Grundtransaktion zwischen der Stadt Linz und der Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG), KG Lustenau (Stieglbauernstraße 10)

G 1 · Ausschussantrag · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Liegenschaften und Schulen

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Einbringung des Grundstücks Nr. 781/125 in Lustenau mit 728 Quadratmetern und einem Verkehrswert von 365.000 Euro in die Immobilien Linz GmbH & Co KG wurde beschlossen. Das Grundstück an der Stieglbauernstraße 10 ist als denkmalgeschützter Kiosk bekannt und soll 2027 zu einem Gemeinschaftszentrum umgebaut werden. Die Stadt Linz überträgt die Liegenschaft zu den Bedingungen eines Sacheinlagevertrags, dessen Abschluss ebenfalls genehmigt wird. Sämtliche Kosten und Gebühren der Vertrags- und Grundbuchsabwicklung trägt die Immobilien Linz GmbH & Co KG. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):liegenschaftstransaktiongrundstückseinbringungimmobilien linz gmbhdenkmalschutzgemeinschaftszentrumstieglbauernstraßestadtentwicklungsacheinlagevertraggrundbuchkiosk
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vermutlich etwas konsensualer wird es bei G 1, der Vorlage an den Gemeinderat zur Einbringung des Grundstücks 781 in die Immobilien Linz GmbH & Co KG (ILG KG). Es geht um den allseits bekannten Kiosk in der Stieglbauernstraße, der jetzt unter Denkmalschutz steht. Er soll 2027 zu einem Gemeinschaftszentrum umgebaut werden. Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Einbringung. Dankeschön. Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz bringt das Grundstück Nr. 781/125, der Katastralgemeinde 45204 Lustenau, mit einem Katasterausmaß von 728 Quadratmeter, zum Verkehrswert von 365.000 Euro in die Immobilien Linz GmbH & Co KG ein. 2. Sämtliche Kosten und Gebühren, die aus Anlass der Erstellung des Sacheinlagevertrages und dessen grundbücherlicher Durchführung entstehen, gehen zu Lasten der Immobilien Linz GmbH & Co KG. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Sacheinlagevertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 4. Der Immobilien Linz GmbH & Co KG wird der Abschluss des Sacheinlagevertrages genehmigt.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz bringt das Grundstück Nr. 781/125, der Katastralgemeinde 45204 Lustenau, mit einem Katasterausmaß von 728 Quadratmeter, zum Verkehrswert von 365.000 Euro in die Immobilien Linz GmbH & Co KG ein. 2. Sämtliche Kosten und Gebühren, die aus Anlass der Erstellung des Sacheinlagevertrages und dessen grundbücherlicher Durchführung entstehen, gehen zu Lasten der Immobilien Linz GmbH & Co KG. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Sacheinlagevertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 4. Der Immobilien Linz GmbH & Co KG wird der Abschluss des Sacheinlagevertrages genehmigt.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, lieber Florian Koppler, ich freue mich ganz persönlich über diesen Antrag, denn das Projekt ‚Kiosk‘ begann für mich bereits im Februar 2020. Seitdem arbeiten wir gemeinsam mit Aktivist*innen vor Ort am Erhalt und an der Entwicklung des Pavillons als Gemeinschaftszentrum. Jahrelang - daran können oder wollen sich wahrscheinlich viele heute nicht mehr erinnern - wollte die SPÖ das Häuschen abreißen und dort einfach eine Wiese machen. Das konnte durch die Idee des Gemeinschaftszentrums, unendlich vieler Aktivitäten im und um den Kiosk herum, Feste, ‚Urban Gardening‘ am Grundstück dahinter und nicht zuletzt durch den Umweg des Denkmalschutzes abgewendet werden. Die Stadt und das von der SPÖ geführte Liegenschaftsressort haben dann noch versucht, den Denkmalschutz rechtlich zu bekämpfen. Er kam trotzdem zustande, worüber ich sehr froh bin. Nun, nach sechs Jahren ist es so weit. Das Geld ist da, eine Sanierung kann starten. Ich bin überzeugt, dass dort etwas Gutes entstehen kann, wenn man die engagierten Leute vor Ort arbeiten lässt und ein wenig unterstützt. Von unserer Seite gibt es die volle Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.