Neuplanungsgebietes Nr. 746 zum Bebauungsplan-Entwurf 06-045-01-00 (Semmelweisstraße - Garnisonstraße), KG Lustenau - 1. Verlängerung

F 1 · Ausschussantrag · 36. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Das Neuplanungsgebiet Nr. 746 im Bereich Semmelweisstraße, Garnisonstraße, Prinz-Eugen-Straße und Darrgutstraße wird bis 16. April 2027 verlängert. Grund dafür ist, dass die Neuerstellung des Bebauungsplans bis zum Ablauf im April 2026 nicht rechtzeitig fertig wird. Die Verlängerung soll den Planungsraum für die laufende Bebauungsplanung sichern. Die Verordnung zur 1. Verlängerung wurde erlassen und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):neuplanungsgebietbebauungsplanstadtplanungplanungsverlängerungsemmelweisstraßegarnisonstraßenachverdichtungbodenversiegelungwohnbaukostenklimaschutz
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag F 1 behandelt das Neuplanungsgebiet Semmelweisstraße-Garnisonstraße-Prinz-Eugen-Straße-Darrgutstraße. Dieses wurde vor einiger Zeit im Gemeinderat eingerichtet und ist nun zu verlängern, da die geplante Neuerstellung eines Bebauungsplans nicht bis zum Ablauf des Neuplanungsgebiets im April 2026 fertig werden wird. Die Verlängerungsdauer, die nun hiermit beantragt wird, soll bis 16. April 2027 laufen. Ich bitte um Zustimmung, dieses Neuplanungsgebiet entsprechend zu verlängern. Vielen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 746, Bebauungsplan-Entwurf 06-045-01-00, 1. Verlängerung, wird erlassen.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Bürgermeister, ich weiß, es handelt sich nur um eine Verlängerung eines Neuplanungsgebietes. Ich nutze aber die Gelegenheit, um, so wie ich es auch im Ausschuss schon getan habe, kurz inhaltlich auf die geplanten Veränderungen einzugehen. So bin ich der Meinung, dass wir die Verlängerung - übrigens auf Wunsch eines betroffenen Bauträgers - dazu nutzen sollten, den ruhenden Verkehr dort anders zu lösen, die Innenhofgaragen loszuwerden und im Geviert für eine innovativere Parklösung zu sorgen. Damit meine ich natürlich keine Tiefgaragen. Im Gegenteil, der Boden gehört entsiegelt und geschützt. Nur im Bebauungsplan besteht die Möglichkeit, das zu tun oder zu steuern. Weiters sind mir die unbedachten Vertiefungen der Baufenster unter dem Mantra der Nachverdichtung ein Dorn im Auge. Ich habe das auch schon oft gesagt und wiederhole es hier einfach. Diese Praxis ist dann allzu oft der Auslöser für Abrisse und Neubauten mit Tiefgaragen, die unsere Böden zerstören. Die Stadt tut dann gerne so, als seien ihr die Hände gebunden. Doch in Wirklichkeit sind auch diese oft sinnbefreiten Vergrößerungen von Baufenstern wesentlicher Treiber für Spekulationen, Abriss und Neubau. Eine Dynamik, die gegen unsere Ziele der Klimahauptstadt, der Klimaneutralität und insgesamt des Schonens von Ressourcen wirkt. Auch die Wohnkosten verteuern sich übrigens durch diese Dynamik. Diese Unpraxis sollten wir daher beenden und vielleicht ist diese Verlängerung des Neuplanungsgebiets eine gute Gelegenheit.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.