Pflegende Angehörige und Pflegegeldverfahren – Resolution

K 14 · Fraktionsantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine Reform des Bundespflegegeldgesetzes für die Pflege zu Hause, damit pflegende Angehörige bei der Antragstellung klare Informationen, Handlungsanweisungen und Hinweise auf Beratungsangebote erhalten. Außerdem sollen Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, ein stärkerer Schutz sensibler Daten aus Beratungsgesprächen sowie eine demenzspezifische Begutachtung durch entsprechend qualifizierte Pflegepersonen vorgesehen werden. Begründet wird dies mit langen und belastenden Pflegegeldverfahren, fehlender Transparenz, Überforderung der Angehörigen und daraus folgenden Nachteilen beim Zugang zu Entlastungsleistungen. Auch Klagen gegen Pflegegeldbescheide sollen das Verfahren nicht länger als sechs Monate hinauszögern. Die geforderten Gesetzesvorlagen sollten dem Nationalrat vorgelegt werden, wurden jedoch mehrstimmig abgelehnt.

Schlagwörter (10):pflegegeldpflegende angehörigepflege zu hauseverfahrenbegutachtungdemenzdatenschutzvorsorgevollmachtpatientenverfügungpflegeentlastung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer bzw. Zuschauer*innen, sehr viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige müssen erfahren, dass es ein äußerst zermürbender und oft jahrelanger Prozess ist, bis die richtige Einstufung des Pflegegeldes und somit die Unterstützung zuerkannt wird, welche den tatsächlichen Bedürfnissen und tatsächlich erbrachten Leistungen der pflegenden Angehörigen entspricht. Solange kein Pflegegeld zuerkannt ist bzw. eine gewisse Stufe des Pflegegeldes nicht erreicht wird oder lange genug Anspruch auf Pflegegeld besteht, gibt es auch keine Chancen z. B. auf Zuteilung eines Heimplatzes, auf Zuschüsse zu Aufenthalten in einer Kurzzeitpflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, auf Zuwendungen aus den Unterstützungsfonds, auf den Angehörigenbonus, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit oder bestimmte psychologische Hilfsangebote für pflegende Angehörige. Diese Umstände führen zur chronischen Überbelastung der pflegenden Angehörigen und zu einer Unterversorgung der zu pflegenden Personen und zu finanziellen Engpässen. Zusätzlich verursachen sie Überforderung und leider auch Übergriffe auf die Pflegebedürftigen. Das alles schwächt 100.000 pflegende Angehörige in Österreich und damit das gesamte Pflegesystem, das ganz massiv auf den pflegenden Angehörigen aufbaut. Deshalb muss die Bundesregierung hier rasch aktiv werden und das Bundespflegegeldgesetz dringend nachschärfen. Hierin liegt ein großer Hebel, um die Pflegekrise besser zu bewältigen als bisher. Ich erspare Ihnen allen den langen Antragstext, ich erkläre nur ganz kurz, was die Punkte sind, bitte den Beschlusstext in das Protokoll aufzunehmen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Justiz und jene Bundesminister*innen, deren Wirkungsbereich die betreffende Angelegenheit umfasst und die Bundesregierung werden ersucht, das Bundespflegegeldgesetz bezogen auf die Pflege zu Hause zu reformieren, abzuändern und zu ergänzen: 1. Bei Antragstellung auf Pflegegeld möge die antragstellende Person übersichtliche, klare Informationen und Handlungsanweisungen für eine praktikable Vorgehensweise erhalten. Dies sind u.a. die Erstellung bzw. Beibringung von Pflegetagebüchern, relevanten Befunden, Gutachten, diversen Pflegeaufzeichnungen. So wird eine rasche, fristgerechte und vollständige Übermittlung dieser entscheidungsrelevanten Unterlagen an die zuständigen Behörden möglich. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Online-Beratungsangebot unter www.pflegedaheim.at. 2. Bei Antragstellung auf Pflegegeld möge die antragstellende Person Informationen über die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht und diesbezügliche, unentgeltliche Beratungsmöglichkeiten erhalten. 3. Im Sinne des besonderen Schutzes der Gesundheitsdaten in Bezug auf die psychische Gesundheit mögen im § 33 a. unter Punkt 2 folgende Unterpunkte von der Verschwiegenheitspflicht erfasst und von der Weitergabe ausgenommen werden. Diese Inhalte sind ausschließlich im geschützten Rahmen des Beratungsgespräches mit der betreuenden/pflegenden Person zu verwenden: g) angegebene psychische Belastungen h) Objektressourcen i) Lebensbedingungen und Umstände j) persönliche Ressourcen k) Energieressourcen l) Ziele zur Entlastung der Situation m) Empfehlungen durch Berater, sofern diese Rückschlüsse auf Sachverhalte in den Punkten g) bis I) zulassen. 4. Es möge sichergestellt werden, dass insbesondere bei Vorliegen einer Demenz-Diagnose auch die erste Gutachtenerstellung betreffend Pflegebedarf durch eine Pflegeperson des gehobenen Dienstes (mit Zusatzqualifikationen im Bereich der Pflege von an Demenz erkrankten Menschen) durchgeführt wird. Grund dafür ist, dass die Demenz in der Pflege zu Hause eine viel mehr pflegerische als medizinische Herausforderung darstellt. 5. Es möge sichergestellt werden, dass Pflegegeldverfahren auch im Falle einer Klageerhebung durch die antragstellende Person wegen Aberkennung des Anspruches auf Pflegegeld oder vermuteter zu niedriger Einstufung innerhalb von maximal sechs Monaten abgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass während der gesamten Verfahrensdauer bis zu einer Anerkennung des Pflegegeldanspruchs viele Leistungen der öffentlichen Hand bzw. privater Organisationen/Vereine nicht in Anspruch genommen werden können. Dies verschärft die Probleme in den Pflegesettings zu Hause zusätzlich. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sind in Folge dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Etwaige Kosten können durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister und danke Renate für die Resolution bzw. für dein Bemühen, das man respektieren sollte, finde ich. Es ist eine komplizierte, eine komplexe Thematik. Das Pflegesystem ist in den letzten Jahren kaputtgespart worden und heute mehr oder weniger dysfunktional. Wir haben die Möglichkeit gehabt im Vorhinein zu reden und ich glaube, wir sind in vielerlei Hinsicht einer Meinung. Nur ist es leider so, dass auch der engagierteste Gesundheits- oder Sozialpflegeminister in wenigen Jahren nicht das aufarbeiten kann, was in den letzten Jahrzehnten verbockt worden ist und wir werden - (Unruhe) - naja, ihr braucht nicht raunen, weil sonst wären wir jetzt nicht in der Situation, oder? Jedenfalls können wir der Resolution leider trotzdem nicht zustimmen, weil es gewisse Sachen bereits gibt. Es gibt bereits eine Flut an Informationen, die aber vielleicht nicht richtig übermittelt wird. Deshalb bekommen die Leute dann nicht alles, worauf sie Ansprüche hätten. Außerdem ist das Thema der Rechtsansprüche extrem heikel. Die Bearbeitungszeiträume sind durchschnittlich tatsächlich kürzer. Dazu gibt es auch offizielle Zahlen, die man im Internet finden kann. Das einzuklagen ist aus unserer Sicht problematisch. Wir werden deswegen dieser Resolution nicht zustimmen, wir werden uns enthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, auch ich habe meiner Fraktion empfohlen sich aus mehrerlei Gründen - einige hat auch der Kollege Pilipovic schon angeführt - hier zu enthalten. Ich möchte eingangs aber trotzdem sagen, dass das, was im Resolutionstext auch angeführt wird, grundsätzlich falsch ist. Frau Gemeinderätin Pühringer, Sie sagen ganz klar, dass es keine Chance auf Zuteilung eines Heimplatzes gibt, wenn eine gewisse Stufe des Pflegegeldes nicht erreicht wird oder kein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Das ist für Linz grundsätzlich falsch. Ich kenne auch keinen Gesetzestext, der das ausschließen würde. Wir hätten sonst auch nicht die Möglichkeit, gerade vielen der älteren Menschen, die auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes von heute auf morgen erst pflegebedürftig werden, sehr rasch einen Pflegeplatz anbieten zu können. Das möchte ich festhalten. Es ist mir wichtig, dass das jetzt durch Ihre Einleitung nicht missinterpretiert oder missverstanden wird. Es ist natürlich klar, dass wir uns alle wünschen, dass das Pflegesystem im Sinne der Betroffenen verbessert wird, keine Frage. Nichtsdestotrotz sind einige, der von Ihnen angeführten Resolutionspunkte tatsächlich nicht so und man kann diesen nicht beipflichten. Sie fordern eine gesetzliche Vorgabe in punkto Servicierung, ob das tatsächlich im Sinne der Empfängerinnen und Empfänger ist, darf ich hier jetzt auch in Frage stellen. Unter Punkt drei, Sie haben es explizit auch in ihrer Wortmeldung gesagt, geht es Ihnen darum, dass gewisse personenbezogene Daten nicht gespeichert werden sollen. Ich verstehe nicht, wie man als Mitarbeiterin, als Mitarbeiter, als Psycholog*in ein Folgegespräch führen soll, wenn man die Vorgeschichte nicht notieren darf. Man würde immer wieder bei null beginnen, das kann ja wohl nicht die Intention sein. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sehr strenge datenschutzrechtliche Vorschriften und Vorgaben in der Datenschutz-Grundverordnung gibt und darüber hinaus natürlich auch für die Berufsgruppe eine Verschwiegenheitspflicht existiert. Noch einen Punkt abschließend, die anderen erwähne ich nicht mehr. Auch die im Resolutionstext geforderte gesetzliche Normierung der Begutachtung nur mehr ausschließlich durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu gestatten, widerspricht sowohl der fachlichen wie auch der rechtlichen Intention, eine ganzheitliche Beurteilung in der Pflegesituation entsprechend des multiprofessionellen Ansatzes zu wählen. Insofern enthält sich auch meine Fraktion. Vielen Dank.

Danke, Tomislav, zur Erstinformation, zur ‚Flut an Informationen‘ wie du sagst, kann ich dir aus eigenem Erleben sagen, dass man überhaupt keine Information bekommt. Von einer Flut sind wir noch weit entfernt. Es geht auch um die Verknüpfung, dass man als pflegende*r Angehörige*r, oder als antragstellende Person weiß, was der*die Gutachter*in haben will, was er*sie braucht, um die Situation schnell einschätzen zu können bzw. darum, dass das Verfahren schneller abgeschlossen werden kann. Dann hat man hinterher viele Probleme nicht mehr. Kurz zu den Bearbeitungszeiten, die du erwähnst und die du aus den Statistiken herausliest. Ich kann auch wieder aus eigenem Erleben berichten und das ist nicht nur bei mir so, die ich eine pflegende Angehörige bin, sondern das ist bei ganz vielen anderen auch: Sobald es um eine Klageerhebung geht, wie im Fall meiner Mutter, wird es sehr schwierig. Es wird ein Jahr dauern, bis wir eine Entscheidung haben. Ein Jahr, in dem wir keine Ansprüche auf irgendetwas haben, auf gar nichts. Wenn ich zum Beispiel meine Mutter, zu meiner Entlastung, einmal 14 Tage in Kurzzeitpflege gebe, weil ich schon so lange pflege, dann kriege nachher nichts mehr ersetzt. Selbst wenn das Gericht entscheidet, dass meine Mutter das Pflegegeld sogar rückwirkend bekommt, bekomme ich aber das Geld, das ich ausgegeben habe - denn meine Mutter kann sich Kurzzeitpflege nicht leisten - nicht mehr, das ist einfach weg. Da gibt es so viele Härten, die der Gesetzgeber vielleicht gar nicht am Schirm hat und du offensichtlich auch nicht. Frau Vizebürgermeisterin Hörzing zu den Heimplätzen: Sie haben jetzt ganz richtig die Akutfälle angesprochen, wenn jemand in ein Heim kommen kann, der ganz akut krank ist bzw. pflegebedürftig geworden ist. Das sind aber trotzdem Ausnahmefälle, das sind Akutfälle, das ist ja nicht die Regel und die Norm. Wenn es so ist, dass man diesem Antrag aus unterschiedlichsten Gründen nicht zustimmen kann, dann lade ich sämtliche Fraktionen, die irgendeine Idee haben, ein, gleich im März Anträge zu stellen, die die pflegenden Angehörigen entlasten. Ich lade auch ein den Text zu überarbeiten, oder wenn ihr eine andere Idee habt, stehe ich auch gerne mit Know-how zur Verfügung. Ich würde euch bitten, dass wir wirklich auch pflegende Angehörige miteinbeziehen. Es ist eine riesige Not da draußen, das sind tausende Menschen allein in Linz und 810.000 pflegende Angehörige in ganz Österreich. Alle Beratungsstellen, die ich in meiner Not kontaktiert habe, sagen übereinstimmend, es gibt ganz viele Fälle, wo es einfach nicht funktioniert. Und es gibt noch viel mehr Fälle, wo die Leute resignieren und keinen Verschlechterungsantrag mehr stellen, weil sie wissen: ‚Ich bekomme das sowieso nicht genehmigt oder ich kann die Anforderung gar nicht erfüllen‘. ‚Ich bin selbst schon 80 Jahre und pflege meine 84-jährige Gattin.‘ Da sind so viele Härtefälle draußen und das müssen wir uns ganz dringend anschauen. Ich bitte noch einmal um Zustimmung und ich bitte vor allem darum, dass ihr euch auch Gedanken macht, wie man die pflegenden Angehörigen entlasten kann und dann stimme ich bei allem zu, was ihr euch dazu überlegt. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird mehrstimmig abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (21), ÖVP (11), Die Grünen (9), FPÖ (9), NEOS (1), MFG (1)