Dienstreisen mit privatem Klimaticket finanziell abgelten

I 4 · Fraktionsantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:ausschuss verwiesen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine finanzielle Abgeltung für Dienstreisen von Mitarbeiterinnen der Stadt Linz, wenn sie dafür ihr privates Klimaticket nutzen. Bisher werden Fahrten mit dem Privat-PKW teilweise ersetzt, während bei der Nutzung einer Jahreskarte wie dem Klimaticket keine Fahrtkosten abgerechnet werden können. Begründet wird die Gleichstellung mit der Ungleichbehandlung gegenüber Pkw-Nutzung und mit dem Anspruch, die Stadt als gute Arbeitgeberin und auf dem Weg zur Klima-Hauptstadt zu stärken. Die zuständigen Stellen des Magistrats sollen dafür eine Regelung ausarbeiten und umsetzen; die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget oder in künftigen Voranschlägen bedeckt werden. Der Gemeinderat verwies das Anliegen an den Ausschuss für Finanzen und Integration.

Schlagwörter (9):dienstreisenklimaticketreisegebührenarbeitgeberingleichbehandlungmobilitätfinanzenbudgetumschichtungklima
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte BesucherInnen auf der Galerie, beim folgenden Antrag geht es um etwas ganz Simples. Aktuell ist es so, dass jemand der beim Magistrat beschäftigt ist und eine Dienstreise antreten möchte z. B. zum wichtigen Austausch mit oder in anderen Städten und für diese Dienstreise den Privat-PKW nutzt, die Fahrt zu einem gewissen Grad abgegolten bekommt. Wer aber mit dem eigenen Klima-Ticket für die Stadt unterwegs ist, bekommt die Fahrt nicht abgegolten. Diese Ungleichbehandlung bedarf einer Korrektur im Sinne der Stadt als gute Arbeitgeberin auf dem Weg zur Klima-Hauptstadt. Daher möge der Gemeinderat beschließen:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, eine Regelung auszuarbeiten und umzusetzen, damit Mitarbeiterinnen der Stadt Linz, für die Dienstreisen ihr privates Klimaticket nutzen, wie für die Nutzung des privaten PKWs auch, eine finanzielle Abgeltung in geeigneter Form durch die Arbeitgeberin bekommen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.
Wortmeldungen (6)EinblendenAusblenden

Das ist ein Thema über das man reden kann, aber nicht muss. (Heiterkeit) Wenn man diesen Fragenkomplex angeht, dann sollte man das für alle Dienstnehmer die Dienstreisen 348 absolvieren, machen und nicht nur für öffentlich Bedienstete. Daher werden wir uns beim konkreten Antrag enthalten.

Das erweitert das Repertoire über unsere Diskussionsweisen, man kann aber man muss nicht, sie sprechen mir manchmal aus dem Herzen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder des Linzer Gemeinderates, wie bekannt, werden Dienstreisen nach der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift vergütet. Für die Benützung von Massenbeförderungsmitteln legt § 6 Abs. 3 der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift fest, dass erstens der Fahrpreis nach den jeweils geltenden Tarifen vergütet wird, zweitens von bestehenden Tarifermäßigungen Gebrauch zu machen ist und drittens für Strecken auf denen der Bedienstete, aus welchem Titel immer, zur Freifahrt mit dem benützten Massenbeförderungsmittel berechtigt ist, keine Vergütung gebührt. Wenn Bedienstete über eine Jahreskarte, z. B. ein Klimaticket verfügen, können daher keine Fahrtkosten abgerechnet werden. Wir als SPÖ-Fraktion stellen daher den Antrag auf Zuweisung zum Finanzausschuss zur ausführlichen Diskussion einer Sonderbestimmung zur Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift und bitten um Zustimmung. Danke schön.

Frau Kollegin, mir fällt nur das Lied von Wolfgang Ambros ein ‚Zwickt’s mi‘. Also ich verstehe diesen Antrag überhaupt nicht. Wenn ich eine Ausgabe und einen Aufwand habe, dann kriege ich eine Aufwandsentschädigung, wenn ich keinen Aufwand habe, wie will ich dann eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Also ich sehe da absolut keinen Zusammenhang, das wäre dann ein Teil einer Entlohnung und das passt für mich nicht zusammen, wir werden diesen Antrag ablehnen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin hat es schon gesagt, es geht nach der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift. Grundsätzlich steht bei einer Dienstreise jedem der einen Aufwand hat auch eine Entschädigung zu. Es hat Zeiten gegeben, da waren die Privatkilometer kontingentiert, man konnte den Privat-PKW benützen und den Preis des öffentlichen Verkehrsmittels verrechnen. Auch das Klimaticket ist ein finanzieller Aufwand, auch wenn es günstiger ist, daher steht dem Bediensteten auch eine Entschädigung in der Höhe der geringen Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zu. In den letzten Wochen hat es beim Land Oberösterreich Gespräche auf Ebene der Sozialpartner gegeben, wo genau das Thema war. Man hat sich geeinigt, dass in diesem Fall das öffentliche Verkehrsmittel verrechnet werden darf. Es wird also zu einer Änderung bzw. Anpassung in welcher Form auch immer, kommen. Ich glaube, dass Landesbedienstete und Magistratsbedienstete gleichbehandelt werden sollen. Aber wir stimmen dem Antrag auf Zuweisung in den Ausschuss zu. Danke.

Also, wir stimmen diesem Antrag auf Verlegung in den Ausschuss zu. Schöne Neuigkeiten aus dem Landtag, das freut uns natürlich und wir werden das genauer beobachten. Ansonsten gibt es dann, dass Mittel der Resolution, falls sich da zu wenig tut in nächster Zeit.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: ausschuss verwiesen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (7), sowie bei Gegenstimmen der MFG-Fraktion (2) dem Ausschuss für Finanzen und Integration zugewiesen.