Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenbeitragsvereinbarung im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung Flachenauergutstraße / Prinz-Eugen-Straße über die Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten des Infrastrukturkostenbeitrages in Höhe von 131.000 Euro

I 4 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde eine Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenbeitragsvereinbarung im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung Flachenauergutstraße / Prinz-Eugen-Straße. Sie ändert einvernehmlich die Sicherstellungsmöglichkeiten für einen Infrastrukturkostenbeitrag von 131.000 Euro zwischen der Stadt Linz und den Grundeigentümern Schachermayr-Großhandelsgesellschaft m.b.H. und CS Immo GmbH. Begründet wird die Vereinbarung mit der Anpassung der vertraglichen Absicherung im Rahmen der Raumordnungsverträge. Die Einnahmen in Höhe von 131.000 Euro werden auf der vorgesehenen Finanzposition im Fonds Bauverwaltung verrechnet. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst, bei einer Stimmenthaltung.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderunginfrastrukturkostenbeitragzusatzvereinbarungraumordnungsvertragbauverwaltungstadtplanungfinanzierunggrundstückseigentümerverrechnung
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Gemeinderat Koppler berichtet über I 4 Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenbeitragsvereinbarung im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung Flachenauergutstraße / Prinz-Eugen-Straße über die Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten des Infrastrukturkostenbeitrages in Höhe von 131.000 Euro und stellt nach Darlegung der Sachverhalte laut Vorlage an den Gemeinderat folgende Anträge: Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss der aus der Beilage ersichtlichen Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenbeitragsvereinbarung vom 20. Februar 2017 über die einvernehmliche Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten des Infrastrukturbeitrages in Höhe von 131.000 Euro zwischen der Stadt Linz und den Grundeigentümern, der Schachermayr-Großhandelsgesellschaft m.b.H. und der CS Immo GmbH, wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 131.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).“
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Der Gemeinderat beschließe: „1. Der Abschluss der aus der Beilage ersichtlichen Zusatzvereinbarung zur Planungskosten- und Infrastrukturkostenbeitragsvereinbarung vom 20. Februar 2017 über die einvernehmliche Abänderung der Sicherstellungsmöglichkeiten des Infrastrukturbeitrages in Höhe von 131.000 Euro zwischen der Stadt Linz und den Grundeigentümern, der Schachermayr-Großhandelsgesellschaft m.b.H. und der CS Immo GmbH, wird genehmigt. 2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von in Summe 131.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).“
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Ich möchte der Einfachheit avisieren, dass wir uns bei I 3, I 4 und auch bei I 5 enthalten werden. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag I 4 wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.