Verbotszonen für Leih-Scooter - Resolution

J 17 · Fraktionsantrag · 29. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung, damit Städte und Gemeinden den Verleih und die Nutzung von Leih-Scootern teilweise oder ganz untersagen können. Begründet wird dies mit Gehsteigchaos, Gefährdungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, steigenden Unfallzahlen und anhaltenden Beschwerden über achtlos abgestellte oder rücksichtslos gefahrene Scooter. Die bisherigen privatrechtlichen Vereinbarungen mit Verleihfirmen haben die Situation in Linz nach Darstellung der Einbringung nicht ausreichend verbessert, und eine ortspolizeiliche Verordnung wurde als rechtlich schwer umsetzbar geprüft. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):leih-scooterverbotszonenstraßenverkehrsordnungverkehrssicherheitgehsteigchaosmikromobilitätöffentlicher raumortspolizeiliche verordnungmobilitätsregulierungbudgetumschichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke Herr Bürgermeister, geschätzter Gemeinderat, hierbei geht es um Verbotszonen für Leih-Scooter. Das ist ein Thema, das polarisiert und bewegt. Was ursprünglich als umweltfreundliche Ergänzung im Stadtverkehr gedacht war, hat sich leider vielerorts zu einem echten Problem entwickelt. Leih-Scooter prägen heute das Stadtbild, aber nicht durch geordnete Mobilität, sondern in unzähligen Fällen durch Chaos auf Gehsteigen, unnötige Gefährdungen und ständige Beschwerden der Bevölkerung. Die Realität ist leider eindeutig. Täglich werden Fußgänger, insbesondere ältere Menschen, Familien mit Kinderwägen oder Menschen mit Beeinträchtigungen durch achtlos abgestellte oder rücksichtslos gefahrene Leih-Scooter gefährdet. Die Unfallzahlen steigen, das Sicherheitsgefühl sinkt und der Unmut in der Bevölkerung wächst. Die bisherigen Bemühungen der Stadt Linz, die Situation durch privatrechtliche Vereinbarungen mit den Verleihfirmen zu entschärfen, haben leider nicht zur gewünschten Entspannung geführt, wie wir es uns erhofft hätten. Eine treffsichere Regelung per ortspolizeilicher Verordnung ist aus juristischen Gründen nicht möglich, wie jüngst eine Prüfung des Magistrats ergeben hat. Der Bund muss die sich ändernde Praxis im Straßenverkehr erkennen und in Form eines ‚Scooter-Paragrafen‘ in der Straßenverkehrsordnung klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Damit könnten Städte selbst entscheiden, ob und wo Leih-Scooter verboten oder eingeschränkt werden dürfen. In diesem Zusammenhang stellt die FPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag. Ich hoffe auf Zustimmung. Dankeschön.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur wird ersucht, schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung zu erarbeiten, auf deren Grundlage Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Verleih und die Nutzung von Leih-Scootern teilweise oder gänzlich untersagen zu können. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden
Vera Schachnerehem. MFG-Mitgl.

Danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in vielen Städten gehören E-Scooter zum Straßenbild und sorgen für Diskussionsstoff. Nutzer schätzen die neue Form der Mobilität und haben Spaß an der Fahrt, aber muss man nicht eher von einem Ärgernis sprechen? Scooter liegen auf dem Bürgersteig, stehen mitten auf dem Radweg oder landen gar im Gebüsch. Soll man die Leute jetzt wirklich wieder zum Fußmarsch zwingen und die Scooter verbieten? Ja, und zwar aus drei Gründen. Erstens bringen E-Scooter bei gut ausgebautem öffentlichen Personennahverkehr und kurzen Wegen vor allem Nachteile für die Umwelt. Zweitens begünstigen sie, dass gerade in Innenstädten die Faulheit siegt und das deutlich gesündere Gehen oder Radfahren unattraktiver wird. Drittens ist die Fahrt mit dem E-Scooter erwiesenermaßen gefährlicher als mit dem Rad. Die Anzahl der im Spital behandelten Verletzten nach E-Scooter-Unfällen ist 2024 um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, wie die Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigen. In den Niederlanden, in Großbritannien und auch in vielen deutschen Bundesländern sind E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich verboten. Es ist nun an der Zeit, auch für Linz diesbezüglich gesetzliche Grundlagen zu forcieren. Ich werde diesem Antrag zustimmen, danke.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden dieser Resolution auch zustimmen, da wir es grundsätzlich begrüßen, wenn Städte bessere rechtliche Werkzeuge im Umgang mit E-Scootern bekommen. Aber ich glaube auch, dass wir uns hier nichts vormachen sollten. Eine rechtliche Handhabe ist maximal ein kleiner Teil der Lösung. Was wir brauchen, sind meines Erachtens ein neuer ordnungspolitischer Zugang und ein klares Verständnis darüber, wem der öffentliche Raum gehört, wie wir neue Technologien integrieren können und wer hier die Spielregeln vorgibt. Es gibt im Wesentlichen drei Wege, wie man mit E-Scootern umgehen kann. Kollegin Schachner hat einen ausgeführt. Eine sinnvolle Technologie zu verbieten wäre zwar konsequent, aber kurzsichtig. Der Glaube, dass man sie nicht ordentlich regulieren kann, ist meines Erachtens eine Haltung, bei der man aufgibt, bevor man es versucht hat. Der zweite Weg wäre, E-Scooter in die öffentliche Daseinsvorsorge zu integrieren. Das bedeutet klare demokratische Regeln, demokratische Kontrolle und die Möglichkeit, diese Technologie langfristig in die Mobilitätsplanung zu integrieren. Man kann diese Form der Mikromobilität als Teil des Umweltverbands und als Chance nutzen, um wertvolle Mobilitätsdaten zu gewinnen. Der dritte Weg wäre, dass man sich jahrelang auf der Nase herumtanzen lässt. Dafür hat sich die Stadt Linz unter dem derzeitigen Verkehrsstadtrat leider entschieden. Wir als Stadt haben die Beschwerden und die Scherereien. Die Unternehmen nutzen den öffentlichen Raum und den Service des Magistrats und machen dabei die Profite. Das halte ich für einen grundsätzlich falschen Zugang. Abgesehen davon ist die Idee, dass vier verschiedene Anbieter*innen einen Markt bedienen sollen, weder effizient noch klug. Dieser Markt hat in Wirklichkeit sehr starke Netzwerkeffekte und entspricht daher einem natürlichen Monopol. Ich denke, dass wir als Stadt Linz einen anderen Zugang wählen sollten, anstatt weiter zu versuchen mit privaten Anbieter*innen eine Lösung zu finden. Man könnte das zum Beispiel über tim (täglich, intelligent, mobil.) oder ähnliche Angebote ausbauen. Insofern denke ich, dass ein rechtliches Instrument zwar sicher gut ist, wir aber einen grundlegenden Kurswechsel im Umgang mit E-Scootern brauchen.

Dankeschön, es wurde schon einiges gesagt. Wir teilen die Analyse, dass es hier eine bessere Handhabe im Umgang mit E-Scootern braucht. Wir sind ebenfalls nicht für ein Verbot und stimmen auch der Resolution zu, weil wir auch eine Umsetzung im Bundesgesetz für sinnvoll halten. Wir möchten aber schon ergänzen, dass wir auch immer schauen sollten, wo denn die Ebene, die dafür zuständig ist, etwas tun kann oder wo es denn weitere Zuständigkeiten gibt. Diese gibt es sehr wohl auch im Oberösterreichischen Straßengesetz. Da gibt es mögliche Formen von Adaptionen oder Auslegungen, die hier ebenfalls eine Handhabe ermöglichen würden. Hier ist der Draht zum Parteikollegen Steinkellner bei euch, der FPÖ, ebenfalls gegeben. Das wäre auch eine Möglichkeit. Wenn es längere Zeit dokumentierte Missstände gibt, dann ist es auch eine Möglichkeit, dass man - entsprechend den Umständen - eine ortspolizeiliche Verordnung aus dem Sicherheitsressort heraus macht. Wir als ÖVP sind schon dafür, zu schauen, wo wir denn auf der Ebene, auf der wir zuständig sind, etwas tun können. Diese Wege sollten wir beschreiten. Wir stimmen auch der Resolution zu, danke.

Dankeschön, ich möchte nur kurz zu Kollege Hofer etwas sagen. Im Antrag steht auch schon drinnen, dass eine ortspolizeiliche Verordnung zwar denkbar scheint, allerdings aus rechtlichen Erwägungen schwer bis kaum umsetzbar ist. Das Präsidium hat das auch bereits geprüft. Das ist der Grund für diese Resolution. Ich freue mich auf breite Zustimmung. Dankeschön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.