Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. April 2022 und Auftrag zur Überarbeitung der Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Straßenplan ST200002, Ing.-Stern-Straße, Glöglweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs
G 3 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. April 2022 zur Verordnung über den Straßenplan ST200002 in der KG Lustenau. Betroffen sind die Ing.-Stern-Straße und der Glöglweg mit der Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße sowie zum Radfahr- und Fußgängerweg und der Auflassung von Verkehrsflächen. Die Straße dient laut Vorlage vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz wurde beauftragt, die Verordnung zu überarbeiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Entscheidung wurde mit Stimmenmehrheit und mehreren Enthaltungen angenommen.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden
Auch hier enthalten wir uns.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), KPÖ (2), Linz-Plus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.