Gewährung einer Aufwandsentschädigung den Mitgliedern des Stadtkulturbeirates und des Jugendbeirates und Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2022 „Mitglieder des Stadtkulturbeirates mit Aufwandsentschädigung wertschätzen“

H 2 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Finanzen und Integration

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde eine pauschale Aufwandsentschädigung von 30 Euro je Sitzungsteilnahme für die Mitglieder des Stadtkulturbeirates und für die Vertreterinnen der Kinder- und Jugendorganisationen im Jugendbeirat. Die Regelung gilt ab 1. Juli 2022 und entfällt bei Teilnahme im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Stadt Linz oder einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Linz sowie bei Ausübung einer politischen Funktion als Stadtsenatsmitglied oder Mitglied des Gemeinderates. Zugleich wird der Magistrat Linz mit der Umsetzung beauftragt. Die Kosten sind über die vorgesehenen Finanzpositionen und Fonds zu verrechnen; ab dem Rechnungsjahr 2024 ist budgetär vorzusorgen. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit und Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion angenommen.

Schlagwörter (10):stadtkulturbeiratjugendbeirataufwandsentschädigungbeirätewertschätzungkulturförderungjugendbeteiligungfinanzenbudgetvorsorgegemeindefinanzen
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Gemeinderätin Mag.ª Twumasi berichtet über H 2 Gewährung einer Aufwandsentschädigung den Mitgliedern des Stadtkulturbeirates und des Jugendbeirates und Erledigung des Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2022 „Mitglieder des Stadtkulturbeirates mit Aufwandsentschädigung wertschätzen“ und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „1. Den Mitgliedern des Stadtkulturbeirates wird beginnend mit 1. Juli 2022 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Sitzungsteilnahme gewährt. Dies gilt nicht, soweit die Teilnahme an der Sitzung im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Stadt Linz oder einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Linz erfolgt oder in Zusammenhang mit der Ausübung einer politischen Funktion als Stadtsenatsmitglied oder Mitglied des Gemeinderates steht. 2. Den Vertreter*innen der Kinder- und Jugendorganisationen, die Mitglieder des Jugendbeirates sind, wird beginnend mit 1. Juli 2022 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Sitzungsteilnahme gewährt. Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Stadt Linz oder einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Linz oder in Zusammenhang mit der Ausübung einer politischen Funktion als Stadtsenatsmitglied oder Mitglied des Gemeinderates an den Sitzungen teilnehmen, gebührt eine solche Aufwandsentschädigung nicht. 3. Der Magistrat Linz wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. 4. Die Kosten sind für den Kulturbeirat auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung) zu verrechnen; für den Jugendbeirat erfolgt die Verrechnung auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 209000 (Kinder- und Jugend-Services Linz). Ab dem Rechnungsjahr 2024 ist eine entsprechende budgetäre Vorsorge im jeweiligen Voranschlag zu treffen.“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Den Mitgliedern des Stadtkulturbeirates wird beginnend mit 1. Juli 2022 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Sitzungsteilnahme gewährt. Dies gilt nicht, soweit die Teilnahme an der Sitzung im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Stadt Linz oder einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Linz erfolgt oder in Zusammenhang mit der Ausübung einer politischen Funktion als Stadtsenatsmitglied oder Mitglied des Gemeinderates steht. 2. Den Vertreter*innen der Kinder- und Jugendorganisationen, die Mitglieder des Jugendbeirates sind, wird beginnend mit 1. Juli 2022 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Sitzungsteilnahme gewährt. Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Stadt Linz oder einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Linz oder in Zusammenhang mit der Ausübung einer politischen Funktion als Stadtsenatsmitglied oder Mitglied des Gemeinderates an den Sitzungen teilnehmen, gebührt eine solche Aufwandsentschädigung nicht. 3. Der Magistrat Linz wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. 4. Die Kosten sind für den Kulturbeirat auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung) zu verrechnen; für den Jugendbeirat erfolgt die Verrechnung auf der FiPos 1.728000 (Sonstige Leistungen) im Fonds 209000 (Kinder- und Jugend-Services Linz). Ab dem Rechnungsjahr 2024 ist eine entsprechende budgetäre Vorsorge im jeweiligen Voranschlag zu treffen.“
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Das Thema Wertschätzung ist schon gefallen, das möchte ich unterstreichen und befürworten. Wenn die Beiratsmitglieder ihre Zeit, ihre Expertise und ihre Arbeit eben natürlich freiwillig in diesen Gremien einbringen und nicht wegen einer Entschädigung, dann ist es ein Zeichen der Wertschätzung für ihre wirklich professionelle Arbeit, die sie hier in den Beiräten der Stadt Linz auch leisten. Es wird ganz viel persönliches Engagement eingebracht, ich 467 spreche hier speziell für den Stadtkulturbeirat. Ich möchte mich wirklich bei allen nochmals großzügig bedanken und sie auch für die Arbeit die dort geleistet wird loben. Ich glaube wir hier haben hier ganz grundsätzlich eine einheitliche gute Lösung gefunden. Uns war wichtig, dass es eine Gleichbehandlung bei den Aufwandsentschädigungen der einzelnen verschiedenen Beiräte in der Stadt Linz gibt, egal ob das der Migrations- und Integrationsbeirat, der Stadtkulturbeirat oder eben auch der Jugendbeirat ist. Es freut uns, dass das jetzt eine einheitliche Linie geworden ist und ich darf auch noch bemerken, dass auch der Landeskulturbeirat eine Regelung ähnlich wie bei uns in der Stadt Linz pflegt und deswegen ein Dankeschön an alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben.

Wir Freiheitlichen haben da ein bisschen eine andere Sicht dazu. Wir sind der Meinung, dass ein Ehrenamt ein Ehrenamt bleiben soll und keine geringfügigen Entschädigungen notwendig sind, wenn sich jemand berufen fühlt, für die Stadt zu arbeiten. Wir werden uns deshalb wie schon im Ausschuss der Stimme enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich herzlich für diese Bemühung des Finanzausschusses und des Kulturausschusses eine gute Entscheidung zu treffen. Man sieht, dass nicht nur der Stadtkulturbeirat sondern auch der Jugendbeirat profitieren, das ist eine große wertschätzende Rolle in unserer Stadt. Ich bedanke mich noch einmal herzlich und wünsche den beiden Beiräten viel Erfolg. Danke

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) mit Stimmenmehrheit angenommen.