Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz mit der die Lustbarkeitsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz geändert wird (Lustbarkeitsabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz)
J 3 · Ausschussantrag · 34. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz wird geändert, weil höhere Abgaben auf Glücksspielautomaten Mehreinnahmen ermöglichen und zugleich Entlastungen für bestimmte Freizeit- und Veranstaltungsformate geschaffen werden sollen. Künftig sollen unter anderem Tanzveranstaltungen, Clubbings, Discos und Escape Rooms stärker begünstigt werden; zugleich werden die Einnahmen teilweise zur Budgetstärkung verwendet. Die Novelle wird als Vereinfachung für Verwaltung und Veranstalter sowie als Förderung gemeinnütziger Veranstaltungen begründet, weil bisherige Nachweis- und Abrechnungsregeln entfallen. Beschlossen wurde die Verordnung mit Inkrafttreten am 31. Dezember 2025. Zusätzlich wurde eine weitergehende Vereinfachung der Lustbarkeitsabgabeordnung bis Juli 2026 gefordert, mit einer stärkeren Beschränkung auf wenige taxativ genannte abgabenpflichtige Tatbestände.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns immer für die Abschaffung eingesetzt, nach dem Motto ‚die Lustbarkeitsabgabe ist eine Luxusabgabe‘. Die gibt es auch nicht in vielen Städten. Sie ist für viele Freizeitbetriebe auf jeden Fall eine Hürde, sich hier anzusiedeln. Für uns hätte man mit der Abschaffung wirklich eine komplette Entbürokratisierung durchführen können. Das ist jetzt aus meiner Sicht ein erster Schritt zur Verbesserung der Lustbarkeitsabgabe. Aber wir bleiben trotzdem bei unserer Forderung. Diese hat immer gelautet, dass wenn der oberösterreichische Landesgesetzgeber es ermöglicht, die Gebühren für die Wettspielautomaten zu erhöhen – was ja jetzt möglich ist –, man somit die Gebühr für jene der restlichen Freizeitbetriebe komplett abschafft. Deswegen stellen wir einen Zusatzantrag, der Ihnen vorliegt. Ich ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe folgenden Zusatzantrag: Der für Abgaben zuständige Finanzstadtrat Thomas Gegenhuber wird ersucht, die Linzer Lustbarkeitsabgabeordnung radikal zu vereinfachen und dem Gemeinderat bis Juli 2026 vorzulegen. Im Sinne der Rechtssicherheit sollen statt der Definition der Ausnahmen nur mehr jene Tatbestände lustbarkeitsabgabenpflichtig sein, die taxativ in der Linzer Lustbarkeitsabgabeordnung angeführt sind. Nach Möglichkeit sollen auch in Linz nur mehr die im Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 formulierten Gegenstände (Spielapparate und Wettterminals) abgabenpflichtig sein.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleg*innen, liebe Zuseher*innen, tatsächlich ist es so, dass die vorliegende Novelle drei sehr gute Nachrichten enthält, auf die ich kurz eingehen darf. Die erste gute Nachricht ist, dass für eine Vielzahl von Veranstaltungen die Lustbarkeitsabgabe schon mit 1. Jänner entfallen wird. Das betrifft zum Beispiel Clubbings, Auflegereien und viele Tanzveranstaltungen. Damit in Verbindung steht die zweite gute Nachricht: Da, wo keine Lustbarkeitsabgabe mehr anfällt, entfällt der administrative Aufwand völlig. Einerseits in der städtischen Verwaltung, was schon einmal ganz gut ist, andererseits aber auch für die Veranstalter*innen, die sich dann logischerweise nicht mehr um die Abrechnung kümmern müssen. Die dritte gute Nachricht, die mir persönlich sehr wichtig ist: Ich glaube, uns ist wirklich ein großer Wurf im gemeinnützigen Bereich gelungen. Die bisherige Regelung war doch eher komplex. Man musste nachweisen, dass man das Doppelte der zu erwartenden Lustbarkeitsabgabe einem Dritten spendet. Das wird jetzt wegfallen. Man kann auch als Verein, als karitative Einrichtung, für den eigenen gemeinnützigen Zweck eine Veranstaltung abhalten und wird befreit. Das ist eine große Vereinfachung in der Abwicklung und in der Administration. Insgesamt kann man sagen, dass das heute richtig gute Nachrichten sind, die wir da beschließen werden. Wir werden dem Antrag natürlich gerne zustimmen. Ich darf den Dank auch zurückgeben. Einerseits an die politischen Kolleg*innen für die wirklich interessanten und intensiven Debatten, die wir im Ausschuss dazu hatten und andererseits natürlich auch an die Verwaltung, die die Umsetzung dieser Novelle so perfekt begleitet hat. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kollegen, die geplante Novellierung der Lustbarkeitsabgabeordnung geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Wir haben das von Anfang an unterstützt, denn unserer Meinung nach muss eine Vereinfachung her. Insbesondere die höheren Steuerabgaben für Wettterminals und Spielapparate fanden wir wichtig. Die sind auch gekommen und das ist begrüßenswert. Wir sind aber auch der Meinung, dass die Verordnung etwas einfacher beziehungsweise etwas weitreichender sein könnte. Bälle wurden bei den Befreiungen beispielsweise nicht erfasst. Hier geht der Zusatzantrag der Volkspartei etwas weiter, daher werden wir auch diesem unsere Zustimmung erteilen. Dankeschön.
Dankeschön, wir finden den Antrag ebenfalls sehr wichtig. Genau deswegen haben wir damals die Anfrage gestellt, da wir die genauen Zahlen, Daten und Fakten haben wollten. Wir haben dann dem Antrag der Grünen zugestimmt. Veranstaltungen, die gesellschaftlichen Mehrwert bieten, wie Kultur, Sport und Jugend-angebot, sollen entlastet und dafür das Glücksspiel und Wettterminals stärker bepreist werden. Das ist eine klare Prioritätensetzung. Damit erleichtern wir, was Menschen wirklich verbindet. Wir sind auf jeden Fall dabei. Dankeschön.
Geschätzte Kolleg*innen, eines hat mir die ÖVP bis heute nicht beantwortet. Durch die höhere Abgabe auf Glücksspielautomaten haben wir Mehreinnahmen von 200.000 Euro. Mit dieser Reform kommen 100.000 Euro an Erleichterungen und 100.000 Euro fließen ins Budget. Nach euren Vorschlägen würden wir wahrscheinlich 100.000 bis 200.000 Euro verlieren. Wenn man das Ganze abschafft, wären wir mit circa 100.000 Euro negativ. Dazu gibt es keinen Gegenfinanzierungsvorschlag von euch. So fair muss man auch sein. Ihr sagt zwar, was ihr haben wollt, aber Gegenfinanzierungsvorschlag habe ich keinen gehört. Deswegen glaube ich, dass es eine vernünftigere Reform ist, wenn wir auf der einen Seite Mehreinnahmen nutzen, um Erleichterungen zu finanzieren, aber auf der anderen Seite auch wieder einen Beitrag zum Budget haben. Ich finde das ist eine Win-win-Situation, die einfach vernünftig und sinnvoll ist. Natürlich können wir auch in den kommenden Jahren weiter über das Thema diskutieren, denn ich verstehe das Anliegen. Aber auch die Gegenfinanzierungsfrage ist zu beantworten, wenn man solche Reformen fordert.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.