Bebauungsplan (Stammplan) 01-059-01-00 (Rudigierstraße - Seilerstätte), KG Linz

D 3 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet Rudigierstraße - Seilerstätte in der KG Linz. Er ermöglicht die Bebauung des Vorplatzes bei der Seilerstätte, den Abbruch und Neubau eines Teils der Langgasse sowie archäologische Ausgrabungen, damit die bestehenden Krankenhäuser erweitert werden können. Die ansässigen Krankenhausanstalten treten als Projektwerberinnen auf; das Vorhaben wird als im öffentlichen Interesse liegend beschrieben. Positiv hervorgehoben wurde eine Kostenbeteiligung für die Umgestaltung der Seilerstätte, während die vorgesehene Abfahrtsrampe in der Langgasse im öffentlichen Gut kritisch gesehen wurde. Die Verordnung zum Bebauungsplan 01-059-01-00 wurde einstimmig erlassen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanstadtplanungkrankenhauserweiterungseilerstätterudigierstraßelanggasseöffentlicher raumkostenbeteiligungarchäologieöffentliches gut
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Frau Vizebürgerin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Tagesordnungspunkt D 3 betrifft eine Bebauungsplanänderung in der Rudigierstraße - Seilerstätte. Projektwerberinnen sind die dort ansässigen Krankenhausanstalten. Es geht um eine Bebauung des Vorplatzes Nähe Seilerstätte und Abbruch und Neubau von einem Teil der Langgasse. Zudem sind ein paar Ausgrabungen geplant, um die Erweiterungen der dort bestehenden Krankenhäuser zu ermöglichen. Die entsprechenden Unterlagen liegen im Detail vor, ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-059-01-00 „Rudigierstraße - Seilerstätte“ (Stammplan) wird erlassen.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil er doch auch im öffentlichen Interesse ist, da es sich um ein Krankenhaus handelt. Aber einen Punkt müssen wir schon kritisieren und den möchte ich kurz ansprechen. Er betrifft die Abfahrtsrampe in der Langgasse, die im Öffentlichen Gut vorgesehen ist. Es geht zwar aus diesem Bebauungsplan nicht hervor, aber nachdem das Projekt im Gestaltungsbeirat war, weiß ich das natürlich. Ich glaube, für die Zukunft sollten solche Praktiken - wo wir Öffentliches Gut für Abfahrtsrampen et cetera hergeben - ad acta gelegt werden. Positiv sehen wir die Vereinbarung über die Kostenbeteiligung, die für die Umgestaltung der Seilerstätte vorgesehen ist. Darüber haben wir auch noch abzustimmen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, der in Zukunft öfter vorgesehen werden sollte. Wenn die Stadt etwas hergibt - wie in diesem Fall die wesentliche Verdichtung -, sollte sie auch etwas zurückbekommen. Das ist ja in der Vergangenheit nicht immer so gewesen, siehe Quadrill-Tower. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.