Gebührenbremse 2024 - Zweckzuschuss gemäß Gebührenbremse-Gesetz
K 1 · Ausschussantrag · 22. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Weitergabe eines Zweckzuschusses nach dem Gebührenbremse-Gesetz in Höhe von 3.459.440 Euro an gebührenpflichtige Privatkunden der Müllabfuhr in Linz. Die Mittel werden über die LINZ SERVICE GmbH im Zuge der Abfall-Jahresabrechnung 2024 an jene Haushalte verteilt, die am 1. Juni 2024 einen aufrechten Vertrag für die Restabfallentsorgung haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den jährlichen Entsorgungskosten für Restmüll ohne Hinaustragen und wird anteilig berechnet. Die Finanzreferentin wird zum Abschluss der Vereinbarung mit der LINZ SERVICE GmbH beauftragt. Die Verrechnung der Landesmittel, der Weiterleitung an das Unternehmen und einer Aufwandsentschädigung von 8.400 Euro wurde ebenfalls festgelegt.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.