Abschluss einer Kooperationsvereinbarung betreffend das Projekt „Weiterentwicklung Martin-Luther-Platz, Linz“; maximal 523.710 Euro; Genehmigung von Kreditübertragungen

D 2 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung des Martin-Luther-Platzes und der Johann-Konrad-Vogel-Straße in Linz gemeinsam mit der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Linz-Innere Stadt. Das Projekt umfasst Planung und Ausführung mit Gesamtkosten von 856.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, wobei die Stadt für die Planung 59.046,97 Euro und für die Ausführung bis zu 523.710 Euro übernimmt. Finanziert werden außerdem Kreditübertragungen von 67.000 Euro für die Straßenraumgestaltung und 33.000 Euro für Baumpflanzungen zugunsten des Projekts. Die Umsetzung soll einen weiterhin nutzbaren öffentlichen Platz sichern und zugleich Begrünung, Platzgestaltung und die Verbindung zur Johann-Konrad-Vogel-Straße verbessern. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):stadtentwicklungplatzgestaltungmartin-luther-platzjohann-konrad-vogel-straßekooperationsvereinbarungbegrünungbaumpflanzungkreditübertragungfinanzierungverkehrsraum
AntragstextEinblendenAusblenden
Bei D 2 geht es um eine Kooperationsvereinbarung mit der evangelischen Kirche und um die gemeinsame Planung und Umsetzung der Weiterentwicklung des Martin-Luther-Platzes und der Johann-Konrad-Vogel-Straße. Wir haben vergangenes Jahr ein Siegerprojekt prämiert, jetzt geht es um die Umsetzung. Es geht in dieser Beilage um die Aufteilung der Kosten für die Planung und auch für die Ausführung. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf 856.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die näheren Details finden Sie in der Beilage. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegende „Kooperationsvereinbarung betreffend das Projekt Weiterentwicklung Martin-Luther-Platz, Linz“ zwischen der Landeshauptstadt Linz und der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Linz-Innere Stadt wird beschlossen. Die Gesamtkosten werden in Summe auf 856.000 Euro (inkl. USt) budgetiert, davon entfallen circa 97.000 Euro auf die Planung exkl. Landschaftsplanungswettbewerb und 759.000 Euro auf die Ausführung (inkl. Örtliche Bauaufsicht, ÖBA). Der Abschluss konkreter Verträge aufgrund dieser Vereinbarung obliegt den nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organen. 2. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich die Landeshauptstadt Linz betreffend der Planung (inkl. Pfarrgarten) zur Übernahme von 61 Prozent der Kosten also 59.046,97 Euro (inkl. USt), betreffend der Ausführung (exkl. Pfarrgarten) verpflichtet sich die Stadt Linz zur Übernahme von 69 Prozent der Kosten, also 523.710 Euro (inkl. USt). 3. Die Kreditübertragung in Höhe von 67.000 Euro von der Finanzposition 1.002100 (Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05081 (Straßenraumgestaltung) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen-Straßenneubau) auf die Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm HP07012 (Martin-Luther-Platz) im Fonds 031000 (Stadtentwicklung und Bebauungsplanung) wird genehmigt. 4. Die Kreditübertragung für die Baumpflanzungen am Martin-Luther-Platz und der Johann-Konrad-Vogel-Straße in Höhe von 33.000 Euro von der Finanzposition 1.006100 (Sonstige Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP08030 (Baumpflanzung, Baumqualitätscheck) im Fonds 840100 (Grundbesitz - öffentliches Gut) auf die Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm HP07012 (Martin-Luther-Platz) im Fonds 031000 (Stadtentwicklung und Bebauungsplanung) wird genehmigt. 5. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 523.710 Euro inkl. USt für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt auf der Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem Haushaltsprogramm HP07012 (Martin-Luther-Platz) im Fonds 031000 (Stadtentwicklung und Bebauungsplanung). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Vielen Dank Frau Vizebürgerin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte darauf hinweisen, dass wir in vergangenen Sitzungen im Gemeinderat Stadtgestaltungsvorhaben gehabt haben, bei denen wir nicht gewusst haben, was wir inhaltlich beschließen. Beispielsweise auch bei Projekten im Zusammenhang mit dem Innenstadtkonzept. Es ging immer um eine finanzielle Zustimmung. Hier sind wir natürlich weiter, denn es gibt ein Siegerprojekt aus dem Landschaftsplanungswettbewerb. Nach dem Grundsatzbeschluss im Juni 2023 und der Erhöhung der Kostenbeteiligung (Beschluss im September 2024) folgt jetzt der letzte Schritt, nämlich die Beschlussfassung zur Umsetzung. Bei all diesen Anträgen zur Stadtentwicklung und Stadtgestaltung zeigt sich für unsere Fraktion, dass der Gemeinderat nur wenig Einfluss hat. Zwar dürfen wir mitstimmen, was die Bereitstellung finanzieller Mittel betrifft, aber in Bezug auf die Gestaltung und die inhaltlichen Fragen ist der Gemeinderat mehr oder weniger Zuschauer. Wir glauben, es bräuchte eine echte Demokratisierung dieser Planungs- und Gestaltungsprozesse. Es sollten Ergebnisse der Planung – wie zum Beispiel hier das Siegerprojekt aus dem Gestaltungswettbewerb – vor der Umsetzung erneut der Öffentlichkeit nicht nur präsentiert, sondern vor allem zur Diskussion gestellt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern sollte die Möglichkeit gegeben werden, Veränderungswünsche einzubringen und sie sollten ermutigt werden, auch eigene Ideen zu liefern. Das wäre nämlich unserer Meinung nach eine wirkliche Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und nicht nur eine simulierte. Konkret zur geplanten Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes einschließlich der Johann-Konrad-Vogel-Straße: Abgesehen davon, was wir aus den Medieninformationen wissen, liegen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit keine genaueren Planungsunterlagen oder gar konkrete Pläne vor. Wir finden, dass urbane städtische Räume und Plätze eine wichtige Rolle spielen, auch hinsichtlich ökologischer Fragen wie der Wirkung von Bäumen und Grünflächen. Diese haben einen Einfluss auf das Mikroklima. Gleichzeitig müssen diese Plätze aber auch funktionale Anforderungen erfüllen, wie etwa als Fläche für Veranstaltungen und Versammlungen. Deshalb sollten sie für flexible städtische Nutzungen freigehalten werden. Das sieht man gerade beim Martin-Luther-Platz, ein kleiner, aber sehr zentraler Platz im Herzen von Linz. Genau hier ist es wichtig, dass es eine ausgewogene Umgestaltung gibt, wo zum Beispiel weiterhin ausreichend Platz für soziale und politische Aktivitäten besteht. Es ist mir auch sehr wichtig, noch ein Wort zur Johann-Konrad-Vogel-Straße zu sagen: Diese ist eine von Fußgänger*innen sehr stark frequentierte Verbindung zwischen dem Hessenplatz mit den Endhaltestellen der O-Buslinien 41 und 43 und dem Martin-Luther-Platz und der Fußgängerzone Landstraße. Darum sollte diese Straße als durchgehende, echte Begegnungszone von Hauswand zu Hauswand gestaltet werden. Die Schanigärten sollten näher an die Gastronomiebetriebe rücken und der Übergang zur Dametzstraße sollte mit einem breiten Zebrastreifen ausgestattet werden, ähnlich jenem bei der Herrenstraße über die Promenade. In der Hoffnung, dass diese Vorstellungen bei der Umsetzung berücksichtigt werden, werden wir hier zustimmen. Danke.

Danke Frau Vizebürgerin, geschätzter Gemeinderat, man hat ja schon gesehen, dass die politische Befreiung des Hauptplatzes vom Durchzugsverkehr eine deutliche Verschlechterung der Situation für Menschen mit Behinderung gebracht hat. In der Klosterstraße wurden die Behindertenparkplätze einfach gestrichen. Die Schilder verschwanden am Montag nach dem Inkrafttreten der Verordnung und nur noch die leeren Stangen sind zurückgeblieben. Die Behindertenparkplätze in der Johann-Konrad-Vogel-Straße dürfen nicht ersatzlos gestrichen werden. Ich hoffe, hier wird für einen Ersatz gesorgt. Dem Antrag für die Weiterentwicklung des Martin-Luther-Platzes stimmen wir zu. Danke.

Ich darf hier eine kleine Korrektur zur vorigen Wortmeldung anbringen, weil ich selbst Betroffener bin. Ja, die beiden Parkplätze wurden gestrichen, aber es wurden gleich gegenüber der Polizeidienststelle Landhaus zwei weitere geschaffen. Diese beiden Parkplätze gibt es also, sie sind nur 20 Meter weiter weg. Danke.

Ich bedanke mich für die breite, wenn nicht sogar einstimmige, Zustimmung. Ich möchte nur kurz auf Folgendes hinweisen, damit nicht der Eindruck entsteht, es gäbe nachher keinen öffentlichen Platz mehr beim Martin-Luther-Platz, wie es Gemeinderat Roth-Schmida ein bisschen angedeutet hat. Wir haben uns das im Wettbewerbsverfahren natürlich sehr genau angesehen. Es war auch in der Ausschreibung Voraussetzung, dass es weiterhin einen öffentlichen Platz gibt, der benutzbar ist. Vor allem für die evangelische Kirche war das von großer Bedeutung, da sie diesen Vorplatz für die Kirche und für Veranstaltungen brauchen. Auch die Kulturabteilung war aufgrund des Pflasterspektakels miteinbezogen und wir haben schon damals gesehen, dass nicht beides gehen wird. Wir können nicht Bäume pflanzen, Begrünung machen und gleichzeitig die Fläche so erhalten, wie sie ist. Das geht sich nicht aus, da müssten wir bei der Platzgestaltung in dritter Dimension denken. Aber ich bedanke mich für die Zustimmung und wir hoffen auf einen schönen Martin-Luther-Platz.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.