Bebauungsplanänderung 12-047-01-01, KG Kleinmünchen (westlich Bäckermühlweg)

F 2 · Ausschussantrag · 36. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung westlich des Bäckermühlwegs in der Katastralgemeinde Kleinmünchen, um die betriebliche Nutzung des Betriebsgebiets strukturell zu verbessern. Vorgesehen ist eine Firsthöhe von 27 Metern, damit zeitgemäße Hochregalsysteme errichtet werden können. In den Wortmeldungen stand zusätzlich eine Verbalfestlegung zu Photovoltaik im Raum, die pro 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche eine bestimmte PV-Leistung vorsieht und von mehreren Rednern unterschiedlich bewertet wurde. Kritisiert wurden dabei vor allem die Eingriffe in Eigentum und Planungsfreiheit, während andere die PV-Vorgabe als öffentliches Interesse, Beitrag zu Autarkie und Entlastung der Stromnetze verteidigten. Die Verordnung zur Bebauungsplanänderung wurde mehrheitlich angenommen, die FPÖ enthielt sich.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungbetriebsgebietkatastralgemeinde kleinmünchenhochregalsystemefirsthöhephotovoltaikpflichtklimaschutzeigentumplanungsfreiheitstadtplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Bebauungsplanänderung westlich Bäckermühlweg Katastralgemeinde Kleinmünchen. Hier ist die Zielsetzung der Ermöglichung einer strukturellen Verbesserung der betrieblichen Nutzung des Betriebsgebietes. Durch die Festlegung einer Firsthöhe von 27 Meter soll eine Bebauung mit zeitgemäßen Hochregalsystemen erfolgen. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 12-047-01-01, westlich Bäckermühlweg, wird erlassen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vorweg möchte ich betonen, dass wir grundsätzlich für die von der VOG AG (Einfuhr und Großhandel mit Lebensmitteln und Bedarfsgütern) angeregte Änderung zur Weiterentwicklung des Areals sind. Wir haben ja im Ausschuss auch schon kurz darüber diskutiert. Es gibt nämlich in der konkreten Vorlage ein wichtiges und zentrales Detail, das wir äußerst kritisch sehen. Auf der letzten Seite sind nämlich, wie üblich bei Bauungsplanänderungen, rechtsverbindliche Verbalfestlegungen geregelt. Dort gibt es einen Präzedenzfall, denn es wird festgelegt, dass pro 100 Quadratmeter vollendeter Bruttogeschoßfläche Photovoltaik (PV)-Module mit einer Spitzen-Nennleistung von jeweils mindestens zwei Kilowatt Peak zu errichten sind. Das entspricht ungefähr 10 bis 15 Quadratmeter. Wie schon erwähnt, handelt es sich dabei um einen Präzedenzfall für die künftige Planungspolitik. Das hat auch eine gewisse Vorgeschichte. Diese hat wahrscheinlich jeder mitbekommen. Es gab den Versuch über die Ediktalverordnung und dann mit der Resolution, die wir im Gemeinderat schon behandelt haben. Es wurde im Ausschuss auch angekündigt, diese Verbalfestlegung künftig bei allen Bebauungsplanänderungen als Standardfestlegung zu verankern. Künftig soll also bei Wohngebäuden ein Kilowatt Peak Spitzen-Nennleistung pro 100 Quadratmeter neue Bruttogeschoßfläche und bei Nicht-Wohngebäuden zwei Kilowatt Peak Spitzen-Nennleistung pro 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche verankert werden. Diese pauschale Vorgehensweise sehen wir äußerst kritisch. Man kann sogar von einem PV-Zwang sprechen, denn ohne zu wissen, ob der PV-Strom überhaupt eigens verbraucht werden kann, ob sich die Kosten rechnen oder was konkret umgesetzt werden soll, soll künftig in der Planungspolitik unter dem Deckmantel des Klimaschutzes eine Politik der Bevormundung betrieben werden. Das ist keine Kritik an PV-Strom generell. Jeder, der freiwillig eine PV-Anlage errichten möchte, soll das auch tun und tun können, auch auf einfachem Weg. Aber den Bürgern künftig pauschal eine kostenspielige Pflicht aufzubürden, ist aus unserer Sicht ein inakzeptabler Eingriff in das Eigentum und in die Planungsfreiheit des Einzelnen. Da reden wir noch gar nicht über die Auswirkungen auf Wohngebäude, denn dort ist das aus meiner Sicht gar nicht zu Ende gedacht. Dort ist es nämlich alles andere als einfach. Es geht um die Umsetzung, die Wartung, Individualanschlüsse und so weiter und so fort. Das können wir so nicht mittragen. Deswegen werden wir uns auf jeden Fall bei diesem Präzedenzfall enthalten. Abschließend möchte ich noch ankündigen, dass wir uns bei den Tagesordnungspunkten F 3 und F 4 ebenfalls enthalten werden. Danke.

Ich darf es kurz machen. Wir werden bei F 2 zustimmen, Danke.

Danke sehr, vielleicht ganz kurz eine Ergänzung dazu, was wir noch näher ausführen wollen. Herr Gemeinderat Danner hat es bereits angesprochen. Wir sind prinzipiell für den Antrag, wie bereits auch mein Kollege Thomas Fuchshuber gesagt hat. Aber wir müssen schon einmal über die Photovoltaikpflicht reden, wie sie da drinnen steht. Wir werden diesmal zustimmen, weil es hier offenbar bereits mit den Eigentümer*innen Gespräche gegeben hat und das für alle in Ordnung ist. Aber es ist kein ‚Go‘ für uns für jede künftige Festlegung in diese Richtung. Das ist schon ein starker Eingriff ins Eigentum der Menschen. Wenn man neu baut, zubaut oder ausbaut, ist das ein starker Eingriff, wenn es eine klare Pflicht für Photovoltaikanlagen gibt. Das muss am Ende des Tages den Eigentümer*innen überlassen sein, ob sie sofort bauen oder auf Dauer bauen. Es ist klar, jede*r schaut sich das wirtschaftlich an und rechnet selbst durch, ob es sich rechnet oder nicht. Manchmal reicht das Budget nach dem Häuslbau oder der Renovierung am Ende vielleicht doch nicht mehr. Da darf es dann kein Zwang sein, sondern dann braucht man hier mehr Flexibilität dazu. Danke.

Danke fürs Wort, ich habe mich spontan gemeldet, weil ich das von Herrn Danner so nicht stehen lassen kann. Wir haben das im Ausschuss auch schon debattiert und ich möchte es hier jetzt noch einmal aus unserer Sicht kurz aufdröseln. Da wird so getan, als müsste man die Eigentümer*innen schützen und als wäre das ein furchtbar großer Eingriff ins Eigentum. Korrekt ist, dass wir in der Stadt über den Bebauungsplan, die Flächenwidmung, den Gestaltungsbeirat – alles, was wir an Steuerinstrumenten zur Verfügung haben – permanent und sehr massiv ins Eigentum eingreifen. Wenn man glaubt, dass man in der Stadt ein Eigentum, ein Grundstück hat und dort machen und lassen kann, was man will, dann hat man nicht verstanden, was Stadt ist und was Eigentum in der Stadt ist. (Zwischenruf Gemeinderat Mag. Danner) Ich bin gleich fertig. Du kannst nachher noch einmal reagieren. Der zweite Punkt ist diese PV-Anlage. Das ist so ein zaghafter kleiner Anfang, hier PV-Anlagen zu schaffen, dass das eigentlich fast schon lächerlich ist. Wir begrüßen das natürlich, aber es ist ein Anfang. Warum machen wir diese PV-Anlagen in der Ediktalverordnung? Weil es im öffentlichen Interesse ist. So einfach ist das. Die PV-Anlage liefert Strom, sorgt für Autarkie, ist hilfreich bei Blackout – Stichwort FPÖ. Das müsste sogar in eurem Interesse sein. Sie entlastet die Netze, sie reduziert die Stromkosten. Es gibt nur gute Gründe für eine PV-Anlage. Weil du gemeint hast, es wäre unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Das ist nur ein kleiner Aspekt. Mir ist das so unverständlich, wie man gegen diese PV-Anlagen wettern kann. Offenbar nur, weil man Klientelpolitik macht und glaubt, politisch Profit zu schlagen aus diesem ‚Anti-PV-Ding‘. Also bitte, ändert da eure Position und besinne dich auch deines Schwurs hier im Gemeinderat, dass wir im Interesse der Öffentlichkeit arbeiten und nicht im Interesse der Hauseigentümer*innen oder Projektentwickler*innen.

Vielen Dank, Herr Bürgermeister, auch ich habe eine spontane Wortmeldung. Ich habe mir gedacht, dass wir diese Debatte im Ausschuss noch fortführen und das inhaltlich noch einmal sachlich diskutieren, weil wir deswegen den Antrag noch einmal verlängert haben. Aber wir können auch jetzt schon damit anfangen. Ich muss natürlich Kollege Potocnik vollkommen recht geben, ich mag inhaltlich, sachlich gar nicht viel dazu sagen. Ich möchte nur sagen, dass wenn wir Bauordnung und Baurecht nicht mehr vollziehen, sich die Politik dann abschafft. Dann brauchen wir über gar nichts mehr reden. Das macht Politik eben die ganze Zeit, dass sie in Eigentum eingreift, wenn es ums Bauen geht. Das hier ist eben eine zusätzliche Maßnahme, die auch noch sinnvoll ist. Das sind Argumente, also wirklich, da können wir aufhören, Politik zu machen. Tut mir leid.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9)