Bebauungsplanänderung 01-021-01-01, KG Linz (Lederergasse 35 – Europaschule)

K 8 · Ausschussantrag · 15. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01 für das Gebiet Lederergasse 35 – Europaschule in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird durch Ludlgasse, Lederergasse und Honauerstraße begrenzt und umfasst die Widmungsgrenze zu Grünland und Erholungsfläche. Mit der neuen Verordnung werden alle bisher rechtswirksamen Bebauungspläne in diesem Bereich aufgehoben. Die Bebauungsplanänderung liegt nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungraumordnungstadtplanungeuropaschulelederergassewidmungöffentliche einsichtverordnunglinz
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Gemeinderätin Zukan berichtet über K 8 Bebauungsplanänderung 01-021-01-01, KG Linz (Lederergasse 35 – Europaschule) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01, Lederergasse 35 - Europaschule, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01, Lederergasse 35 – Europaschule Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Ludlgasse; Widmungsgrenze zu Grünland / Erholungsfläche Südosten: Lederergasse Südwesten: Honauerstraße Nordwesten: Ludlgasse Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-021-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01, Lederergasse 35 - Europaschule, wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Juni 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01, Lederergasse 35 – Europaschule Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-021-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Nordosten: Ludlgasse; Widmungsgrenze zu Grünland / Erholungsfläche Südosten: Lederergasse Südwesten: Honauerstraße Nordwesten: Ludlgasse Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-021-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.