Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Pichling (Straßenplan ST230004 zur Bebauungsplanänderung 16-063-01-01 „Schwaigaustraße - Seiderstraße"); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

G 3 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Erlassen wurde eine Verordnung zum Straßenplan ST230004 für die Bebauungsplanänderung Schwaigaustraße - Seiderstraße in Pichling. Betroffen sind Grundflächen, die zur Gemeindestraße erklärt und dem Gemeingebrauch gewidmet werden, sowie Verkehrsflächen, denen der Gemeingebrauch entzogen wird. Hintergrund sind notwendige Verbreiterungen und geringfügige Anpassungen der Linienführung im Straßenraum. Die Maßnahme baut auf der Bebauungsplanänderung in der Mauhartstraße - Seiderstraße auf und wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):straßenrechtgemeindestraßewidmunggemeingebrauchverkehrsflächenbebauungsplanänderunglinienführungstraßenraummobilitätpichling
AntragstextEinblendenAusblenden
Der Tagesordnungspunkt G 3 baut auf den Tagesordnungspunkt F 5, die Bebauungsplanänderung in der Mauhartstraße - Seiderstraße, auf. Hier war es notwendig, Teile des Straßenraumes zu verbreitern oder geringfügige Erweiterungen bezüglich der Linienführung vorzunehmen. Ich bitte hierfür um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST230004 zum Bebauungsplan 16-063-01-01, Schwaigaustraße - Seiderstraße, KG Pichling, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: KPÖ (2)