Projekt “Integriertes Innenstadtkonzept“; Übertragung der Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z 12 StL 1992 für den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt auf den Stadtsenat

K 1 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die befristete Übertragung der Zuständigkeit für Vertragsabschlüsse zum Projekt Integriertes Innenstadtkonzept vom Gemeinderat auf den Stadtsenat bis 31. Dezember 2024. Das Projekt soll rasch vorangetrieben werden, weil bereits im Sommer mit dem ausgewählten Konsortium begonnen werden soll und erste Workshops mit städtischen Geschäftsbereichen sowie Unternehmen der Linz Holding GmbH laufen. Begründet wird die Zuständigkeitsübertragung mit Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit, damit die weiteren Schritte ohne Zeitverlust erfolgen können. Inhaltlich steht die Entwicklung der Innenstadt im Mittelpunkt, insbesondere Fragen der südlichen Landstraße, der Verkehrsführung und des Parkens im innerstädtischen Raum. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; MFG, KPÖ und Gemeinderat Brandstetter enthielten sich.

Schlagwörter (10):innenstadtkonzeptstadtentwicklunginnenstadtvertragsabschlüssezuständigkeitsübertragungstadtsenatgemeinderatverkehrsführungparkraumbewirtschaftunglinz holding
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Stadtrat Prammer berichtet über K 1 Projekt “Integriertes Innenstadtkonzept“; Übertragung der Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z 12 StL 1992 für den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt auf den Stadtsenat und führt aus: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um das ‚Integrierte Innenstadtkonzept‘. Wir haben am Anfang des Jahres darüber einen Grundsatzbeschluss mit einem maximalen Kostenrahmen von 200.000 Euro gefasst. Da wir aber schon im Sommer mit dem ausgewählten Konsortium beginnen möchten, weil wir uns die heißen Sommermonate in der Innenstadt ansehen wollen, wird es sich nicht mehr ausgehen, dass wir das im Gemeinderat beschließen. Deshalb ersuche ich um Zustimmung, dass der Abschluss dieser Verträge aus den Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit an den Stadtsenat übertragen wird. Die Arbeit hat schon begonnen, es hat schon erste Workshops mit den Geschäftsbereichen und den Unternehmen der Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH gegeben. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z. 12 StL 1992 zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Integriertes Innenstadtkonzept, für die keine besonderen Beschlussquoren gelten, wird befristet bis einschließlich 31. Dezember 2024 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Übertragungsverordnung ‚Integriertes Innenstadtkonzept‘ wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Integriertes Innenstadtkonzept, (Übertragungsverordnung ‚Integriertes Innenstadtkonzept‘) Nach § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBI Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Ziffer 12 StL 1992 betreffend den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Integriertes Innenstadtkonzept‘ wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. (2) Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche in diesem Kontext zu fassenden Beschlüsse, in denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es darum, keine weitere Zeit mehr zu verlieren, darauf zielt die Übertragung an den Stadtsenat ab. Wir tragen das vollinhaltlich mit und stimmen natürlich auch zu. Dass es sich dabei um ein dringliches Thema handelt, was die Entwicklung der Innenstadt betrifft, ist wohl allseits bekannt und Konsens. Es geht um die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Bereich der südlichen Landstraße, wenn wir etwa nur an die Qualität der dort zum Teil situierten Geschäfte denken, wenn es um die Frage der Verkehrsführung im Bereich der südlichen Landstraße oder auch der umliegenden Bezirke, wie etwa dem Neustadtviertel geht oder wenn es etwa darum geht, wie wir das Parken im innerstädtischen Raum gestalten wollen. Dazu gibt es heute sogar einen Dringlichkeitsantrag. Auch letztes Mal haben wir über das Parken in einem innerstädtisches Gebiet geredet. Jetzt geht es einfach darum, dass wir rasch zu einem Konsens kommen, in welche Richtung wir gehen wollen. Wir stimmen dem heutigen Antrag natürlich zu und ersuchen um eine gemeinsame weitere Vorgehensweise. Nur gemeinsam können wir für die Innenstadt und für die Menschen in der Innenstadt etwas Positives erreichen. Danke.“ (Beifall) Gemeinderat Mag. Schmida: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleg*innen, liebe Zusehende, wir sind grundsätzlich gegen die Auslagerung und Übertragung von Kompetenzen weg vom Gemeinderat. Im konkreten Fall ist es aber so, dass wir der Grundsatzgenehmigung für die Entwicklung des sogenannten ‚Integrierten Innenstadtkonzepts‘ nicht zugestimmt haben, weil wir nicht verstanden haben, warum das an eine externe Firma ausgelagert wird. Wir werden uns deshalb auch jetzt enthalten. Danke.“ Gemeinderat Brandstetter: „Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Schmida an und werde mich ebenso enthalten. Danke.“ Da der Berichterstatter auf das Schlusswort verzichtet, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Z. 12 StL 1992 zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Integriertes Innenstadtkonzept, für die keine besonderen Beschlussquoren gelten, wird befristet bis einschließlich 31. Dezember 2024 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Übertragungsverordnung ‚Integriertes Innenstadtkonzept‘ wird beschlossen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Integriertes Innenstadtkonzept, (Übertragungsverordnung ‚Integriertes Innenstadtkonzept‘) Nach § 46 Abs. 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBI Nr. 7/1992 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1 Übertragung der Zuständigkeit (1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates nach § 46 Abs. 1 Ziffer 12 StL 1992 betreffend den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Integriertes Innenstadtkonzept‘ wird dem Stadtsenat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und § 32 Abs. 7 StL 1992 übertragen. (2) Von der Zuständigkeitsübertragung umfasst sind sämtliche in diesem Kontext zu fassenden Beschlüsse, in denen kein besonderes Quorum für die Beschlussfassung vorgesehen ist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es darum, keine weitere Zeit mehr zu verlieren, darauf zielt die Übertragung an den Stadtsenat ab. Wir tragen das vollinhaltlich mit und stimmen natürlich auch zu. Dass es sich dabei um ein dringliches Thema handelt, was die Entwicklung der Innenstadt betrifft, ist wohl allseits bekannt und Konsens. Es geht um die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Bereich der südlichen Landstraße, wenn wir etwa nur an die Qualität der dort zum Teil situierten Geschäfte denken, wenn es um die Frage der Verkehrsführung im Bereich der südlichen Landstraße oder auch der umliegenden Bezirke, wie etwa dem Neustadtviertel geht oder wenn es etwa darum geht, wie wir das Parken im innerstädtischen Raum gestalten wollen. Dazu gibt es heute sogar einen Dringlichkeitsantrag. Auch letztes Mal haben wir über das Parken in einem innerstädtisches Gebiet geredet. Jetzt geht es einfach darum, dass wir rasch zu einem Konsens kommen, in welche Richtung wir gehen wollen. Wir stimmen dem heutigen Antrag natürlich zu und ersuchen um eine gemeinsame weitere Vorgehensweise. Nur gemeinsam können wir für die Innenstadt und für die Menschen in der Innenstadt etwas Positives erreichen. Danke.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleg*innen, liebe Zusehende, wir sind grundsätzlich gegen die Auslagerung und Übertragung von Kompetenzen weg vom Gemeinderat. Im konkreten Fall ist es aber so, dass wir der Grundsatzgenehmigung für die Entwicklung des sogenannten ‚Integrierten Innenstadtkonzepts‘ nicht zugestimmt haben, weil wir nicht verstanden haben, warum das an eine externe Firma ausgelagert wird. Wir werden uns deshalb auch jetzt enthalten. Danke.

Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Schmida an und werde mich ebenso enthalten. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.