Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs zur Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes gemeinsam mit der Evangelischen Kirche; Grundsatzgenehmigung und Kostenbeteiligung der Stadt Linz in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2024

K 3 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde ein Gestaltungswettbewerb zur Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes gemeinsam mit der Evangelischen Kirche Linz. Die Stadt Linz beteiligt sich an den Kosten zur Hälfte, maximal mit 15.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024. Zielsetzung und Vorgangsweise des Wettbewerbs wurden grundsätzlich bestätigt, und der Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt wurde mit den weiteren Schritten beauftragt. Die Verrechnung des städtischen Anteils erfolgt im Fonds Stadtentwicklung und Bebauungsplanung; eine allfällige Fremdmittelaufnahme unterliegt den vorgesehenen Genehmigungserfordernissen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):martin-luther-platzgestaltungswettbewerbplatzneugestaltungstadtplanungkirchekostenbeteiligungstadtentwicklungbebauungsplanungfremdmittelfinanzen
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Hubmann berichtet über die Anträge K 3 und K 4 und stellt nach Darlegung der Sachverhalte und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgende Anträge: K 3 Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs zur Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes gemeinsam mit der Evangelischen Kirche; Grundsatzgenehmigung und Kostenbeteiligung der Stadt Linz in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2024
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs zur Neugestaltung des Martin-Luther- Platzes gemeinsam mit der Evangelischen Kirche Linz mit der in der Vorlage beschriebenen grundsätzlichen Zielsetzung und Vorgangsweise wird grundsätzlich zugestimmt 2. Die Stadt Linz beteiligt sich an den Kosten des federführend von der Evangelischen Kirche Linz durchzuführenden Gestaltungswettbewerbs zur Hälfte, maximal jedoch mit 15.000 Euro. 3. Der Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt wird beauftragt, die seitens der Stadt zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. 4. Die Verrechnung des städtischen Kostenanteils am Gestaltungswettbewerbs in Höhe von maximal 15.000 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt im Fonds 031000 (Stadtentwicklung und Bebauungsplanung), FiPos 1.777100 (Kapitaltransfers an priv. Organisationen) mit dem HP07012 (Martin-Luther-Platz). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.