…
Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 05-044-01-00, KG Katzbach (Lachstattstraße - Scheibenleithenweg)
D 7 · Ausschussantrag · 34. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 05-044-01-00 für das Gebiet Lachstattstraße - Scheibenleithenweg in Katzbach. Die maximale Gesamtgeschoßzahl wird von zwei auf drei Geschoße erhöht, und einzelne Baufluchtlinien werden bestandsorientiert angepasst. Zusätzlich werden ökologische Vorgaben festgelegt, darunter die Vermeidung von Schottergärten. Die beiliegende Verordnung wurde erlassen und der Beschluss einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):bebauungsplankatzbachstadtplanunggeschoßzahlbaufluchtlinienökologische vorgabenschottergärtenverordnungwohngebiet
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht in diesem Antrag um die Neuerfassung des Bebauungsplans Lachstattstraße - Scheibenleithenweg in Katzbach.
Die Festlegung der maximalen Gesamtgeschoßzahl soll von bisher zwei auf drei Geschoße geändert und einige Baufluchtlinien sollen bestandsorientiert angepasst werden. Zudem werden ökologische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Vermeidung von Schottergärten, festgelegt. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 05-044-01-00, Lachstattstraße - Scheibenleithenweg, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.