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Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 07-012-01-00, KG Lustenau (Stieglbauernstraße - Ebenhochstraße)
D 6 · Ausschussantrag · 28. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 07-012-01-00 für den Bereich Stieglbauernstraße - Ebenhochstraße in der KG Lustenau. Anlass ist die Umwidmung der Liegenschaft Stieglbauernstraße in ein Wohn- und Geschäftsgebiet. Damit soll eine Nachverdichtung mit Wohnungen ermöglicht und die Nutzung von Geschäftsflächen im Erdgeschoss gesichert werden. Die beiliegende Verordnung zum Stammplan wurde erlassen und der Beschluss einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):bebauungsplanstieglbauernstraßeumwidmungwohn- und geschäftsgebietnachverdichtungwohnbaugeschäftsflächenstadtplanungflächenwidmungsplan
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde die Anträge D 6 und D 7 gemeinsam vorstellen. Beide Anträge betreffen die Stieglbauernstraße. Konkret geht es um eine Neuerfassung des Bebauungsplans Stieglbauernstraße - Ebenhochstraße sowie um Änderungspläne zum Flächenwidmungsplan für die Stieglbauernstraße 4.
Anlass für die Anträge ist die Umwidmung der Liegenschaft Stieglbauernstraße in ein Wohn- und Geschäftsgebiet, um hier eine Nachverdichtung mit Wohnungen und eine Geschäftsflächennutzung im Erdgeschoss zu ermöglichen. Ich bitte um Zustimmung. Danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe:
Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 07-012-01-00, Stieglbauernstraße - Ebenhochstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.