Bereichsleiter*in Informationsfreiheit und Antikorruption

G 5 · Fraktionsantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wurde die Einrichtung einer Bereichsleitung für Informationsfreiheit und Antikorruption im Magistrat Linz. Begründet wurde dies mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz, das ab 1. September gilt und die Amtsverschwiegenheit ablöst, sowie mit dem Bedarf an einheitlichen Standards, Beratung der Dienststellen und besserer Transparenz. Die Stelle sollte auch Compliance-Systeme für Verwaltung und Gemeinderat überwachen und verbessern sowie die Kultur von Transparenz und Unbestechlichkeit stärken. Der Bürgermeister verwies auf bereits laufende Vorbereitungsschritte im Magistrat, darunter eine ausgeschriebene Stelle, Schulungen, Mustervorlagen und technische Vorbereitungen, und kündigte eine spätere Erörterung im Ausschuss an. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Schlagwörter (10):informationsfreiheitantikorruptioncompliancetransparenzmagistratkorruptionspräventionauskunftspflichtwhistleblowingverwaltunggesetzesumsetzung
AntragstextEinblendenAusblenden
Vielen Dank, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag betrifft unseren Wunsch nach einer Bereichsleiterin oder einem Bereichsleiter für Informationsfreiheit und Antikorruption. Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz wird die Amtsverschwiegenheit abgeschafft und ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Information eingeführt. Dieses tritt am 1. September in Kraft. Die Whistleblower-Plattform in Linz war 2024 in den Schlagzeilen und hat großes Potenzial zur Verbesserung in Anwendung und Bekanntheit. Wir schlagen die Errichtung einer Bereichsleitung für Informationsfreiheit und Antikorruption vor. Die Aufgaben sollen unter anderem Folgendes umfassen: - Koordination der Angelegenheiten der Informationsfreiheit und Auskunftspflicht, vor allem durch Etablierung, Monitoring und Weiterentwicklung magistratsweiter Standards für eine möglichst einheitliche und transparente Vorgangsweise - Grundsätzliche Beratung der Dienststellen des Magistrats hinsichtlich Umsetzungsfragen der Informationsfreiheit - Vertretung der Stadt in allfälligen gebietskörperschaftsübergreifenden Beratungs-gremien zum Thema Informationsfreiheit - Aufrechterhaltung, Überprüfung und Verbesserung von Compliance-Systemen für die Verwaltung und die Mitglieder des Gemeinderats - Laufende Impulse für die Optimierung einer nachhaltigen und gesamthaften Kultur der Transparenz, Compliance und Unbestechlichkeit zur Stärkung des Vertrauens in Politik, Verwaltung und stadtnahen Institutionen sowie zur Abwendung wirtschaftlichen Schadens - Thematische Analysen, Trendbeobachtung, Wissensaustausch und Vernetzung zwischen relevanten internen und externen Stakeholder*innen in diesem Bereich. Wie wir wissen, gibt es diesbezüglich bereits Bestrebungen des Magistrats. Das freut uns natürlich. Ich ersuche, bei der Wortmeldung von Seiten des Magistrats um die Definitionen, wem die Leitung berichten wird, welches Weisungsrecht diese hat, ob sie selbst weisungsgebunden sein wird und wann es diese Stelle tatsächlich geben wird. Ich bitte, unseren Antragstext in das Protokoll aufzunehmen und freue mich auf die Wortmeldungen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Bürgermeister der Stadt Linz, Dietmar Prammer, wird mit der Einrichtung einer Bereichsleitung „Informationsfreiheit und Antikorruption“ im Magistrat beauftragt. Diese soll unter anderem folgende Aufgaben übernehmen: - Koordination der Angelegenheiten der Informationsfreiheit und Auskunftspflicht, insbesondere durch Etablierung, Monitoring und Weiterentwicklung magistratsweiter Standards für eine möglichst einheitliche und transparente Vorgangsweise. - Grundsätzliche Beratung der Dienststellen des Magistrats hinsichtlich Umsetzungsfragen der Informationsfreiheit. - Aufrechterhaltung, Überprüfung und Verbesserung von Compliance-Systemen für die Verwaltung und die Mitglieder des Gemeinderats. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.¹
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Ich weiß darüber noch sehr wenig, da es noch nicht zu mir vorgedrungen ist. Ich halte die Einführung grundsätzlich für sehr, sehr sinnvoll und möchte aus diesem Grund zustimmen. Ich weiß nicht genau, ob das schon in Umsetzung ist, aber das werden wir erfahren. Ich möchte etwas Generelles zu diesem Thema sagen, weil es mir besonders am Herzen liegt. Jetzt, wo wir gerade 1,5 Millionen Euro aufbringen müssen, um das Brucknerhaus zu retten, möchte ich daran erinnern, dass Gemeinderat Michael Svoboda und ich im Dezember 2024 einen Antrag zur Erweiterung des Anfragerechts auf Unternehmungen der Stadt Linz gestellt haben. Ich habe damals gesagt, dass die Quintessenz des ‚European Way of Life‘ diese Verbindung aus individueller Freiheit und einem starken, solidarischen Sozialstaat ist. Das ist auf kommunaler Ebene die Daseinsvorsorge, die in unserer Stadt durch öffentliche Unternehmen wie die LINZ AG, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA) oder die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (GWG), gesichert wird. Die Achillesferse dieses Modells ist das strukturelle Nahverhältnis zwischen Politik und dem öffentlichen Sektor. Der Fall Brucknerhaus zeigt sehr deutlich, dass wir als Gemeinderat mehr Transparenz und Kontrollrechte brauchen, um in diesem Bereich Misswirtschaft, Freunderlwirtschaft und im schlimmsten Fall Korruption entgegenzuwirken. Nur, wenn wir diese Bereiche sauber und effizient halten können, wird auch die Bevölkerung langfristig Vertrauen in dieses Modell haben. Aus diesem Grund hoffe ich, dass nicht nur dieser Antrag angenommen und das Informationsfreiheitsgesetz mit Überzeugung umgesetzt wird, sondern, dass wir besonders die Erweiterung des Anfragerechts in die Unternehmungen der Stadt Linz und in die LINZ AG umsetzen können. Das ermöglicht uns eine neue Kultur der Transparenz, die ganz dringend notwendig ist. Dankeschön.

Ich darf mich selbst zu diesem Antrag zu Wort melden. Ich bin ein bisschen erstaunt und überrascht, dass Gemeinderat Georg Redlhammer wirklich glaubt, wir würden uns auf das Informationsfreiheitsgesetz nicht vorbereiten und würden warten, bis ein Antrag der NEOS kommt. Natürlich ist es nicht so. Der Magistrat bereitet sich schon seit Längerem darauf vor. Ich persönlich halte das Ansinnen dieses Gesetzes für okay, die inhaltliche Ausführung aber für verfehlt. Das wird nicht nur unserer Stadt, sondern allen Städten, Kommunen und Gebietskörperschaften in ganz Österreich einige große Probleme bereiten. Wir werden schon noch sehen, wie viel uns das letztendlich kostet und wie viel Bürokratie und wie viel Aufwand es dann bei den Höchstgerichten erfordert. Das wird eine ziemliche Herausforderung werden. Ich habe jetzt kurz Rücksprache mit Frau Magistratsdirektorin gehalten. Wir haben natürlich in dieser Sitzung kein Anfragerecht an sie, aber ich kann zusagen, dass wir das Thema Informationsfreiheitsgesetz und wie die Vorbereitungen bei uns in der Stadt dazu laufen gerne in der nächsten Ausschusssitzung erörtern können. Georg Redlhammer, du hast dich nach dem Antrag noch informiert und erwähnt, wie der aktuelle Stand ist. Es gibt bereits konkrete Umsetzungsschritte. Es wird jetzt ein eigener Dienstposten, eine konkrete Stelle, ausgeschrieben, die sich mit dem Themenbereich Informationsfreiheitsgesetz auseinandersetzt. Dazu gibt es auch schon mehrere Umsetzungsschritte wie Seminare, Schulungen, Mustervorlagen und Unterlagen. Auch die technische Umsetzung wird gerade vorbereitet. Wir werden die Abteilung Rechtsmittelverfahren zur Abteilung Rechtsmittelverfahren und Informationsfreiheitsgesetz ausweiten. Die nächste Überraschung, die mir durch euren Antrag zuteilwurde, war der zweite Bereich. Wir bräuchten auch für den Themenbereich der Compliance eine eigene Abteilung oder Bereichsleitung? Wir haben gemeinsam eine Sitzung gehabt, wo ich und - soweit ich mich erinnern kann - auch du dabei warst. Da ist es um einen Antrag der ÖVP gegangen und da haben wir lange über die Compliance-Maßnahmen im Magistrat diskutiert. Da war auch die Bereichsleiterin beziehungsweise Abteilungsleiterin da und hat vorgetragen, was ihr Tätigkeitsbereich und ihre Zuständigkeiten sind. Sie ist auch Mitglied im Integritätsbeauftragten-Netzwerk des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Sie hat ihre Aufgaben erklärt und dargelegt, welche Schulungen und Beratungen durchgeführt werden. Wir haben auch darüber gesprochen, wie das Hinweisgeber*innensystem abläuft. Meines Erachtens sind somit die groben Punkte eures Antrags schon erfüllt. Natürlich wird nicht jedes Detail eures Antrags in die Zuständigkeit dieser beiden Abteilungen fallen, aber es ist bereits in Vorbereitung, wenn nicht schon erfüllt. Deswegen werden wir uns hier enthalten.

Vielen herzlichen Dank, danke Herr Bürgermeister, wie die Vergangenheit zeigt, braucht es in Sachen Transparenz aber doch mehr und mehr die NEOS in Linz. Deswegen sind wir auch Opposition. Eine Anmerkung aus Wien darf ich noch weitergeben. Dort wurde eine solche bestellte Stelle - in welche eine SPÖ-nahe Person eingesetzt wurde - scharf kritisiert. Daher müssen wir uns genau ansehen, wenn es eine Stelle oder eine*n Bereichsleiter*in geben sollte, wer das werden soll und wie unabhängig diese Person arbeiten darf. Ich ersuche um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (22), ÖVP (10), Die Grünen (9), FPÖ (7), KPÖ (2)