Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00, KG Katzbach (Aubrunnerweg)

I 6 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 „Aubrunnerweg“ zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00 in der Katastralgemeinde Katzbach. Der betroffene Bereich wird durch Aubrunnerweg, Michael-Hainisch-Straße sowie den Wohnblock Michael-Hainisch-Straße 15–21 und das Europagymnasium Auhof begrenzt. Die Verordnung stützt sich auf § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 und sieht die öffentliche Einsicht des Aufhebungsplans in der Bau- und Bezirksverwaltung vor. Mit Kundmachung im Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungaufhebungraumordnungkatzbachaubrunnerwegstadtplanungverordnungöffentliche einsichtauhof
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Gemeinderätin Zukan berichtet über I 6 Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00, KG Katzbach (Aubrunnerweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 Aubrunnerweg zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 ‚Aubrunnerweg‘ zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 (Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00) beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt: Norden: Aubrunnerweg Osten: Aubrunnerweg Süden: Michael-Hainisch-Straße Westen: Wohnblock Michael-Hainisch-Straße 15-21, Europagymnasium Auhof ‚Auhofschule‘, Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 05-018-01-01 Aubrunnerweg zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-02-00, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.