Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. April 2022 und Auftrag zur Überarbeitung der Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Straßenplan ST200002, Ing.-Stern-Straße, Glöglweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

G 3 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. April 2022 zur Verordnung über den Straßenplan ST200002 in der KG Lustenau. Betroffen sind die Ing.-Stern-Straße und der Glöglweg mit der Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße sowie zum Radfahr- und Fußgängerweg und der Auflassung von Verkehrsflächen. Die Straße dient laut Vorlage vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundstücke. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz wurde beauftragt, die Verordnung zu überarbeiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Entscheidung wurde mit Stimmenmehrheit und mehreren Enthaltungen angenommen.

Schlagwörter (10):straßenwidmunggemeindestraßeradfahrwegfußgängerwegverkehrsflächengemeingebrauchstraßengesetzgrundstücksaufschließungmobilitätstadtplanung
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Gemeinderat Koppler berichtet über G 3 Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. April 2022 und Auftrag zur Überarbeitung der Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, KG Lustenau (Straßenplan ST200002, Ing.-Stern-Straße, Glöglweg); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Der Beschluss vom 21. April 2022 mit dem die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST200002, Ing.-Stern-Straße, Glöglweg, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs erlassen wurde, wird aufgehoben und der Magistrat der Landeshauptstadt Linz wird beauftragt, diese Verordnung zu überarbeiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST200002, ‚Ing.-Stern-Straße, Glöglweg‘, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs Nach § 11 Oö. Straßengesetz 1991 wird verordnet: § 1 Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan ‚ST200002‘ der Planung, Technik und Umwelt vom 17. August 2021, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke. § 2 Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. 460 Wortmeldung Gemeinderat Potočnik: „Auch hier enthalten wir uns.“ Nachdem der Berichterstatter auf sein Schlusswort verzichtet, lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), KPÖ (2), Linz-Plus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.
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Der Gemeinderat beschließe: „Der Beschluss vom 21. April 2022 mit dem die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST200002, Ing.-Stern-Straße, Glöglweg, KG Lustenau, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs erlassen wurde, wird aufgehoben und der Magistrat der Landeshauptstadt Linz wird beauftragt, diese Verordnung zu überarbeiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Auch hier enthalten wir uns.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), KPÖ (2), Linz-Plus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.