Grundverkauf in der KG Posch (Südpark Linz) um den Verkaufspreis in Höhe von 924.290 Euro

F 2 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Verkauft wurde ein Grundstück im Südpark Linz in der KG Posch an die hygiene products GmbH zur Erweiterung des bestehenden Betriebs. Das Areal umfasst rund 5.437 Quadratmeter und liegt in einem Gebiet, das zuvor von Grünland in Bauland umgewidmet worden war. Der Kaufpreis beträgt 170 Euro pro Quadratmeter und insgesamt 924.290 Euro; die Käuferin trägt die übrigen Kosten und Gebühren, abgesehen von der Immobilienertragsteuer. Für die Stadt Linz werden Einnahmen und Steuerbelastungen getrennt auf den vorgesehenen Finanzpositionen verbucht. Der Verkauf wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):grundverkaufsüdparkposchbaulandbodenversiegelungbetriebsansiedlungerweiterungimmobilienertragsteuerfinanzenstadtplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf über einen Grundstücksverkauf im Linzer Süden (Südpark Linz) Bericht erstatten. Das Areal befindet sich in einem 1,6 Hektar großen Gebiet, wofür wir auch vor Kurzem eine Umwidmung von Grünland in Bauland beschlossen haben. Die hygiene products GmbH, die bereits im Südpark angesiedelt ist, möchte sich erweitern und dieses Grundstück in der Größenordnung von 5.437 Quadratmetern zu einem Gesamtpreis von 924.290 Euro von der Stadt Linz erwerben. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz und die Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes verkaufen an die hygiene products GmbH (FN 257625k), Straubingstraße 21, 4030 Linz, die aufgrund des Teilungsplanes des Magistrates Linz, Planung, Technik und Umwelt, Abteilung Vermessung und Geoinformation. vom 29. August 2022, GZ 36/2022 neu aufgestellten Grundstücke Nr. 888/6 und Nr. 1104/3, KG 45207 Posch, welche sich aus Teilflächen von städtischen (Privat-) Liegenschaften im Ausmaß von 5.187 Quadratmetern sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 250 Quadratmetern, welche im Eigentum der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes steht, zusammensetzen um den Kaufpreis von 170 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 924.290 Euro. 2. Sämtliche Kosten und Gebühren, die im Zuge der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes entstehen, gehen mit Ausnahme der zu entrichtenden Immobilienertragsteuer die von der Stadt Linz bzw. der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu tragen ist, zu Lasten der Käuferin. 3. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 4. Die Verrechnung der Einnahmen zu Gunsten der Stadt Linz in Höhe von 881.790 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 5. Die Verrechnung der seitens der Stadt Linz zu leistenden Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 121.687,02 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.710200 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Einnahmen zu Gunsten der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes in Höhe von 42.500 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstückseinnahmen) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut). 7. Die Verrechnung der seitens der Stadt Linz als Verwalterin des öffentlichen Gutes zu leistenden Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 5.868 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.710200 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840100 (Grundbesitz - Öffentliches Gut).
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Vielen Dank, wir hätten bereits beim letzten Mal unsere Zustimmung verweigert und werden das auch heute tun. Neben der Tatsache, dass ein städtisches Grundstück verkauft wird - und dies zu einem viel zu niedrigen Preis -, sind wir auch besorgt über die weitere Bodenversiegelung, die hier durch die Stadt vorangetrieben wird. Das ist unser Zugang. Auch die Wirtschaft sollte sich dem Prinzip der Nachverdichtung annehmen. Der Käufer besitzt ja bereits ein angrenzendes Gebäude und Betriebsgelände. Es ist aber leider so, dass in der grünen Wiese zu bauen anscheinend immer noch günstiger und einfacher ist. Deswegen gibt es zu diesem Antrag eine Gegenstimme.

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden uns enthalten. Auch wir - da stimmen wir mit Gemeinderat Roth-Schmida überein - halten nichts davon, dass wir dort wieder die grüne Wiese verbauen. Wir waren auch schon gegen die angesprochene Umwidmung. In diesem Fall sollten wir aber, wenn schon umgewidmet ist und der Grund zur Bebauung zur Verfügung steht, das Ganze selbst in der Hand behalten. Die Stadt könnte Baurechte vergeben, sodass wir auch später wieder Zugriff darauf haben. Die Baurechte könnten wir so ausgestalten, dass bei Brachliegen des Grundstückes das Ganze wieder an die Stadt zurückfällt. Das hätte den Vorteil, dass man in Zukunft weniger Leerstände hätte, in der grünen Wiese weniger verbauen müsste und damit dem Ganzen wieder habhaft wird. Zudem hätten wir dauerhaft ein Einkommen. Würde man ein Baurecht zum Beispiel über 30 Jahre an eine Firma vergeben, wäre das sicher viel zielführender.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: Die Grünen (10), MFG (1), LinzPlus (2) Gegenstimme: KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter