Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenvereinbarung im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung Poschacherstraße 32 und 34 über die Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten des Infrastrukturkostenbeitrages in Höhe von 318.000 Euro
I 3 · Ausschussantrag · 13. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde eine Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenvereinbarung für die Bebauungsplanänderung Poschacherstraße 32 und 34. Sie betrifft die einvernehmliche Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten für einen Infrastrukturkostenbeitrag von 318.000 Euro zwischen der Stadt Linz und der Rechberger Gesellschaft m.b.H. Die Vereinbarung knüpft an die Regelung vom 17. April 2019 an und ändert nur die Form der Sicherstellung. Die Einnahmen in Höhe von insgesamt 318.000 Euro werden auf der vorgesehenen Finanzposition im Bereich Raumordnungsverträge verbucht. Der Beschluss wurde angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss der aus der Beilage ersichtlichen Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenvereinbarung vom 17. April 2019 über die einvernehmliche Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten des Infrastrukturbeitrages in Höhe von 318.000 Euro zwischen der Stadt Linz und der Rechberger Gesellschaft m.b.H. wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 318.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).“