Grundkauf in der KG Urfahr aus dem öffentlichen Gut (Ferihumerstraße 42 bis 44) um den Kaufpreis in Höhe von 137.800 Euro

G 3 · Ausschussantrag · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Liegenschaften und Schulen

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde der Kauf eines neu gebildeten Grundstücks in der KG Urfahr an der Ferihumerstraße 42 bis 44 aus dem öffentlichen Gut. Die Teilfläche umfasst 689 Quadratmeter und wird um 137.800 Euro in das Privateigentum der Stadt Linz übertragen. Grundlage ist der rechtswirksame Bebauungsplan sowie der Grundteilungsplan des Magistrates Linz. Der Abschluss des Kaufvertrags wurde zu den festgelegten Bedingungen genehmigt und die Verrechnung für das Rechnungsjahr 2026 budgetär festgelegt. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen; zwei Stimmen enthielten sich.

Schlagwörter (9):grundkaufurfahröffentliches gutgrundstückserwerbliegenschaftenbebauungsplanhaushaltsplanunggrundverkehrstadtlinz
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G 3 Grundkauf in der KG Urfahr aus dem öffentlichen Gut (Ferihumerstraße 42 bis 44) um den Kaufpreis in Höhe von 137.800 Euro Berichterstattung Gemeinderätin Strigl „Danke, gemäß dem rechtswirksamen Bebauungsplan erfolgt hier die Übertragung einer Teilfläche des Grundstücks 391/13 aus dem öffentlichen Gut ins Privateigentum der Stadt Linz. Ich bitte um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz kauft von der Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, das mit dem Grundteilungsplan des Magistrates Linz, GZ.: 41/2025, neu geschaffene Grundstück Nr. 391/36, KG Urfahr, mit einem Ausmaß von 689 Quadratmeter um den vereinbarten Kaufpreis von 137.800 Euro. 2. Eine allfällige Immobilienertragsteuer sowie allfällige Lastenfreistellungskosten hat die Verkäuferin für sich und alleine zu tragen. Alle übrigen Kosten, Gebühren, Verkehr- und Ertragsteuern, die im Zuge des Abschlusses, der Selbstberechnung und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages entstehen, werden von der Stadt Linz getragen. Die Aufwendungen für eine rechtsfreundliche Vertretung hat jedoch die jeweilige Auftraggeberin selbst und alleine zu übernehmen. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 4. Die Verrechnung der Ausgaben für die Stadt Linz in Höhe von 137.800 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.001109 (Unbebaute Grundstücke), mit dem Haushaltsprogramm HP05006 (Erwerb von Grundstücken, Gebäuden) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 5. Die Verrechnung der Einnahmen für die Stadt Linz, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, in Höhe von 137.800 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 2.801109 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). Gemeinderat Potocnik „Wir enthalten uns hier."
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Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hier.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: LinzPlus (2)