Abschluss einer Optionsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Grundstück in der KG Posch (Südpark Linz)

J 9 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Stadt Linz räumt für ein Grundstück in der KG Posch im Südpark eine Kaufoption ein. Das Recht gilt vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 und umfasst 3.618 Quadratmeter. Das jährliche Optionsentgelt beträgt wertgesichert 3,55 Euro pro Quadratmeter; bei Ausübung der Option wird das Grundstück zu 150 Euro pro Quadratmeter verkauft und das bereits geleistete Entgelt angerechnet. Kritisiert wurde vor allem die Vorbereitung eines Verkaufs öffentlichen Eigentums sowie der aus Sicht einzelner Mandatare zu niedrige Quadratmeterpreis. Die Vereinbarung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):grundstücksverkaufkaufoptionoptionsvereinbarungsüdparkkg poschliegenschaftsverwaltungöffentlicher grundfinanzenstadtplanung
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**Gemeinderätin Zukan** berichtet über J 9 Abschluss einer Optionsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Grundstück in der KG Posch (Südpark Linz) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz räumt Herrn XXXXX XXXXXXX das Recht ein, das Grundstück Nr. 1278/2, KG Posch, im Ausmaß von 3618 Quadratmeter zu erwerben (Kaufoption). 2. Dieses Recht gilt ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 30. September 2025. 3. Das jährliche, wertgesicherte Optionsentgelt beträgt 3,55 Euro pro Quadratmeter, somit derzeit 12.843,90 Euro zuzüglich 20 Prozent USt. In den Jahren 2022 und 2025 fällt das Optionsentgelt jeweils nur aliquot an. 4. Für den Fall der Ausübung der Kaufoption, verkauft die Stadt Linz an Herrn XXXXX XXXXXXX das in Punkt 1 näher bezeichnete Grundstück zum Kaufpreis von 150 Euro pro Quadratmeter. Der Kaufpreis ist entsprechend Punkt V. der beiliegenden Optionsvereinbarung wertgesichert. 5. Im Falle eines Kaufs wird das im Jahr der Geltendmachung der Option geleistete Optionsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den in der beiliegenden Optionsvereinbarung festgelegten Bedingungen und wird diese genehmigt. 7. Die Verrechnung des Optionsentgelts erfolgt auf der FiPos 2.829000 (Sonstige Erträge) im Fonds 840000 (Grundbesitz) 8. Im Fall des Kaufs des Optionsgrundstückes, haben die Einnahmen- und Ausgabenverrechnungen auf den zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgesehenen FiPos zu erfolgen. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Stadt Linz räumt Herrn XXXXX XXXXXXX das Recht ein, das Grundstück Nr. 1278/2, KG Posch, im Ausmaß von 3618 Quadratmeter zu erwerben (Kaufoption). 2. Dieses Recht gilt ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 30. September 2025. 3. Das jährliche, wertgesicherte Optionsentgelt beträgt 3,55 Euro pro Quadratmeter, somit derzeit 12.843,90 Euro zuzüglich 20 Prozent USt. In den Jahren 2022 und 2025 fällt das Optionsentgelt jeweils nur aliquot an. 4. Für den Fall der Ausübung der Kaufoption, verkauft die Stadt Linz an Herrn XXXXX XXXXXXX das in Punkt 1 näher bezeichnete Grundstück zum Kaufpreis von 150 Euro pro Quadratmeter. Der Kaufpreis ist entsprechend Punkt V. der beiliegenden Optionsvereinbarung wertgesichert. 5. Im Falle eines Kaufs wird das im Jahr der Geltendmachung der Option geleistete Optionsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet. 6. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den in der beiliegenden Optionsvereinbarung festgelegten Bedingungen und wird diese genehmigt. 7. Die Verrechnung des Optionsentgelts erfolgt auf der FiPos 2.829000 (Sonstige Erträge) im Fonds 840000 (Grundbesitz) 8. Im Fall des Kaufs des Optionsgrundstückes, haben die Einnahmen- und Ausgabenverrechnungen auf den zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgesehenen FiPos zu erfolgen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden bei diesem Antrag nicht zustimmen. Erstens wird hiermit wieder der Verkauf von öffentlichem Eigentum vorbereitet, das lehnen wir grundsätzlich ab. Zweitens erscheint uns der verlangte Quadratmeterpreis auch sehr niedrig. Deshalb eine Gegenstimme, danke.

Die Argumente sind, glaube ich, ziemlich die gleichen, wie bei Kollegen Schmida. Wir lehnen es ab, dass die Gemeinde öffentliches Gut verkauft. Die Frage ist, wenn dieser Herr XXXXXXX etwas bauen will, dann wäre das eventuell auch im Baurecht möglich, dann hätte die Gemeinde auch entsprechende Einnahmen und müsste nicht allgemeines Gut verkaufen. Wir lehnen diesen Antrag ab.

Wir werden uns hier der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) sowie der Gegenstimmen der Fraktionen MFG (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL; mit Stimmenmehrheit angenommen.