Änderungsplan Nr. 265 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Urfahr (Freistädter Straße 91-93)

D 1 · Ausschussantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Änderung des Flächenwidmungsplans für das Areal Freistädter Straße 91-93, das als ehemaliges kika-Gebäude bekannt ist. Die bisherige Widmung als Bauland für Geschäftsbauten wird um ein eingeschränktes gemischtes Baugebiet erweitert, um künftig mehrere Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen. Begründet wird die Änderung mit der Offenhaltung von Optionen für die weitere Entwicklung des Bestandsareals; eine konkrete künftige Nutzung ist noch nicht festgelegt. Die Verordnung zum Änderungsplan Nr. 265 wurde erlassen und mehrheitlich angenommen, bei Enthaltung der ÖVP.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanbaulandgemischtes baugebietstadtplanungarealentwicklungbestandsnutzungfreistädter straßeurfahrnutzungsänderung
AntragstextEinblendenAusblenden
Ich darf Sie über eine Flächenwidmungsplanänderung bei einem Areal, das als ehemaliges kika-Gebäude bekannt ist, informieren. Das Areal befindet sich an der Freistädter Straße. Derzeit verfügt es über die Widmung Bauland / Gebiet für Geschäftsbauten. Diese soll erweitert werden durch MB - eingeschränktes gemischtes Baugebiet, damit sich in Zukunft mehrere Nutzungsmöglichkeiten auftun. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 265 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Freistädter Straße 91-93, wird erlassen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Linzer Gemeinderat, ich möchte auf diese einmalige Chance hinweisen. Dieses große Areal bietet einmalige gestalterische Möglichkeiten hinsichtlich städtebaulicher Akzente. Wir werden hier von den Investor*innen getrieben und überlegen nicht, was wir dort als Stadt wollen. Wollen wir diese Chance nutzen? Wollen wir dort mehr auf unsere Bedürfnisse eingehen oder, von Investor*innen getrieben, eine schnelle Entscheidung treffen? Aus diesem Grund werden wir uns enthalten.

Zum Einwand ‚investor*innengetrieben‘ sind zwei Punkte hervorzuheben. Zum einen finden sich sehr gut, dass der Projektplan, so wie er derzeit bekannt ist – ich kenne ihn auch nur aus der Zeitung – vorsieht, im Bestand zu arbeiten. Man sieht dort nicht die große Entwicklungsmöglichkeit, die du jetzt angesprochen hast, Kollege Fuchshuber. Das heißt, wir werden diese Flächenwidmungsplanänderung auch im Rahmen der Beibehaltung des Bestandsvolumens beschließen. Das ist vielleicht das Gegenteil von dem, was euch als große städtebauliche Entwicklung dort vorschwebt. Zum zweiten ist das eine Flächenwidmungsplanänderung, die vom Voreigentümer beantragt worden ist. Sie eröffnet Möglichkeiten für die zukünftige Nutzung. Welche Nutzung das sein wird, wissen wir noch nicht. Ich weiß auch nur aus der Zeitung, dass der Käufer meint, es sei noch zu früh. Sie haben es einmal erworben, die weitere Entwicklung ist aber noch offen. Es gibt wahrscheinlich schon Überlegungen, denn sonst hätte er es nicht gekauft. Wir nehmen die Flächenwidmungsplanänderung vor, um Optionen zu öffnen. Alles Weitere werden wir mit der Stadtplanung gemeinsam erarbeiten. Deswegen ersuche ich noch einmal um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ÖVP (9)