Bebauungsplanänderung 01-074-01-02, KG Linz (Landstraße – Bismarckstraße)

J 3 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-074-01-02 für das Gebiet Landstraße – Bismarckstraße in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird von Bismarckstraße, Bürgerstraße, Landstraße sowie den östlichen Grundgrenzen der Grundstücke Nr. 1053 und Nr. 1065/6 begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit werden alle bisher in diesem Bereich gültigen Bebauungspläne aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungstadtplanunglandstraßebismarckstraßeraumordnungverordnungöffentliche einsichtgrundstücksgrenzenbauleitplanung
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Gemeinderat Hubmann berichtet über ## J 3. Bebauungsplanänderung 01-074-01-02, KG Linz (Landstraße – Bismarckstraße) und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließt: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-074-01-02, Landstraße - Bismarckstraße, wird erlassen.“ ## Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-074-01-02, Landstraße – Bismarckstraße Nach § 33 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: ## § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-074-01-02 wird erlassen. ## § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Bismarckstraße Osten: östliche Grundgrenzen der Grundstück Nr. 1053 und Nr. 1065/6 Süden: Bürgerstraße Westen: Landstraße Katastralgemeinde Linz 473 Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-074-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlossen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-074-01-02, Landstraße - Bismarckstraße, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.