Grundkauf von Teilflächen in Höhe von 288.230 Euro und Grundverkauf von Teilflächen in Höhe von 24.790 Euro, alle KG Lustenau (Donauparkstadion Linz)

G 1 · Ausschussantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Grundtausch im Bereich des Donauparkstadions in der KG Lustenau: Die Stadt Linz erwirbt Teilflächen von 779 Quadratmetern um 288.230 Euro und verkauft zugleich eine Teilfläche von 67 Quadratmetern um 24.790 Euro an die LV Immobilien GmbH. Der Flächentausch dient der Abwicklung des Abtretungs- und Rückstellungsvertrags; Kosten, Steuern und Gebühren werden dabei grundsätzlich der jeweiligen Vertragspartei zugeordnet. Für die Grundbuchordnung und die Vertragserrichtung trägt die Stadt Linz die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von netto 10.000 Euro, die Finanzierung der Ausgaben erfolgt 2022 über die vorgesehenen Haushaltspositionen. Das Rechtsgeschäft wurde zu den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen genehmigt und mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):grundkaufgrundverkaufdonauparkstadionkg lustenauflächenwidmungliegenschaftsverkehrgrundstückstauschhaushaltsmittelgrundbuchordnungstadtplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
G ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN Gemeinderat Hubmann berichtet über G 1 Grundkauf von Teilflächen in Höhe von 288.230 Euro und Grundverkauf von Teilflächen in Höhe von 24.790 Euro, alle KG Lustenau (Donauparkstadion Linz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes erwirbt von der LV Immobilien GmbH (FN 230269g), Europaplatz 1a, 4020 Linz, Teilflächen der Grundstücke Nr. 1522/2 und Nr. 1540/1, EZ 1606, KG Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von insgesamt 779 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 288.230 Euro. 2. Die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes verkauft an die LV Immobilien GmbH (FN 230269g), Europaplatz 1a, 4020 Linz, eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1528, EZ 541, KG Lustenau, mit einem Ausmaß von 67 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 24.790 Euro. 3. Die mit diesem Abtretungs- und Rückstellungsvertrag verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art einschließlich einer allfälligen Grunderwerbsteuer sowohl für die Abtretung als auch für eine allfällige Rückstellung, gehen zur Gänze zu Lasten der jeweiligen Erwerberin. Immobilienertragsteuern sind von der jeweiligen Verkäuferin zu tragen. 4. Die Herstellung der Grundbuchordnung hat von und auf Kosten der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu erfolgen. Ebenso trägt die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes die Kosten für die Vertragserrichtung bis zu einem Betrag von maximal netto 10.000 Euro. 5. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts – insbesondere unter Berücksichtigung der aufschiebenden Bedingung und der allfälligen Rückabwicklung - zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 7. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 288.230 Euro für den Erwerb der Grundstücke sowie von maximal netto 10.000 Euro für die Vertragserrichtung für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 8. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 24.790 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinrichtungen) im Fonds 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut). 9. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes erwirbt von der LV Immobilien GmbH (FN 230269g), Europaplatz 1a, 4020 Linz, Teilflächen der Grundstücke Nr. 1522/2 und Nr. 1540/1, EZ 1606, KG Lustenau, mit einem Gesamtausmaß von insgesamt 779 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 288.230 Euro. 2. Die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes verkauft an die LV Immobilien GmbH (FN 230269g), Europaplatz 1a, 4020 Linz, eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1528, EZ 541, KG Lustenau, mit einem Ausmaß von 67 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 24.790 Euro. 3. Die mit diesem Abtretungs- und Rückstellungsvertrag verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben aller Art einschließlich einer allfälligen Grunderwerbsteuer sowohl für die Abtretung als auch für eine allfällige Rückstellung, gehen zur Gänze zu Lasten der jeweiligen Erwerberin. Immobilienertragsteuern sind von der jeweiligen Verkäuferin zu tragen. 4. Die Herstellung der Grundbuchordnung hat von und auf Kosten der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu erfolgen. Ebenso trägt die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes die Kosten für die Vertragserrichtung bis zu einem Betrag von maximal netto 10.000 Euro. 5. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Vertragspartei selbst zu tragen. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts – insbesondere unter Berücksichtigung der aufschiebenden Bedingung und der allfälligen Rückabwicklung - zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 7. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 288.230 Euro für den Erwerb der Grundstücke sowie von maximal netto 10.000 Euro für die Vertragserrichtung für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 1.003100 (Grundstücke zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen - Straßenneubau). 8. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 24.790 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinrichtungen) im Fonds 840100 (Grundbesitz – Öffentliches Gut). 9. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmittel bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Wir lehnen den Antrag ab, weil wir alles, was mit diesem Stadion und diesem Fass ohne Boden zu tun hat, ablehnen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das richtig sehen, geht es beim gegenständlichen Antrag in erster Linie um eine Verkehrserschließung für das Möbelhaus. Die KPÖ hat dem Bau eines neuen Donauparkstadions für den Linzer Fußball immer zugestimmt, die Errichtung eines großen Möbel- und Einrichtungshauses ganz in der Nähe haben wir aber immer abgelehnt. Deshalb stimmen wir diesem Antrag nicht zu, sondern enthalten uns der Stimme. Ich möchte außerdem auch gleich unsere Stimmenthaltung bei den Anträgen G 2 und G 3 bekanntgeben. Danke sehr.

Aus exakt der gleichen Argumentation, wie sie Gemeinderat Schmida gemacht hat, werden wir uns auch bei diesem Antrag der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen der LinzPlus-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.