Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 09-013-01-02, KG Linz (Donatusgasse - Im Dörfl)

F 4 · Ausschussantrag · 30. Sitzung

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-013-01-02 in der Donatusgasse – Im Dörfl, mit der auf den betroffenen Grundstücken die Bauweise von gekuppelt auf offen geändert wird. Auslöser war das Ansuchen des Grundeigentümers um diese Abänderung. In der Debatte wurde kritisiert, dass die Änderung eine spätere Zusammenlegung der Grundstücke und damit eine stärkere bauliche Ausnutzung ermöglichen könnte. Außerdem wurde auf den historischen Siedlungscharakter des Gebiets, den grünen Gehsteig und ein erhaltenes gepflastertes Straßenstück hingewiesen. Die Verordnung zur Verbaländerung wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungbauweisegrundstückszusammenlegungstadtplanunggebietscharakterdenkmalpflegesiedlungsgebietstraßenraumwohnbau
AntragstextEinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleg*innen, beim Tagesordnungspunkt F 4 geht es um die Bebauungsplanänderung Donatusgasse - Im Dörfl. Aufgrund eines Ansuchens des Grundeigentümers um Abänderung von der gekuppelten Bauweise in die offene Bauweise auf den besagten Grundstücken bitte ich um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-013-01-02, Donatusgasse - Im Dörfl, Verbaländerung, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf den ersten Blick scheint es keine große Sache zu sein, dass man eine gekuppelte Bauweise in eine offene Bauweise ändert. Bei näherer Betrachtung stellt sich das leider als trojanisches Pferd heraus. Ich habe beim Planungsausschuss nachgefragt, ob mein vermuteter Hintergrund dieses Antrags stimmt. Es wurde mir auch bestätigt, dass das Grundstück später zusammengelegt werden soll. Und was wird passieren? Es wird entweder eine große Villa einen historischen Bestand ersetzen oder es kommt ein Investorenprojekt mit einer Tiefgarage et cetera, mit sündteuren Wohnungen. So oder so wird auf jeden Fall der Gebietscharakter schwer beeinträchtigt werden. Es gibt in der Donatusgasse - zum Beispiel gegenüber - auch noch andere gekuppelte Projekte. Diese sind in der Österreichischen Kunsttopographie Linz erwähnt. Demnach gehört auch dieses Doppelhaus zum genossenschaftlichen Siedlungsprojekt der Familie auf den sogenannten Seilergründen von 1923/1928, nach Plänen von Julius Schulte, wäre also eigentlich denkmalwürdig, würde ich sagen. Der Umgang mit dem Straßenraum in diesem Siedlungsgebiet ist generell desaströs. Der über große Strecken noch erhaltene „grüne Gehsteig", den es dort gibt, ist eine Besonderheit und fasst die Gegend zu einem idyllischen gartenstadtähnlichen Ensemble zusammen. Das ist bis heute großteils auch so geblieben. In der Donatusgasse befindet sich auch eines der letzten gepflasterten Straßenstücke der Stadt Linz. Es ist aus unserer Sicht nicht zielführend, eine Einzelbebauungsplanänderung vorzunehmen, nur damit jemand zwei Grundstücke zusammenlegen kann, über 1.600 Quadratmeter verfügt und diese mit einer riesigen Villa oder einem anderen gebietsfremden Baukörper verunstaltet. Deren gibt es dort schon ein paar und das lässt Schlimmes erahnen. Deshalb kommt von uns eine Enthaltung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), ehem. MFG (2), KPÖ (2), LinzPlus (2), Gemeinderat Brandstetter