Grundverkauf und -kauf von Teilflächen zwischen der Stadt Linz und der Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes in der KG Posch (Heliosallee zwischen solarCity und Auhirschgasse)

G 5 · Ausschussantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Grundverkauf und -kauf von Teilflächen in der KG Posch an der Heliosallee zwischen solarCity und Auhirschgasse. Die Landeshauptstadt Linz veräußert aus ihrem Privateigentum vier Teilflächen mit insgesamt 4.802 Quadratmetern an die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes. Vereinbart wurde ein Kaufpreis von 22 Euro pro Quadratmeter, insgesamt 105.644 Euro, wobei Einnahmen und Ausgaben 2022 intern verrechnet werden. Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellungskosten sowie die übrigen Kosten und Gebühren der grundbücherlichen Durchführung trägt die Stadt Linz; das Rechtsgeschäft wurde zu den Bedingungen des beiliegenden Kaufvertrags angenommen.

Schlagwörter (10):grundstücksverkaufgrundstückskauföffentliches gutkg poschhelioalleesolarcityauhirschgasseflächenwidmungfinanzierungliegenschaftsverwaltung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Sommer berichtet über G 5 Grundverkauf und -kauf von Teilflächen zwischen der Stadt Linz und der Stadt Linz als Verwalterin des Öffentlichen Gutes in der KG Posch (Heliosallee zwischen solarCity und Auhirschgasse) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Landeshauptstadt Linz verkauft aus ihrem Privateigentum die Teilfläche 1 des Grundstücks Nr. 1096, 2 des Grundstücks Nr. 1113/1, 3 des Grundstücks Nr. 1116 und 4 des Grundstücks Nr. 1112/2, alle KG Posch, mit einem Gesamtausmaß von 4802 Quadratmeter an die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes. Die Vertragsparteien haben sich auf einen Kaufpreis von 22 Euro pro Quadratmeter geeinigt. Somit ergibt sich für die vier Teilflächen ein Kaufpreis von insgesamt 105.644 Euro. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 105.644 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung auf der FiPos 2.801109, mit dem Haushaltsprogram 90003 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 105.644 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung auf der FiPos 1.003109, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 4. Eine allfällige Immobilienertragsteuer sowie allfällige Lastenfreistellungskosten hat die Stadt Linz zu tragen. Alle übrigen Kosten und Gebühren, die im Zuge der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages entstehen, hat die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu tragen und werden diese für das Rechnungsjahr 2022 auf der FiPos 1.003100, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten) verbucht. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Landeshauptstadt Linz verkauft aus ihrem Privateigentum die Teilfläche 1 des Grundstücks Nr. 1096, 2 des Grundstücks Nr. 1113/1, 3 des Grundstücks Nr. 1116 und 4 des Grundstücks Nr. 1112/2, alle KG Posch, mit einem Gesamtausmaß von 4802 Quadratmeter an die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes. Die Vertragsparteien haben sich auf einen Kaufpreis von 22 Euro pro Quadratmeter geeinigt. Somit ergibt sich für die vier Teilflächen ein Kaufpreis von insgesamt 105.644 Euro. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 105.644 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung auf der FiPos 2.801109, mit dem Haushaltsprogram 90003 im Fonds 840000 (Veräußerung Grundstücke). 3. Die Verrechnung der Ausgaben in Höhe von 105.644 Euro für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung auf der FiPos 1.003109, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten). 4. Eine allfällige Immobilienertragsteuer sowie allfällige Lastenfreistellungskosten hat die Stadt Linz zu tragen. Alle übrigen Kosten und Gebühren, die im Zuge der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages entstehen, hat die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu tragen und werden diese für das Rechnungsjahr 2022 auf der FiPos 1.003100, mit dem Haushaltsprogram 05006, im Fonds 612100 (Grundstücke zu Straßenbauten) verbucht. 5. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hier der Stimme.

Wir enthalten uns hier ebenso der Stimme.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.