Bebauungsplanänderung 09-068-01-03, KG Waldegg, Niederreithstraße – Waldeggstraße

J 12 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 09-068-01-03 in der Katastralgemeinde Waldegg im Bereich Niederreithstraße und Waldeggstraße. Die Verordnung legt den räumlichen Wirkungsbereich fest und sieht vor, dass die bisher rechtswirksamen Bebauungspläne in diesem Gebiet aufgehoben werden. Die Änderung lag nach Kundmachung zur öffentlichen Einsicht auf und tritt mit dem auf die Veröffentlichung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Genehmigt wurde der Erlass der beiliegenden Verordnung mit Stimmenmehrheit; die Grünen-Fraktion und Gemeinderat Brandstetter enthielten sich.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungraumordnungstadtplanungwaldeggniederreithstraßewaldeggstraßewidmungverordnungbauleitplanung
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Gemeinderätin Langbauer, BSc berichtet über J 12 Bebauungsplanänderung 09-068-01-03, KG Waldegg, Niederreithstraße – Waldeggstraße und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-03, Niederreithstraße – Waldeggstraße, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-03, Niederreithstraße - Waldeggstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 09-068-01-03 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Grundstücksgrenze zu Grst. Nr. 600/1 – Widmungsgrenze zu Grünland - Grünzug Osten: Niederreithstraße Süden: Waldeggstraße; Waldeggstraße 106 Westen: Widmungsgrenze zu Grünland - Grünzug Katastralgemeinde Waldegg Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-068-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. 590
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Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 09-068-01-03, Niederreithstraße – Waldeggstraße, wird erlassen.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion (9) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.