Neuerlassung der Hundeabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz in Folge des Inkrafttretens des Oö. Hundehaltegesetzes 2024

J 1 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde der Neuerlass der Hundeabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz als Anpassung an das mit 1. Dezember 2024 in Kraft tretende Oö. Hundehaltegesetz 2024. Die bestehende Regelung wurde dabei an das neue Landesgesetz gekoppelt und inhaltlich verschlankt, indem doppelte Verweise und Wiederholungen entfernt wurden. Laut Vorlage handelt es sich um einen formalen Akt ohne sonstige inhaltliche Änderungen. Die Hundeabgabeordnung wurde einstimmig erlassen.

Schlagwörter (9):hundeabgabeordnunghundehaltegesetzabgabenrechtrechtanpassungkommunalrechtgesetzesänderungverwaltungsvereinfachungfinanzentierhaltung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da am 1. Dezember 2024 das oberösterreichische Hundehaltegesetz in Kraft tritt, braucht es eine Anpassung der Hundeabgabenordnung der Stadt Linz. Es geht um einen formalen Akt, wir koppeln unsere Abgabenordnung an das korrekte und aktuell geltende Gesetz. Wir haben aber die Gelegenheit genutzt, uns anzusehen, wo möglicherweise Doppelgleisigkeiten auftreten. Das sind Erwähnungen im Gesetz, die sich auch in der Abgabenordnung wiederfinden, was eigentlich nicht notwendig ist. Das heißt, dass wir die Abgabenordnung zusätzlich verschlankt haben. Inhaltlich kommt es aber sonst zu keinen Änderungen und ich ersuche um Annahme des Antrags.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die aus der Beilage ersichtliche Hundeabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.