Gewährung einer Subvention an den Kulturverein KAPU (Mietförderung für das Objekt Kapuzinerstraße 36); jährlich 71.071,08 Euro für den Zeitraum 2025 bis 2026, inklusive etwaiger Indexanpassungen

F 2 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur und Tourismus

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Dem Kulturverein KAPU wird für das Objekt Kapuzinerstraße 36 eine Mietförderung von monatlich 5.922,59 Euro beziehungsweise jährlich 71.071,08 Euro für die Jahre 2025 und 2026 gewährt. Die Förderung umfasst Betriebskosten, Umsatzsteuer und jährliche Indexanpassungen und wird monatlich in Höhe der jeweiligen Mietkosten ausbezahlt. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien. Die Kosten werden auf der vorgesehenen Finanzposition für Transfers an private Organisationen verbucht. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen; die FPÖ enthielt sich wegen kritisierter Ungleichgewichte bei Kulturförderungen.

Schlagwörter (9):kulturförderungmietförderungkapukulturvereinsubventionkulturstadtfinanzenförderungsrichtlinienobjektförderung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleg*innen, im vorliegenden Antrag geht es um die Gewährung einer Subvention an den Kulturverein KAPU, von dem wir heute schon gehört haben. Es geht um eine Förderung für die Anmietung des stadt eigenen Objektes, die mit 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist. Die neuerliche Förderung für zwei Jahre beträgt 71.071,08 Euro jährlich. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt dem Kulturverein KAPU eine Mietförderung für das Objekt Kapuzinerstraße 36, 4020 Linz in Höhe von monatlich 5.922,59 Euro, beziehungsweise jährlich 71.071,08 Euro inkl. Betriebskosten und USt (jährliche Indexanpassungen miteingeschlossen) für den Zeitraum 2025 bis 2026. Die Auszahlung der Subvention erfolgt monatlich in Höhe der Mietkosten inklusive etwaiger Indexanpassungen. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen beziehungsweise speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von monatlich 5.922,59 Euro beziehungsweise jährlich 71.071,08 Euro inkl. Betriebskosten und USt (jährliche Indexanpassungen miteingeschlossen) für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 061000 (Sonstige Subventionen).
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Seitens der Freiheitlichen Fraktion gab es im Ausschuss bereits eine Stimmenthaltung. Wir werden das jetzt logischerweise wieder so handhaben und uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Unsere Begründung ist gleichlautend mit der bei den Dreijahresförderungen. Wir sehen bei den Kulturförderungen eine massive Schieflage und ein ziemliches Ungleichgewicht. Heute hatten wir den Kulturverein KAPU mit der Dreijahresförderung schon auf der Tagesordnung. Dieser Kulturverein ist auf die Sonnenseite der Stadt Linz gefallen. Er wird finanziell noch besser gepolstert, da er nicht nur eine Dreijahresförderung, sondern auch Sonderförderungen und zudem die gesamte Miete bezahlt bekommt. Andere würden sich freuen, wenn sie ein bisschen Mietzuschuss bekämen, beim Verein KAPU wird gleich die ganze Miete bezahlt. Kurzum, diese Ungleichgewichte sind für uns nicht akzeptabel und deshalb werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (7)