Gewährung einer Subvention an die LINZ AG (Finanzierung Bäder und Eishalle, Zinsen Eishalle Kabinentrakt und Neue Schienenachse Linz (NSL), Vorlaufkosten, Verbindlichkeiten, Rückstände Umweltticket) sowie Abschluss einer Subventionsvereinbarung; Genehmigung einer Kreditübertragung

J 7 · Ausschussantrag · 34. Sitzung

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde eine neue Subventionsvereinbarung mit der LINZ SERVICE GmbH für den Geschäftsbereich Bäder und die Eishalle. Dafür wird ab 1. Jänner 2026 eine jährliche pauschale Subventionszahlung von 4,8 Millionen Euro geleistet und wertgesichert, um die bisherige komplexe Förderstruktur zu vereinfachen. Zusätzlich werden aufgelaufene Zinsen für den Umbau des Kabinentrakts der Eishalle, Zinsen im Zusammenhang mit der Neuen Schienenachse Linz sowie Rückstände aus dem Umweltticket beglichen. Die dafür nötigen Beträge werden 2025 über Kreditübertragungen aus dem ÖPNV-Bereich auf die vorgesehenen Finanzpositionen umgeschichtet. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

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AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es geht hier um den Förderkomplex mit der LINZ AG. Mit 1. Jänner 1970 hat die Stadt Linz den Betrieb der Linzer Bäder Schörgenhub, Parkbad, Hummelhof und Biesenfeld an die nunmehrige LINZ SERVICE GmbH übertragen. Diese betreibt im Auftrag der Stadt Linz auch die Linzer Eissporthalle sowie den Pichlinger See, Pleschinger See und Weikerlsee, weiter die Kinderfreibäder in der Stadt sowie Camping- und Zeltplätze, die sich ebenfalls auf Stadtgebiet befinden. Es ist geplant, künftig mittels einer neuen umfassenden Subventionsvereinbarung, die als pauschaler Aufwandszuschuss zur Deckung von Unkosten im Geschäftsbereich Bäder der LINZ SERVICE GmbH konzipiert ist, eine enorme Verwaltungsvereinfachung sowie die Bereinigung der bestehenden komplexen und vielfältigen Beschlusslagen der letzten 50 Jahre zu erreichen. Dieser Betrag von künftig pauschal 4,8 Millionen Euro ist zweckgebunden für den Geschäftsbereich Bäder und wird wertgesichert sein. Der zweite Bereich dieses Antrags betrifft den Umbau des Kabinentrakts der Eishalle. Für den bestehenden Fördervertrag mit der LINZ AG betreffend den Umbau der Eishalle 2019 sind bisher aufgelaufene und noch nicht berücksichtigte Zinsen in Höhe von 317.000 Euro auszugleichen. Für die restliche Laufzeit bis 2029 werden diese Zinszahlungen aliquot budgetiert. Zum Bereich Zinsen für die Neue Schienenachse Linz ergeben sich aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 21. Jänner 2021 Zinsen aus der Übernahme der Vorlaufkosten durch die LINZ AG in Höhe von 735.000 Euro. Zu guter Letzt bestehen noch Rückstände aus dem Umweltticket, dessen Förderung der Gemeinderat am 23. Mai 2013 beschlossen hat. Da im Laufe der Jahre die abgerechneten Kosten die budgetierten Kosten zumeist überstiegen, haben sich Rückstände aufgebaut. Diese betragen gemäß Abrechnung vom 14. Jänner 2025 1,9 Millionen Euro. Die Bedeckung erfolgt im Rechnungsjahr 2025 mittels Kreditübertragung. Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Der Subvention der Bäder und der Eishalle wie in der Vorlage beschrieben, samt der beiliegenden Subventionsvereinbarung, wird zugestimmt. Seitens der Stadt Linz wird künftig eine jährliche pauschale Subventionszahlung in Höhe von 4,8 Millionen Euro an die LINZ SERVICE GmbH geleistet. Die Zahlung ist zweckgebunden für den Geschäftsbereich Bäder zu verwenden und die LINZ SERVICE GmbH hat die Verwendung entsprechend zu dokumentieren. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und wird sodann mit dem VPI 2020 wertgesichert. 2. Die Verrechnung und Bedeckung der Kosten für die Subvention der Bäder und der Eishalle in Höhe von 4,8 Millionen Euro zuzüglich VPI ab Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.755200 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 523 (LINZ AG) im Fonds 879000 (LINZ AG). 3. Die Stadt Linz begleicht die betriebswirtschaftliche Verzinsung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kabinetrakts Eishalle in Höhe von 317.741,83 Euro im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02021 (LINZ AG Eishalle) im Fonds 269000 (Sport). Künftige Zinstangenten sind im Wege der zukünftigen Zahlungen bis zum Laufzeitende 2029 budgetär vorzusehen. 4. Die Stadt Linz begleicht die betriebswirtschaftliche Verzinsung im Zusammenhang mit NSL Vorlaufkosten in Höhe von 734.903,14 Euro im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02011 (LINZ AG) im Fonds 879000 (LINZ AG). Künftige Zinstangenten sind im Wege der zukünftigen Zahlungen bis zum Laufzeitende 2026 budgetär vorzusehen. 5. Die Stadt Linz begleicht Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aufgelaufenen Rückständen aus Subventionen Umweltticket in Höhe von 1,8 Millionen Euro im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.755000 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 85 (Dauerkarten, Umweltticket) im Fonds 650000 (Eisenbahnen). 6. Kreditübertragungen in der Höhe von 317.741,83 Euro von der Finanzposition 1.728200 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 266 (Öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV) auf die Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02021 (LINZ AG Eishalle) im Fonds 269000 (Sport), in der Höhe von 734.903,14 Euro von der Finanzposition 1.728200 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 266 (Öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV) auf die Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02011 (Linz AG) im Fonds 879000 (LINZ AG) und in der Höhe von 1,8 Millionen Euro von der Finanzposition 1.728200 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 266 (Öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV) auf die Finanzposition 1.755000 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 85 (Dauerkarten, Umweltticket) im Fonds 650000 (Eisenbahnen) werden genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Wir werden uns hier enthalten.

Danke, dieser Antrag ist unseres Erachtens eine eigenartige Vermischung von verschiedenen Kosten und Sachverhalten. Es ist aber auch schwer vorstellbar, dass Kosten in fünf Jahren um 50 Prozent gestiegen sind. Dass Jahre nach Beschluss nun plötzlich Zinsen auftauchen, ist entweder ein grober Fehler, der nun vom Gemeinderat beiläufig korrigiert werden soll, oder Teil eines größeren Deals zwischen der LINZ AG und der Stadt. Dieser Hintergrund wird uns nicht wirklich offengelegt und wir verstehen ihn nicht. Aus diesen Gründen stimmen wir diesem Antrag, der in Summe fast ein Prozent des Linzer Budgets betrifft, nicht zu und enthalten uns.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde hier bei Punkt 1 und 2 zustimmen, bei den restlichen Punkten werde ich mich ebenso enthalten. Das ist eine implizite Anfrage um eine getrennte Abstimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Die Punkte 1 und 2 des Antrages werden mehrheitlich angenommen. Enthaltung: KPÖ (2), LinzPlus (2) Die Punkte 3 bis 6 des Antrages werden mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ehem. MFG (1), KPÖ (2), LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter