Bebauungsplanänderung 06-013-01-02, KG Lustenau (Lindemayrstraße – Petzoldstraße) sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106

K 1 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 06-013-01-02 im Bereich Lindemayrstraße und Petzoldstraße in der Katastralgemeinde Lustenau. Zugleich wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes O 106 aufgehoben, wodurch für den betroffenen Bereich die bisher rechtswirksamen Bebauungspläne außer Kraft treten. Der Wirkungsbereich ist durch Lindemayrstraße, Mühlkreisautobahn A7, Ehrensteinweg und Petzoldstraße begrenzt. Die Verordnung tritt mit der Kundmachung im Amtsblatt in Kraft und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Vorlage wurde mehrstimmig angenommen; Die Grünen enthielten sich, MFG, KPÖ, LinzPlus und WANDEL stimmten dagegen.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungraumordnungstadtplanunglustenaulindemayrstraßepetzoldstraßebebauungsplanaufhebungflächenwidmungöffentliche einsichtverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
# K ANTRÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR PLANUNG UND LIEGENSCHAFTEN Stadtrat Prammer berichtet über die Anträge K 1 und K 2 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 1 Bebauungsplanänderung 06-013-01-02, KG Lustenau (Lindemayrstraße – Petzoldstraße) sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106 Der Gemeinderat beschließt: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-013-01-02, ‚Lindemayrstraße-Petzoldstraße‘ sowie Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes O 106, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. September 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung, 06-013-01-02 ,Lindemayrstraße - Petzoldstraße' sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 106 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 06-013-01-02 sowie die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes O 106 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordwesten: Lindemayrstraße Nordosten: Mühlkreisautobahn A7, Ehrensteinweg Südosten: Ehrensteinweg 6, Petzoldstraße 19 Südwesten: Petzoldstraße Katastralgemeinde Lustenau Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 06-013-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 06-013-01-02, ‚Lindemayrstraße-Petzoldstraße‘ sowie Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes O 106, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wurde mehrstimmig angenommen. Stimmenthaltung: Die Grünen Gegenstimme: MFG, KPÖ, LinzPlus, WANDEL