Baumpflanzoffensive Linz – Umsetzung 50 Bäume für das Rathausviertel; Grundsatzbeschluss und Übertragung der Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzungsoffensive Linz Altstadt Ost“ auf den Stadtsenat maximal 797.600 Euro, davon maximal 676.000 Euro im Jahr 2022 und maximal 121.600 Euro im Jahr 2023

I 1 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Baumpflanzoffensive im Rathausviertel mit 50 Bäumen und maximalen Gesamtkosten von 797.600 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Durchführung der erforderlichen Leistungen soll nach dem Bundesvergabegesetz 2018 beschafft werden; die Kosten werden auf die Jahre 2022 und 2023 aufgeteilt und bei fehlender anderweitiger Bedeckung über Fremdmittel finanziert. Zugleich wird die Zuständigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“ befristet bis 31. Dezember 2023 auf den Stadtsenat übertragen. Als Begründung werden die bestehende Planung aus dem Jahr 2021 und die Verknüpfung mit der Stadtklimaanalyse genannt, außerdem soll danach das Neustadtviertel folgen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung von FPÖ und LinzPlus angenommen.

Schlagwörter (10):baumpflanzoffensiverathausviertelaltstadt oststadtgrünklimaanpassungstadtklimaanalysefinanzierungfremdmittelstadtsenatneustadtviertel
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Gemeinderat Mag. Langer, MA berichtet über I 1 Baumpflanzoffensive Linz – Umsetzung 50 Bäume für das Rathausviertel; Grundsatzbeschluss und Übertragung der Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzungsoffensive Linz Altstadt Ost“ auf den Stadtsenat maximal 797.600 Euro, davon maximal 676.000 Euro im Jahr 2022 und maximal 121.600 Euro im Jahr 2023 und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Umsetzung der Baumpflanzoffensive im Rathausviertel wird mit maximalen Gesamtkosten in Höhe von 797.600 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt. Die zur 468 Durchführung erforderlichen Leistungen werden nach dem Bundesvergabegesetz 2018 beschafft. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 797.600 Euro inkl. USt erfolgt für das Rechnungsjahr 2022 mit maximal 676.000 Euro inkl. USt und für das Rechnungsjahr 2023 mit maximal 121.600 Euro inkl. USt auf der FiPos 1.006100 (Sonstige Grundstückseinrichtungen), mit dem HP08030 (Baumpflanzung, Baumqualitätscheck) auf dem Fond 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut) Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechnungsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 3. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gemäß § 46 Abs 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“ wird wie aus der Beilage ersichtlich befristet bis zum 31. Dezember 2023 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Übertragungsverordnung wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“. (Übertragungsverordnung Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost) Nach § 46 Abs 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBI Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“ wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. (2) Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens zu fassenden Beschlüsse. In denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. 469 Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: ## Gemeinderat Dipl. Ing. Dr. Obermayr: „Danke Herr Bürgermeister, ich kann diesem Antrag grundsätzlich zustimmen, ich finde ihn sehr positiv. Ich möchte aber meine Zustimmung darauf begrenzen, dass es ökologisch wertvolle Bäume und Sträucher sind, also Bäume, die den Insekten und den Vögeln dienen und Sträucher zum Beispiel mit Beeren usw. und nicht irgendwelche Bäume und Sträucher, es muss also ökologisch sinnvoll sein. Danke“ ## Gemeinderätin Tichler: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren. Wir haben kein Geld um den Linzer*innen in der aktuellen Situation zu helfen, aber wir geben zeitgleich 800.000 Euro für nur 50 Bäume aus. Bäume zu pflanzen ist ja prinzipiell super, aber nicht zu diesem Preis und zu dieser Zeit. Die anderen Fraktionen werden es den Bürgern bestimmt erklären können, wir werden uns enthalten.“ (Beifall FPÖ) ## Gemeinderat Potočnik: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fragen uns bei diesem Projekt, ob es hier um die Verschönerung der Innenstadt geht, oder immer noch um die Klimahauptstadt, oder umgekehrt – geht’s hier immer noch um die Klimahauptstadt, oder eigentlich nur mehr um die Verschönerung der Innenstadt? Für uns sind auch die hohen Kosten relevant, aber aus anderen Gründen vielleicht, wie bei der FPÖ. Wir finden diese 800.000 Euro auch sehr sehr viel Geld und setzen das in Bezug zur stadtklimatischen Wirkung. Wir haben ein Problem, dass wir das in der Innenstadt machen und nicht dort wo es unserer Meinung eigentlich sein sollte, nämlich in benachteiligten Stadtvierteln. Franckviertel, Andreas-Hofer-Park Viertel, Bulgariviertel usw. sind Wohngebiete die wirklich benachteiligt sind – wir haben heute schon davon gesprochen – wo die Wohnungen am Abend und in der Nacht heiß sind und nicht mehr abkühlen. Das heißt in Summe, Bäume ja, aber für uns ist das eine Investition, die nicht nur schlecht, sondern auch ungerecht ist. Deshalb gibt es von uns eine Enthaltung." ## Bürgermeister Luger: „Ich möchte festhalten, dass es sich, wenn es in Linz Stadtgebiete gibt, die sehr wenig durchgrünt sind und wo die Hitze im Sommer massiv ist, durchaus um Zentrumslagen handelt, in denen die Besserverdienenden wohnen. Sie haben das Franckviertel angesprochen, es ist korrekt, dass dort das Durchschnittseinkommen um eine Spur niedriger ist, als in der Linzer Innenstadt, aber das Franckviertel ist um ein Eckhaus besser durchgrünt, als die Innenstadt. Es ist auch tatsächlich richtig, dass die Hauptstraße, etwa in Urfahr, wenig durchgrünt ist, jedoch jene Gebiete in denen Menschen mit geringerem Einkommen in Urfahr wohnen, wenn ich an Harbach oder an Gründberg denke, eindeutig mehr Durchgrünung haben. Also, dieses Argument mit den geringeren Einkommen, ist für mich nicht schlüssig, das mag auch für Teile von Kleinmünchen gelten, auch für Teile von Auwiesen, dort ist aber eindeutig mehr Durchgrünung als in dem Stadtteil, um den es hier ganz konkret geht. Das wollte ich nur in der Diskussion zwischen sozialer Ausgewogenheit und ökologischer Vorgangsweise festhalten. Schlusswort der Berichterstatter." Der Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. ## Gemeinderat Mag. Langer, MA: „Vielen Dank, ich möchte auch kurz auf das Thema der Planung bzw. der Gebiete wo man das realisiert, eingehen. Zum einen muss man dazu sagen, dass es eine Planung gibt, die 470 schon länger her ist, sie ist Anfang 2021 beschlossen worden und von meiner Kollegin Stadträtin Mag.ª Schobesberger übernommen worden. Ich denke, es wäre ziemlich sinnlos gewesen und wir hätten Zeit und Geld verloren, wenn wir die Planung wieder aufgemacht hätten und das wäre auch nicht im Sinne von irgendjemandem hier im Gemeinderat gewesen, lieber Lorenz. Das zum einen. Zum anderen haben wir verschiedene Klimainstrumente, wie beispielsweise die Stadtklima-analyse, die mit der Planung der Baumpflanzoffensive verschränkt wurde und als Konsequenz wird ein nächster betroffener Stadtteil, nämlich das Neustadtviertel angegangen. Ich sehe das als durchaus sinnvoll und denke, dass es wichtig ist, dass wir jetzt endlich vom Planen ins Tun kommen. Bitte um Zustimmung."
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Umsetzung der Baumpflanzoffensive im Rathausviertel wird mit maximalen Gesamtkosten in Höhe von 797.600 Euro inkl. USt grundsätzlich genehmigt. Die zur 468 Durchführung erforderlichen Leistungen werden nach dem Bundesvergabegesetz 2018 beschafft. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 797.600 Euro inkl. USt erfolgt für das Rechnungsjahr 2022 mit maximal 676.000 Euro inkl. USt und für das Rechnungsjahr 2023 mit maximal 121.600 Euro inkl. USt auf der FiPos 1.006100 (Sonstige Grundstückseinrichtungen), mit dem HP08030 (Baumpflanzung, Baumqualitätscheck) auf dem Fond 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut) Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projektes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechnungsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. 3. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gemäß § 46 Abs 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“ wird wie aus der Beilage ersichtlich befristet bis zum 31. Dezember 2023 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Übertragungsverordnung wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“. (Übertragungsverordnung Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost) Nach § 46 Abs 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBI Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs 1 Z 10 StL 1992 für die Durchführung des Bauvorhabens „Baumpflanzoffensive Linz Altstadt Ost“ wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. (2) Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens zu fassenden Beschlüsse. In denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. 469 Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor:
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, ich kann diesem Antrag grundsätzlich zustimmen, ich finde ihn sehr positiv. Ich möchte aber meine Zustimmung darauf begrenzen, dass es ökologisch wertvolle Bäume und Sträucher sind, also Bäume, die den Insekten und den Vögeln dienen und Sträucher zum Beispiel mit Beeren usw. und nicht irgendwelche Bäume und Sträucher, es muss also ökologisch sinnvoll sein. Danke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren. Wir haben kein Geld um den Linzer*innen in der aktuellen Situation zu helfen, aber wir geben zeitgleich 800.000 Euro für nur 50 Bäume aus. Bäume zu pflanzen ist ja prinzipiell super, aber nicht zu diesem Preis und zu dieser Zeit. Die anderen Fraktionen werden es den Bürgern bestimmt erklären können, wir werden uns enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fragen uns bei diesem Projekt, ob es hier um die Verschönerung der Innenstadt geht, oder immer noch um die Klimahauptstadt, oder umgekehrt – geht’s hier immer noch um die Klimahauptstadt, oder eigentlich nur mehr um die Verschönerung der Innenstadt? Für uns sind auch die hohen Kosten relevant, aber aus anderen Gründen vielleicht, wie bei der FPÖ. Wir finden diese 800.000 Euro auch sehr sehr viel Geld und setzen das in Bezug zur stadtklimatischen Wirkung. Wir haben ein Problem, dass wir das in der Innenstadt machen und nicht dort wo es unserer Meinung eigentlich sein sollte, nämlich in benachteiligten Stadtvierteln. Franckviertel, Andreas-Hofer-Park Viertel, Bulgariviertel usw. sind Wohngebiete die wirklich benachteiligt sind – wir haben heute schon davon gesprochen – wo die Wohnungen am Abend und in der Nacht heiß sind und nicht mehr abkühlen. Das heißt in Summe, Bäume ja, aber für uns ist das eine Investition, die nicht nur schlecht, sondern auch ungerecht ist. Deshalb gibt es von uns eine Enthaltung.

Ich möchte festhalten, dass es sich, wenn es in Linz Stadtgebiete gibt, die sehr wenig durchgrünt sind und wo die Hitze im Sommer massiv ist, durchaus um Zentrumslagen handelt, in denen die Besserverdienenden wohnen. Sie haben das Franckviertel angesprochen, es ist korrekt, dass dort das Durchschnittseinkommen um eine Spur niedriger ist, als in der Linzer Innenstadt, aber das Franckviertel ist um ein Eckhaus besser durchgrünt, als die Innenstadt. Es ist auch tatsächlich richtig, dass die Hauptstraße, etwa in Urfahr, wenig durchgrünt ist, jedoch jene Gebiete in denen Menschen mit geringerem Einkommen in Urfahr wohnen, wenn ich an Harbach oder an Gründberg denke, eindeutig mehr Durchgrünung haben. Also, dieses Argument mit den geringeren Einkommen, ist für mich nicht schlüssig, das mag auch für Teile von Kleinmünchen gelten, auch für Teile von Auwiesen, dort ist aber eindeutig mehr Durchgrünung als in dem Stadtteil, um den es hier ganz konkret geht. Das wollte ich nur in der Diskussion zwischen sozialer Ausgewogenheit und ökologischer Vorgangsweise festhalten. Schlusswort der Berichterstatter.

Vielen Dank, ich möchte auch kurz auf das Thema der Planung bzw. der Gebiete wo man das realisiert, eingehen. Zum einen muss man dazu sagen, dass es eine Planung gibt, die schon länger her ist, sie ist Anfang 2021 beschlossen worden und von meiner Kollegin Stadträtin Mag.ª Schobesberger übernommen worden. Ich denke, es wäre ziemlich sinnlos gewesen und wir hätten Zeit und Geld verloren, wenn wir die Planung wieder aufgemacht hätten und das wäre auch nicht im Sinne von irgendjemandem hier im Gemeinderat gewesen, lieber Lorenz. Das zum einen. Zum anderen haben wir verschiedene Klimainstrumente, wie beispielsweise die Stadtklima-analyse, die mit der Planung der Baumpflanzoffensive verschränkt wurde und als Konsequenz wird ein nächster betroffener Stadtteil, nämlich das Neustadtviertel angegangen. Ich sehe das als durchaus sinnvoll und denke, dass es wichtig ist, dass wir jetzt endlich vom Planen ins Tun kommen. Bitte um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FPÖ (9) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.