Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH und Einbringung in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH; Zuweisung von MitarbeiterInnen an die IKT Linz GmbH (IKT-Zuweisungsverordnung 2022)

C 2 · Stadtsenatsantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Restrukturierung der IKT Linz mit der Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH und der Einbringung der Gesellschaft in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH. Dazu gehören die Übertragung des 94-prozentigen Stadtanteils, die Einbringung des später an die Stadt Linz fallenden einprozentigen Anteils sowie die Abtretung weiterer einprozentiger Anteile von Ars Electronica Linz, Immobilien Linz, Linzer Veranstaltungsgesellschaft und SZL Seniorenzentren. Begründet wurde die Neuordnung mit einer stärkeren Fokussierung auf die Kernaufgaben der IKT, einem moderneren Aufgabenportfolio und besseren Kontrollstrukturen durch einen Aufsichtsrat. Gleichzeitig wurde die IKT-Zuweisungsverordnung 2022 erlassen, mit der die bisher an die IKT Linz Infrastruktur GmbH zugewiesenen städtischen Bediensteten ab 1. Juni 2022 der IKT Linz GmbH dauerhaft zugewiesen werden. Die Umsetzung wurde dem Bürgermeister übertragen; der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (10):ik tdigitalisierungstadtunternehmenunternehmensstrukturaufsichtsratmitarbeiterzuweisungkommunale beteiligungenverwaltungit-dienstleistungenkontrolle
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Vizebürgermeisterin Blöchl berichtet über C 2 Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH und Einbringung in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH; Zuweisung von MitarbeiterInnen an die IKT Linz GmbH (IKT-Zuweisungsverordnung 2022) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem in der Vorlage beschriebenen Prozedere zur Restrukturierung der IKT Linz GmbH mit dem Ziel der vollständigen Einbringung der IKT neu in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH wird zugestimmt. 3. Der Einbringung des 94-prozentigen Anteils der Stadt Linz an der IKT Linz GmbH in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird zugestimmt und in der Beilage eins ersichtliche Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wird beschlossen. 4. Der Einbringung des mit Ablauf des 31. Dezember 2022 an die Stadt Linz übergehenden einprozentigen Anteils an der IKT Linz GmbH (vormaliger Anteil der Kepler Universitätsklinikum GmbH) in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz GmbH wird zugestimmt und der in der Beilage zwei ersichtliche Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Vertrag nach Ablauf des 31. Dezember 2022 zu unterfertigen. 5. Der Abtretung der bisherigen jeweiligen einprozentigen-Anteile der Ars Electronica Linz GmbH & Co KG, Immobilien Linz GmbH, Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. und SZL Seniorenzentren Linz GmbH an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird zugestimmt. 6. Der Bürgermeister wird mit sämtlichen für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen beauftragt. 7. Die in der Beilage drei ersichtliche IKT-Zuweisungsverordnung 2022, mit der die per 31. Mai 2022 an die IKT Linz Infrastruktur GmbH zugewiesenen städtischen Mitarbeiter*innen mit Wirkung zum 1. Juni 2022 an die IKT Linz GmbH zugewiesen werden, wird erlassen. 314 315 # Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Mai 2022, mit der Bedienstete der Stadt Linz an die IKT Linz GmbH zur Dienstleistung zugewiesen werden (IKT-Zuweisungsverordnung 2022) Auf Grund von § 3 Abs. 1 Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz – Oö. GZG, LGBI. Nr. 119/2005 idgF i.V.m. § 46 Abs 1 Z 3 und § 46 Abs 2 StL 1992 idgF wird verordnet: ## § 1 Aufhebung von § 2 GZV 2008 IKT § 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 27. November 2008, mit der Bedienstete der Stadt Linz der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH zur Dienstleistung zugewiesen werden (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2008 IKT Linz GmbH - GZV 2008 IKT), wird aufgehoben. Sämtliche auf Grundlage des § 2 GZV 2008 IKT vorgenommenen und zum 30. Mai 2022 aufrechten Zuweisungen bleiben vorbehaltlich der nachstehenden §§ 2 und 3 aufrecht. ## § 2 Zuweisung Alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Linz stehenden Personen (städtische Bedienstete), die am 31. Mai 2022 an die IKT Linz Infrastruktur GmbH zugewiesen sind, werden mit Wirkung zum 1. Juni 2022 an die IKT Linz GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. ## § 3 Zuständigkeitsübertragung Die Zuständigkeit für künftige Zuweisungen städtischer Bediensteter an die IKT Linz GmbH sowie die Zuständigkeit zur Aufhebung von Zuweisungen städtischer Bediensteter an die IKT Linz GmbH wird auf den Stadtsenat nach Maßgabe dessen Geschäftseinteilung übertragen. ## § 4 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. ## Für die Landeshauptstadt Linz
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem in der Vorlage beschriebenen Prozedere zur Restrukturierung der IKT Linz GmbH mit dem Ziel der vollständigen Einbringung der IKT neu in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Verschmelzung der IKT Linz Infrastruktur GmbH auf die IKT Linz GmbH wird zugestimmt. 3. Der Einbringung des 94-prozentigen Anteils der Stadt Linz an der IKT Linz GmbH in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird zugestimmt und in der Beilage eins ersichtliche Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wird beschlossen. 4. Der Einbringung des mit Ablauf des 31. Dezember 2022 an die Stadt Linz übergehenden einprozentigen Anteils an der IKT Linz GmbH (vormaliger Anteil der Kepler Universitätsklinikum GmbH) in die Unternehmensgruppe der Stadt Linz GmbH wird zugestimmt und der in der Beilage zwei ersichtliche Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Vertrag nach Ablauf des 31. Dezember 2022 zu unterfertigen. 5. Der Abtretung der bisherigen jeweiligen einprozentigen-Anteile der Ars Electronica Linz GmbH & Co KG, Immobilien Linz GmbH, Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. und SZL Seniorenzentren Linz GmbH an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH wird zugestimmt. 6. Der Bürgermeister wird mit sämtlichen für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen beauftragt. 7. Die in der Beilage drei ersichtliche IKT-Zuweisungsverordnung 2022, mit der die per 31. Mai 2022 an die IKT Linz Infrastruktur GmbH zugewiesenen städtischen Mitarbeiter*innen mit Wirkung zum 1. Juni 2022 an die IKT Linz GmbH zugewiesen werden, wird erlassen.
Wortmeldungen (4)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, im November haben wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt noch enthalten, es war noch das eine oder andere Anliegen offen, das ist in der Zwischenzeit positiv erledigt. Wir haben gefordert, dass sich die IKT auf ihre Kernaufgaben konzentrieren soll, das ist jetzt geschehen. Durch die Herauslösung wird sichergestellt, dass die IKT dem klar nachkommen kann. Die zweite Geschichte mit der Transparenz ist, dass jetzt ein Aufsichtsrat installiert wird, der für das Maß an Transparenz sorgt, das wir uns vorstellen, damit entsprechend gearbeitet wird. Deswegen gibt es von unserer Seite jetzt eine Zustimmung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren. Ich darf mich dem Kollegen Rosenmayr weitgehend anschließen. Wie du schon gesagt hast, ergibt die Herauslösung der Kepler Universitätsklinikum (KUK) und der Linz AG ein modernes Aufgabenportfolio, das für einen IKT-Dienstleister adäquat ist. Gerade angesichts steigender Herausforderungen, im Security-Bereich, ist es glaube ich ganz wichtig, dass man sich auf ein kompaktes und fokussiertes Aufgabenportfolio konzentrieren kann. Ebenfalls positiv, wie du auch schon gesagt hast, sehen wir die Implementierung eines Aufsichtsrates, sodass wir analog zu anderen UGL-Unternehmungen (Unternehmensgruppe der Stadt Linz) eine entsprechende Kontrollfunktion haben. Wir haben im März dieses Jahres den entsprechenden Antrag gestellt. Nachdem die IKT mit besonders sensiblen Daten umzugehen hat, gehen wir davon aus, dass das Unternehmen intern entsprechende Verhaltenskodizes, Contacts of Compliance und IKT-Richtlinien umgesetzt hat bzw. diese noch umsetzen wird. Daher gibt es eine Zustimmung von unserer Seite. Danke.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Es ist zwar ein Fortschritt, dass die IKT jetzt einen Aufsichtsrat bekommt, wenn man aber zum Beispiel zur neuen Regierungskoalition in Graz schaut, ist es dort so, dass die Grazer Regierungskoalition nicht nur den Stadtsenatsparteien Entsendungsrechte und Aufsichtsräte zugesteht, sondern den gesamten Gemeinderat und auch die Opposition dazu beruft in Aufsichtsräten vertreten zu sein. Das wäre eine sehr gute Sache, weil die Kontrollrechte besser ausgeübt werden könnten. Deswegen werden wir uns jetzt bei diesem Antrag enthalten. Danke.

Ich stimme der Argumentation der Kollegin Grün zu und wir werden uns bei diesem Antrag ebenso enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von KPÖ (2), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.