Bebauungsplanänderung 09-004-01-01, KG Linz und Waldegg (Margarethenweg 1) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 07-01-01-00

J 15 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-004-01-01 für den Bereich Margarethenweg 1 in den Katastralgemeinden Linz und Waldegg. Zugleich wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes M 07-01-01-00 aufgehoben. Der Wirkungsbereich ist durch Margarethenweg, Edelweißberg, die Widmungsgrenze zu Grünland-Erholungsfläche mit Ersichtlichmachung Wald sowie die Grundstücksgrenze zu Margarethenweg 3 begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben; die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungbebauungsplanwidmungstadtplanunggrundstücksgrenzekatastralgemeindeverordnungflächenwidmungbauleitplanung
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Gemeinderat Mag. Rabengruber berichtet über J 15 Bebauungsplanänderung 09-004-01-01, KG Linz und Waldegg (Margarethenweg 1) und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 07-01-01-00 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließt: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-004-01-01, Margarethenweg 1, und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 07-01-01-00 wird erlassen.“ ## Verordnung § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-004-01-01 sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 07-01-01-00 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: Margarethenweg Osten: Widmungsgrenze zu „Grünland - Erholungsfläche / Ersichtlichmachung Wald“ Süden: Edelweißberg Westen: Margarethenweg 3 sowie östliche Grundstücksgrenze des Grst. Nr. 1001/3 Katastralgemeinde Linz und Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-004-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan M 07-01-01-00 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-004-01-01, Margarethenweg 1, und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 07-01-01-00 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.