Gewährung einer Subvention an den Verein Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost (Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums) 280.000 Euro, davon je 60.000 Euro für die Rechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie je 50.000 Euro für die Rechnungsjahre 2025 und 2026

E 1 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Förderung von 280.000 Euro für die Sanierung des Clubhauses und die Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums des Vereins Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost. Die Mittel werden für die Sportanlage in der Am Tankhafen 13 in Linz bereitgestellt und in fünf Jahresraten ausbezahlt, wobei für 2022 bis 2024 jeweils 60.000 Euro und für 2025 sowie 2026 jeweils 50.000 Euro vorgesehen sind. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien sowie an widmungsgemäße Verwendungsnachweise gebunden. Die Verrechnung erfolgt über die vorgesehenen Finanzpositionen im Sportfonds; soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung durch Fremdmittel erfolgen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion und Gegenstimmen der MFG-Fraktion.

Schlagwörter (10):sportförderungflugplatzclubhaussanierungbewegungszentruminfrastrukturfördermitteljahresratenfremdmittelsportstättenadaptierungfinanzen
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Baumann berichtet über die Anträge E1, E2 und E3 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge E 1 Gewährung einer Subvention an den Verein Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost (Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums) 280.000 Euro, davon je 60.000 Euro für die Rechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie je 50.000 Euro für die Rechnungsjahre 2025 und 2026
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Gewährung einer Förderung an den Verein Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Linz-Ost für die Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums bei der Sportanlage in 4020 Linz, Am Tankhafen 13, in Höhe von 280.000 Euro wird genehmigt. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Zuzählung der städtischen Förderung erfolgt in fünf Jahresraten, wobei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils ein Betrag von 60.000 Euro und in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 50.000 Euro bereitgestellt werden. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von jeweils 60.000 Euro für die Rechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie je 50.000 Euro für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 erfolgen auf der FiPos 1.777100 mit HP05503 (Kapitaltransfers an private Institutionen; Sportstättenadaptierung – Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). 5. Die Auszahlung der Förderungsetappen erfolgt jeweils nur dann, wenn im Sinne der Förderungsrichtlinien widmungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen. In den jeweiligen Voranschlägen sind für die Jahre 2023 und 2024 je 60.000 Euro und für die Jahre 2025 und 2026 je 50.000 Euro vorzusehen. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Sanierung des Clubhauses und Erweiterung des Flug- und Bewegungszentrums bei der Sportanlage durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag E 1 wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und bei Gegenstimmen der MFG-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.