Verbreiterung der Rampe beim Ars Electronica Center; Vergabe der Planungsleistungen, sowie die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Qualitätskontrolle und Abschluss eines Übereinkommens; maximal 800.000 Euro, aufgeteilt auf die Rechnungsjahre 2025 und 2026

E 1 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Verbreiterung der Rampe beim Ars Electronica Center von 2,50 auf 3,50 Meter, um eine bessere Radverbindung zur Nibelungenbrücke und zum AEC zu schaffen. Das Vorhaben ist Teil der verkehrlichen Umgestaltung im Umfeld der Nibelungenbrücke und soll künftig auch Zweirichtungsradverkehr auf der Rampe ermöglichen. Die Gesamtkosten sind mit maximal 800.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerungen veranschlagt und werden auf die Rechnungsjahre 2025 und 2026 verteilt. Das Land Oberösterreich übernimmt laut Übereinkommen 50 Prozent der Projektkosten in Form eines Kapitaltransfers. Zusätzlich wurden die Planungsleistungen sowie die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Qualitätskontrolle vergeben; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):nibelungenbrückerampe aecradverkehrmobilitätverkehrsführungbrückenanbindungplanungsleistungenkostenbeteiligungland oberösterreichinfrastruktur
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Nibelungenbrücke anlangt, tut sich verkehrsmäßig etwas. Es laufen gerade die Vorbereitungsarbeiten für einen Zweirichtungsradverkehr auf beiden Seiten der Nibelungenbrücke. Am 7. April erfolgt die Verkehrsfreigabe. Es geht auch darum, dass wir die Donauländen beidseits der Donau besser an die Nibelungenbrücke anbinden. Wir haben uns hier im Gemeinderat schon mit einer Rampe vom Lentos hinauf zur Nibelungenbrücke auseinandergesetzt. Heute unter Tagesordnungspunkt E 1 geht es darum, dass wir die Rampe beim Ars Electronica Center (AEC) um einen Meter auf 3,50 Meter verbreitern. Dadurch wird es auch möglich, einen Zweirichtungsradverkehr hinauf oder hinunter zum AEC und zur Nibelungenbrücke zu führen. Aktuell ist nur eine Richtung erlaubt. Das ist ganz wesentlich, damit wir für die Radfahrerinnen und Radfahrer eine gute Anbindung auf der Urfahrnaner Seite schaffen. Insofern ersuche ich Sie heute um Zustimmung im Sinne einer guten Mobilitätslösung für die Nibelungenbrücke. Vielen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 800.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexsteigerungen grundsätzlich genehmigt: Verbreiterung Rampe AEC Verbreiterung der bestehenden AEC-Rampe auf dem vorhandenen Tragwerk von 2,50 auf 3,50 Meter. 2. Beschluss des Übereinkommens mit dem Land Oberösterreich Das beiliegende Übereinkommen, welches eine 50% Kostenübernahme der Gesamtkosten des Projektes (Planungsleistung und Bauleistung) durch das Land Oberösterreich in Form eines Kapitaltransfers vorsieht, wird beschlossen. 3. Vergaben: 3.1. Vergabe der Planungsleistungen für das Detailprojekt: Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: tragwerkstatt ziviltechniker GmbH, Gaisbergstraße 24f, Studio 4, 5020 Salzburg Angebotspreis (inklusive USt) 36.926,67 Euro Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 3.073,33 Euro inklusive USt bewilligt. 3.2 Vergabe für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Qualitätskontrolle, beziehungsweise Abnahmeprüfungen für die Stahlkonstruktion und Bauteilgründung Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer: IKKI, Zivilingenieur Kirchmair, Ahornweg 1, 4210 Gallneukirchen Angebotspreis (inklusive USt) 58.122,20 Euro Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 1.877,80 Euro inklusive USt bewilligt. Das Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt. 3. Bedeckung / Verrechnung: Die Verrechnung der Gesamtkosten in der Höhe von 800.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexsteigerungen erfolgt in den Rechnungsjahren 2025 und 2026 auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Land Oberösterreich bis zu maximal 400.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexsteigerungen erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushaltsprogramm HP90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke Frau Vizebürgermeisterin, Herr Vizebürgermeister, wir werden zustimmen, aber ich möchte jetzt noch zwei Dinge loswerden. Das eine betrifft diese neu zu errichtende Rampe. Sie haben erwähnt, dass es beim Brückenkopf auf der anderen Seite, auf der Linzer Seite, die neue Rampe gibt. Sowohl bei dieser als bei jener Rampe, die verbreitert werden soll, ist ein kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen. Der Radweg soll im Zweirichtungsverkehr ausgeführt werden. Für uns ist das viel zu wenig Fläche. Selbst mit der geplanten Verbreiterung der Brücke wird es zwangsläufig zu Konflikten kommen. Mein zweiter Punkt ist die geplante Umgestaltung und Verkehrsführung auf der Nibelungenbrücke. Dazu muss ich unsere Kritik zum Ausdruck bringen. Wie wir alle wissen, ist die aktuelle Situation auf der Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger unzumutbar. Leider bringt die geplante Lösung genau für diese Mobilitätsform überhaupt keine Verbesserung. Im Gegenteil, durch den Zweirichtungsverkehr für Radfahrer*innen, wird es für 75 Fußgänger*innen noch komplizierter und zum Teil gefährlicher. Da in einer Richtung weiter auf dem Gehsteig gefahren wird, entsteht durch diese Rampen und am Brückenende zusätzlicher Querungsverkehr. Das betrifft vor allem die Rampe beim AEC. Aus unserer Sicht - das möchte ich jetzt am Ende noch festhalten - wäre es viel sinnvoller, einfacher und kostengünstiger gewesen, wenn man einen großzügigen Einrichtungsradweg pro Fahrbahnseite umgesetzt und man sich dann erst im Zuge der Generalsanierung, die ja ansteht, eine attraktive Lösung für den Radverkehr in Gegenrichtung überlegt hätte. Wir halten die geplante Umgestaltung jedenfalls für keine gute Lösung. Da rede ich noch gar nicht von den breiteren Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr, der auch zu noch schnellerem Fahren einladen wird. Wir sind trotzdem für die Verbreiterungen der Rampen. Danke.

Ich möchte kurz auf die zwei Punkte eingehen. Die Verbreiterung um einen Meter ist eben das, was statisch möglich ist. Man muss gewisse Realitäten zur Kenntnis nehmen. Man kann nicht um drei Meter verbreitern, damit man getrennte Wege erstellen kann. Das, was möglich ist, das tun wir. Insofern ist es eine gute Lösung. Jetzt probiert man in der Testphase auf der Nibelungenbrücke - auch den motorisierten Verkehr betreffend - einmal aus, wie es funktioniert. Ich bin definitiv dagegen, dass man jetzt eine Maßnahme setzt und trotzdem bei diesem Einrichtungsradverkehr auf jeder Seite bleibt. Wir sehen jetzt schon ganz genau, was passiert. Die Menschen halten sich nicht daran. Sie fahren auf beiden Seiten und in beide Richtungen. Wenn man das jetzt so beibehält - eine Richtung pro Seite, aber breiter -, dann werden sich die Leute wieder nicht daran halten, denn warum sollten sie? Wenn man als Radfahrer*in von der Urfahrnaner Seite vom Universitätsviertel kommend beim AEC hinauffährt, dann wird man, um die Seite zu wechseln, wahrscheinlich den kürzeren Weg nehmen und nicht den Umweg machen und flussaufwärts über die Brücke fahren. Das wollen wir jetzt ermöglichen und legitimieren. Es ist insofern aus meiner Sicht eine gute Lösung, die wir jetzt in einer Testphase erproben, um dann für den Umbau oder die Sanierung eine Grundlage zu schaffen, damit wir danach etwas Gescheites für Linz zusammenbekommen. Ich ersuche um Zustimmung, danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.