Gewährung einer Subvention an die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz für die Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2025 in Höhe von 50.000 Euro sowie 10.000 Euro für die Mitfinanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst

J 1 · Ausschussantrag · 30. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine Subvention an das Österreichische Rote Kreuz für den ärztlichen Funknotdienst im Rechnungsjahr 2025 sowie eine zusätzliche Mitfinanzierung für den Ankauf eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für den laufenden Betrieb und bis zu 10.000 Euro für die Fahrzeuganschaffung. Begründet wird die Unterstützung mit der Bedeutung dieser Einrichtung für die Stadt und der langjährigen städtischen Mitfinanzierung. Die Mittel sind an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden und werden über die vorgesehenen Haushaltspositionen verrechnet. Die Finanzierung eines allfälligen Restbetrags für das Fahrzeug soll, soweit nötig, über Fremdmittel erfolgen; der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):rettungsdienstärztlicher funknotdienstrote kreuzsubventionförderunggesundheitsicherheitfahrzeuganschaffungfremdmittelhaushalt
AntragstextEinblendenAusblenden
Ich ersuche bei J 1 um Zustimmung zu einer Subvention an das Rote Kreuz für die Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes und eine weitere Mitfinanzierung des Ankaufs eines KFZ für den Ärztenotdienst. Das ist eine sehr wichtige Einrichtung, die wir in unserer Stadt haben und die Stadt unterstützt sie seit vielen Jahren aus guten Gründen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Gewährung der Subvention an das Österreichische Rote Kreuz in Höhe von maximal 50.000 Euro zur Durchführung des ärztlichen Funknotdienstes für das Rechnungsjahr 2025 sowie die Gewährung zusätzlicher Subventionsmittel zur Mitfinanzierung des Ankaufs eines Kraftfahrzeuges für den Ärztenotdienst in Höhe von maximal 10.000 Euro wird genehmigt. Die Stadt gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen beziehungsweise speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Fördermittel in Höhe von maximal 50.000 Euro erfolgt in zwei gleichen Raten im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) mit dem Funktionsbereich 261 (Funknotdienst) im Fonds 530000 (Rettungsdienste) sowie die Subvention in maximaler Höhe von 10.000 Euro im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.777000 (Kapitaltransfers an private Organisationen) des Haushaltsprogramms HP05500 (Sonstige Investitionen) im Fonds 530000 (Rettungsdienste). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Abdeckung der Anschaffungskosten für ein KFZ des Ärzte-Funk-Notdienstes durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 Stl.1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, ich habe mir die Mühe gemacht, den Subventions- und Transferbericht 2023 aufmerksam zu studieren und in eine Excel-Tabelle zu übertragen. Es sind im Jahr 2023 389,4 Millionen Euro an Subventionen und Transferleistungen bezahlt worden. Das sind 42,9 Millionen Euro, also 12,4 Prozent, mehr als im Jahr davor. Ich stelle diesen Antrag grundsätzlich von der Sinnhaftigkeit her nicht in Frage, aber wenn ich mir die Transferleistungen und Subventionen anschaue, die 2023 bezahlt worden sind, gibt es eine Reihe, die sinnvoll und notwendig und auch Anliegen der Gemeinde sind. Ich kann aber ganz viele Auszahlungen sehen, die aus meiner Sicht nicht Aufgabe der Gemeinde Linz sind. So sehe ich es auch bei Antrag J 1. Ich stimme dagegen.

Ich ersuche trotzdem um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Gegenstimme: Gemeinderat DI Dr. Obermayr/ehem. MFG 75