Keine Mini-Elektromopeds am Radweg und verpflichtende Ausrüstung der E-Scooter mit Blinklicht - Resolution

P 13 · Fraktionsantrag · 22. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert werden klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Benützung von Radwegen durch E-Kleinstfahrzeuge und eine verpflichtende Blinklichtanlage für alle E-Scooter. Begründet wird dies mit gefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehr, weil solche Fahrzeuge derzeit teils wie Fahrräder behandelt werden und dadurch Radinfrastruktur, Fußgängerzonen und Gehwege nutzen können. Vorgesehen sind außerdem eine Gewichtsbeschränkung von maximal 60 kg Leergewicht, eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h sowie neue Prüf- und Messverfahren. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Der Beschluss wurde mehrstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):radwege-scootere-kleinstfahrzeugeverkehrssicherheitblinklichtanlagegewichtsbeschränkunggeschwindigkeitsbegrenzungprüfverfahrenradinfrastrukturbudgetumschichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Liebe Kolleg*innen aus dem Linzer Gemeinderat, laut dem Kraftfahrgesetz, der Straßenverkehrsordnung und der Fahrrad-Verordnung dürfen Fahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren und deren Nenndauerleistung 250 Watt nicht übersteigt, als Fahrräder gelten. Dies ermöglicht es Elektrofahrzeugen im Unterschied zu Kraftfahrzeugen Radinfrastruktur zu nutzen, in für Fußgängerinnen und Fußgänger freigegebene Zonen einzufahren, zudem benötigen sie keine Zulassung oder Versicherung und dürfen sogar auf Gehwegen parken. Das erzeugt zunehmend gefährliche Situationen im öffentlichen Verkehr. Fußgänger müssen sich auf den betroffenen Flächen leider gegenüber stärkeren Verkehrsteilnehmern mit Stromunterstützung durchsetzen. In Deutschland müssen solche Fahrzeuge mit einem Kennzeichen versehen werden sowie eine Versicherung abgeschlossen haben. Die Benutzer sind auch angehalten, einen Fahrradhelm zu tragen. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 'Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht klare rechtliche Rahmenbedingungen zur Benützung von Radwegen, eine Gewichtsbeschränkung von auf Radwegen zugelassenen Fahrzeugen von maximal 60 kg Leergewicht, eine Beschränkung der Bauartgeschwindigkeit für E-Kleinstfahrzeuge, wenn sie für die Benützung auf Radfahranlagen vorgesehen sind von maximal 20 km/h, neue Regelungen für neue Prüf- und Messverfahren und eine verpflichtende Ausstattung aller E-Scooter mit einer Blinklichtanlage zu beschließen. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.'

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: WANDEL