Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg, Keimlgutgasse 50

J 13 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für die Keimlgutgasse 50 in der Katastralgemeinde Pöstlingberg. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich des Änderungsplanes fest und hebt den bisherigen Flächenwidmungsplan im betroffenen Bereich auf. Der Plan wird nach Kundmachung öffentlich aufgelegt und tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (8):flächenwidmungsplanänderungsplanraumordnungpöstlingbergkeimlgutgassestadtplanungverordnunggrundstücksgrenzen
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Gemeinderätin Sommer berichtet über J 13 Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pöstlingberg, Keimlgutgasse 50 und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Keimlgutgasse 50, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Keimlgutgasse 50 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Grst. Nr. 1134/3 Osten: Grst. Nr. 1134/13 Süden: Grundstücksgrenzen zu Grst. Nr. 1134/8, Nr 1145/11 und Nr. 1134/6 Westen: Grst. Nr. 1134/6, Grst. Nr. 1134/3, 1134/5 Katastralgemeinde Pöstlingberg Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 218 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 218 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Keimlgutgasse 50, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.