Reform der Grundsteuer – Resolution

L 17 · Fraktionsantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird die Wiederaufnahme der 2017 begonnenen Reform der Grundsteuer und ihr Abschluss vor den Verhandlungen über ein neues Paktum zum Finanzausgleich. Begründet wird dies mit dem abgebrochenen Reformprojekt, der seit langem als überholt geltenden Bemessungsgrundlage und der fehlenden Aktualisierung der Einheitswerte seit 1973. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Einheitswerte bereits 2007 als Grundtatbestand aufgehoben, weil sie nicht mehr dem tatsächlichen Wert des Immobilienvermögens entsprachen. Eine Reform soll die Abgabenautonomie der Gemeinden stärken und kommunale Steuereinnahmen sichern. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden; angenommen wurde die Resolution mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion.

Schlagwörter (9):grundsteuersteuerreformfinanzausgleichabgabenautonomieeinheitswertekommunalfinanzenimmobilienbesteuerunggemeindeeinnahmenbudgetumschichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Paktum zum Finanzausgleich 2017 wurde unter anderem ein Reformprojekt vereinbart, dessen Zielsetzung eine Stärkung der Abgabenautonomie der Gemeinden durch eine Reform der Grundsteuer war. Es hätte hier eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden sollen, die bis Ende 2017 ein Ergebnispapier vorlegen hätte sollen. Im Rahmen einer Prüfung, die bis April 2020 gedauert hat, hat der Rechnungshof feststellen müssen, dass dieses Projekt wieder abgebrochen worden ist, was für uns als Gemeinde sehr unbefriedigend ist, da die Grundsteuer seit langem reformbedürftig ist. Nicht zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof 2007 die Einheitswerte als Grundtatbestand aufgehoben, weil sie schon so lange nicht mehr aktuell waren. Grundsätzlich hätten die Finanzämter alle neun Jahre eine Hauptfeststellung über die Einheitswerte durchzuführen. Das letzte Mal ist das 1973 geschehen, das ist also einige Zeit her. Somit entspricht die aktuelle Steuerbemessungsgrundlage bei weitem nicht mehr dem Wert des zu besteuernden Immobilienvermögens, eine Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Steuerzahler*innen und eine Schmälerung der kommunalen Steuereinnahmen. Darum stellen wir folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Das Finanzministerium, der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund werden ersucht, das 2017 begonnene Projekt zur Reform der Grundsteuer wieder aufzugreifen und bis zu den Verhandlungen über ein neues Paktum zum Finanzausgleich abzuschließen.“ Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Das Problem ist bekannt. Es handelt sich um ein bundesweites Problem. Ich glaube nicht, dass wir hier entscheidende Schritte setzen können. Jede Regelung, die diskutiert wird, ist für die Grundbesitzer eine Steuererhöhung und unsere Fraktion ist grundsätzlich gegen jede Steuererhöhung. Wir werden deshalb hier nicht zustimmen können.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) mit Stimmenmehrheit angenommen.