Änderungsplan Nr. 243 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Katzbach (Johann-Wilhelm-Klein-Straße 8)

E 1 · Ausschussantrag · 29. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Änderungsplan Nr. 243 zum Flächenwidmungsplan für das Grundstück Johann-Wilhelm-Klein-Straße 8 in der Katastralgemeinde Katzbach. Damit wird die bisherige Widmung von Bauland/Sondergebiet des Baulandes – Seelsorgeeinrichtung in Bauland geändert und die planungsrechtliche Grundlage für ein GWG-Bauprojekt in Auhof geschaffen. Der Zusammenhang mit der nachfolgenden Bebauungsplanänderung betrifft das Geviert Johann-Wilhelm-Klein-Straße und Niedermayrweg, wo eine Bebauung mit maximal drei Geschossen plus zurückgesetztem Geschoss oder Dachgeschoss vorgesehen ist. Außerdem sollen die Baufluchtlinien an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen; LinzPlus enthielt sich.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanbebauungsplanwohnbaugwgauhofkatzbachbaufluchtlinienstadtplanungmehrgeschossbau
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde zu den Tagesordnungspunkten E 1 und E 2 gemeinsam Bericht erstatten. Es gibt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den beiden vorgeschlagenen Änderungen. Es geht um ein Bauprojekt der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG) im Herzen von Auhof in der Johann-Wilhelm-Klein-Straße, Katastralgemeinde Katzbach. Der erste Schritt ist im Tagesordnungspunkt E 1 festgelegt, wo es um eine Änderung des Flächenwidmungsplans für das Grundstück Nummer 782/5 geht. Dort wird die Widmung von Bauland / Sondergebiet des Baulandes - Seelsorgeeinrichtung in Bauland verändert. Das ist die Grundlage für den Schritt im Antrag E 2, wo der Bebauungsplan, der dann das Geviert Johann-Wilhelm-Klein-Straße - Niedermayrweg umfasst, folgendermaßen geändert wird: Beim angesprochenen Bauprojekt soll eine Zulässigkeit von maximal drei GeschOßen plus wahlweise ein zurückgesetztes Geschoß oder ein Dachgeschoß ermöglicht werden. Des Weiteren werden in diesem Bebauungsplan Baufluchtlinien an die dort vorherrschenden Umstände angepasst. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 243 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Johann-Wilhelm-Klein-Straße 8, wird erlassen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Bürgermeister, da wieder großzügige Unterbauungen mit Tiefgaragen für das geplante GWG-Projekt vorgesehen sind, werden wir bei der Bebauungsplanänderung nicht zustimmen und uns daher beim Antrag E 2 der Stimme enthalten. Danke.

Danke für das Wort, wir haben eine ähnliche Begründung wie die KPÖ. Wir finden, dass der Bebauungsplan die stadtklimatischen Ziele wieder einmal nicht ausreichend integriert. Deswegen enthalten wir uns bei den Anträgen E 1 und E 2 der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: LinzPlus (2)