Gebührenbremse 2024 - Zweckzuschuss gemäß Gebührenbremse-Gesetz

K 1 · Ausschussantrag · 22. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Weitergabe eines Zweckzuschusses nach dem Gebührenbremse-Gesetz in Höhe von 3.459.440 Euro an gebührenpflichtige Privatkunden der Müllabfuhr in Linz. Die Mittel werden über die LINZ SERVICE GmbH im Zuge der Abfall-Jahresabrechnung 2024 an jene Haushalte verteilt, die am 1. Juni 2024 einen aufrechten Vertrag für die Restabfallentsorgung haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den jährlichen Entsorgungskosten für Restmüll ohne Hinaustragen und wird anteilig berechnet. Die Finanzreferentin wird zum Abschluss der Vereinbarung mit der LINZ SERVICE GmbH beauftragt. Die Verrechnung der Landesmittel, der Weiterleitung an das Unternehmen und einer Aufwandsentschädigung von 8.400 Euro wurde ebenfalls festgelegt.

Schlagwörter (9):gebührenbremsemüllabfuhrabfallentsorgungprivatkundenzuschusslandesmittelgebührenentlastungfinanzenlinz service gmbh
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gemäß dem Gebührenbremse-Gesetz erhält die Stadt Linz einen Betrag in Höhe von 3,45 Millionen Euro. Diese Mittel sind den Gebührenpflichtigen in Form von privatrechtlichen Zuschüssen, von Förderungen, weiterzugeben. Ich ersuche um Zustimmung, dass wir dies im Einvernehmen mit der LINZ SERVICE GmbH über den Posten der Müllabfuhr verrechnen dürfen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Der Zweckzuschuss gemäß Gebührenbremse-Gesetz in Höhe von 3.459.440 Euro soll auf die im Bereich der Müllabfuhr in der Stadt Linz mit Stichtag 1. Juni 2024 gebührenpflichtigen Privatkunden wie folgt verteilt werden: Die Weitergabe der Mittel erfolgt an alle Privatkunden, die zum Stichtag 1. Juni 2024 über einen aufrechten Vertrag für die Restabfallentsorgung mit der LINZ SERVICE GmbH verfügen, im Zuge der Abfall-Jahresabrechnung (Juli) 2024 durch die LINZ SERVICE GmbH. Die Höhe der einzelnen Beträge errechnet sich für jeden dieser Gebührenpflichtigen aus den jährlichen Abfall-Entsorgungskosten für Restmüll, auf Kostenbasis der jeweiligen Entsorgungskosten ohne Hinaustragen. Die Berechnung stellt sich konkret wie folgt dar: Berechnung Kostenanteil: "Gesamtsumme Zuschuss" /"Gesamtsumme Entsorgungskostenanteile ohne Hinaustragen" x 100 = Kostenanteil in % Berechnung Zuschuss für jeweilige Gebührenpflichtige: Zuschuss = Kostenanteil der Jahresabrechnung Entsorgungskosten ohne Hinaustragen x Kostenanteil in % Die Finanzreferentin wird beauftragt, die beiliegende Vereinbarung mit der LINZ SERVICE GmbH abzuschließen. 2. Die Verrechnung der Einzahlung vom Land Oberösterreich an die Stadt Linz betreffend die Mittel des Zweckschusses für die Gebührenpflichtigen der Stadt Linz in Höhe von 3.459.440 Euro erfolgt auf der Fipos 2.861200 (Transfer von Land) mit dem Funktionsbereich 516 (Gebührenbremse 2024) im Fonds 879000 (LINZ AG). Die Verrechnung der Auszahlung an die LINZ SERVICE GmbH in Höhe von 3.459.440 Euro zur entsprechenden Weiterleitung dieses Betrages an die Gebührenpflichtigen der Stadt Linz erfolgt auf der Fipos 1.755200 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 516 (Gebührenbremse 2024) im Fonds 879000 (LINZ AG). Die Verrechnung der Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die LINZ SERVICE GmbH in Höhe von 8.400 Euro inklusive USt erfolgt auf der Fipos 1.728200 (Sonstige Leistungen) im Fonds 879000 (LINZ AG).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.