Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 (Plan ST210006 zum Bebauungsplan 16-037-01-00, Im Südpark, KG Posch); Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

J 3 · Ausschussantrag · 22. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die straßenrechtliche Grundlage für den Bebauungsplan Südpark West in der Katastralgemeinde Posch. Dafür werden Grundflächen zur Gemeindestraße erklärt und Verkehrsflächen aufgelassen, um die Erschließung des erweiterten Baulands im Gewerbegebiet anzupassen. Vorgesehen sind die Verlegung der Passaustraße um rund 18 Meter nach Norden, ein neuer Kreisverkehr im Westen und die Verlegung des Klettfischerwegs an die westliche Grenze des neu gewidmeten Baulands. Begründet wird die Maßnahme mit der Betriebserweiterung ansässiger Firmen und der Anpassung der Straßenanbindungen. Die Verordnung nach dem Oö. Straßengesetz 1991 wurde mehrstimmig angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich.

Schlagwörter (10):straßenrechtgemeindestraßeverkehrsflächenbebauungsplangewerbegebietbaulanderschließungverkehrsanbindungkreisverkehrnachverdichtung
AntragstextEinblendenAusblenden
Mit diesem Antrag sollen wir mit einer Verordnung die straßenrechtlichen Grundlagen für den ebenfalls zur Beschlussfassung vorliegenden Bebauungsplan Südpark West in der Katastralgemeinde Posch beschließen. Es geht um die Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und um die Auflassung von Verkehrsflächen. Wesentliche Maßnahmen sind einerseits die Erweiterung des Baulandes im Gewerbegebiet im Südpark zur Unterstützung der Betriebserweiterung der ansässigen Firmen, insbesondere durch Anpassung der Straßenanbindungen. Die Passaustraße wird um etwa 18 Meter nach Norden verlegt und mit einem neuen Kreisverkehr im Westen ausgestattet. Der Klettfischerweg wird an die westliche Grenze des neu gewidmeten Baulandes verlegt. Der Antrag wurde im Ausschuss beraten und mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ bei einer Enthaltung meiner Fraktion in den Gemeinderat verabschiedet. Die Enthaltung bezieht sich in erster Linie auf die heute noch zu beschließenden Umwidmungen, die wir aus unserer Sicht als nicht notwendig erachten. Wir sehen dort sehr ineffizient genutztes Bauland, dazu mein Kollege später, bitte daher um Abstimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 'Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST210006 zum Bebauungsplan 16-037-01-00, KG Posch, Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.'
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Danke, Herr Bürgermeister, wir sehen das ähnlich wie die Grünen und wie Kollege Helge Langer schon ausgeführt hat und wie später noch ausgeführt werden wird. Der Antrag ist in Verbindung mit den Anträgen M 5 und M 6 aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zu sehen. Unser Abstimmungsverhalten betrifft alle drei Anträge zu diesem Thema, bei denen wir uns der Stimme enthalten werden. Es geht darum, dass auch die Wirtschaft - anstatt ständig neue Grünflächen zu verbauen - das Prinzip der Nachverdichtung befolgen sollte. Zusätzlich gilt, glauben wir, auch hier die Prämisse ‚Grünland schützen und Leerstand nützen‘. Wir erwarten einfach innovativere Lösungen, anstatt immer neue Flächen zu versiegeln. Deshalb werden wir uns bei diesen drei Anträgen enthalten. Danke.

Ich wollte ein genau gleiches Stimmverhalten für diese drei Anträge avisieren: Enthaltung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: Die Grünen (9), KPÖ (2), WANDEL