Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00, KG Katzbach (Aubrunnerweg)
I 6 · Ausschussantrag · 13. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 „Aubrunnerweg“ zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00 in der Katastralgemeinde Katzbach. Der betroffene Bereich wird durch Aubrunnerweg, Michael-Hainisch-Straße sowie den Wohnblock Michael-Hainisch-Straße 15–21 und das Europagymnasium Auhof begrenzt. Die Verordnung stützt sich auf § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 und sieht die öffentliche Einsicht des Aufhebungsplans in der Bau- und Bezirksverwaltung vor. Mit Kundmachung im Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.