Schutz der Wohnbevölkerung in der Rudolfstraße; Lenkung des Schwerverkehrs über die Donautalbrücke - Resolution

M 14 · Fraktionsantrag · 36. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Entlastung der Rudolfstraße vom Schwerverkehr steht im Mittelpunkt. Vorgesehen ist ein ganztägiges Fahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen zwischen Rudolfstraße 1 und 37 in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, um Lärm, Abgase und Erschütterungen in dem dicht besiedelten Wohngebiet zu verringern. Begründet wird dies mit der Verkehrsfreigabe der Donautalbrücke, die als leistungsfähige Alternative für den Durchzugsverkehr gilt und mit städtischen Mitteln mitfinanziert wurde. Zugleich wird auf die Belastung der Anrainerinnen, die unsicheren Schulwege und die geringe Entlastungswirkung der bisherigen Verkehrslenkung verwiesen. Beschlossen wurde die Zuweisung zur weiteren Behandlung im Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung; die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget gedeckt werden.

Schlagwörter (10):rudolfstraßeschwerverkehrlkw-fahrverbotdonautalbrückeverkehrsberuhigunganrainer*innenlärmbelastungdurchzugsverkehrverkehrslenkungstadtbudget
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, das Gebiet rund um die Rudolfstraße ist seit Jahrzehnten eine der am stärksten belasteten Verkehrsachsen in Linz. Tausende Menschen leben in diesem dicht besiedelten Wohngebiet, rund 750 direkt an der Rudolfstraße. Tag für Tag, Nacht für Nacht sind sie Lärm, Abgasen und Erschütterungen ausgesetzt, besonders durch den Schwerverkehr. Die Folgen sind gravierend: Eingeschränkte Lebensqualität, gesundheitliche Belastungen, unsichere Schulwege. Mit der Verkehrsfreigabe der Donautalbrücke im Herbst 2024 steht dem Schwerverkehr seit mehr als einem Jahr eine leistungsfähige und genau dafür vorgesehene Alternative zu Rudolfstraße und Nibelungenbrücke zur Verfügung. Gerade die SPÖ sollte hier zuhören. Trotz der neuen Brücke nutzt der Schwerverkehr weiterhin in hohem Ausmaß die alte Route. Nur, weil sie minimal kürzer und ein bisschen schneller ist. Ein bekanntes Prinzip der Verkehrsplanung lautet: Der Verkehr folgt dem Weg des geringsten Widerstands. Ohne politische Steuerung gibt es keine Entlastung. Das Projekt wurde nicht nur vom Bund und der ASFINAG finanziert, sondern auch von der Stadt Linz mitgetragen. Rund 15 Millionen Euro hat die Stadt Linz in die Donautalbrücke investiert. Da es dem Verkehrsstadtrat gegenüber dem Land Oberösterreich bisher nicht gelungen ist, eine spürbare Entlastung der Linzer Stadtbevölkerung zu erreichen, kommt nun dem Bürgermeister eine zentrale Rolle zu. Es geht darum, sicherzustellen, dass diese Investition der Stadt Linz tatsächlich wirkt und die Menschen rund um die Rudolfstraße endlich vor dem Schwerverkehr geschützt werden. Der überwältigende Teil des Schwerverkehrs, welcher derzeit die Route Rudolfstraße/Nibelungenbrücke nimmt, weist keinen Ziel- oder Quellverkehr im westlichen Urfahr auf. Vielmehr handelt es sich um Durchzugsverkehr, der zwischen den Betrieben im westlichen Mühlviertel und dem höherrangigen Straßennetz südlich der Donau, insbesondere der A7 oder dem Hafen- und Industriegebiet, verkehrt. Nur wenige Ausnahmen sind Ziel- oder Quellverkehr im Gebiet rund um die Rudolfstraße. Hier ist vor allem der Baustoffhandel Pramer zu nennen. Dieser Ziel- und Quellverkehr ist natürlich ausgenommen. Zu erwähnen ist auch, dass gemäß unserem Vorschlag nur LKW über 7,5 Tonnen einem Fahrverbot unterliegen würden. Handwerker oder Kleintransporter sind also ganz bewusst nicht betroffen, sondern nur große, schwere Lastkraftwagen. Ebenso wichtig zu erwähnen ist, dass gemäß unserem Vorschlag nur ein Teilbereich der Rudolfstraße einem Fahrverbot für LKW unterliegen würde, nämlich vom Bereich Höhe Webergasse/Landgutstraße bis Hinsenkampplatz. Damit wird die Versorgung des Einzugsgebiets Lichtenberg, Gramastetten und St. Veit im Mühlkreis bei moderater längerer Fahrzeit sichergestellt. Unser Vorschlag ist also konkret, den Abschnitt von der Kreuzung Webergasse/Landgutstraße bis zum Hinsenkampplatz für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen ganztäglich für den Durchzugsverkehr zu sperren, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr. Diese Lösung ist angesichts der beträchtlichen städtischen Investitionen in die Donautalbrücke naheliegend. Vor allem ist sie aber auch ausgewogen, eindeutig, kontrollierbar und damit auch durchsetzbar. Mit dieser Lösung schaffen wir bei einer moderaten und zumutbaren längeren Fahrzeit für den Schwerverkehr eine massive Verbesserung der Lebensqualität für tausende Anrainer*innen in den Wohngebieten rund um die Rudolfstraße. In diesem Sinne ersuche ich den Bürgermeister, eine entsprechende Verordnung zu erlassen und damit im Sinne des Investments in die Donautalbrücke, vor allem aber im Sinne der Bevölkerung, die dort lebt, entschlossen zu handeln. Abschließend möchte ich mich bei Kollege Michi Roth-Schmida fürs gemeinsame Einbringen bedanken. Ich bitte um Zustimmung und bin schon gespannt auf die Wortmeldungen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Bürgermeister Dietmar Prammer wird in seiner Funktion als Träger der Bezirksverwaltung ersucht, zum Schutz der Anrainer*innen die Voraussetzungen eines ganztägigen Fahrverbotes für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen mit Ausnahme von Ziel- und Quellverkehr zwischen der Rudolfstraße 1 und der Rudolfstraße 37 in beiden Fahrtrichtungen gem. § 43 Abs. 2 StVO zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend zu verordnen. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Ich bedanke mich fürs Wort und auch für die Initiative und die Berichterstattung bei dir, Clemens Brandstetter. Wir haben den Antrag eingebracht, weil er ein weiterer Anlauf ist, die Versprechen einzulösen, die im Zusammenhang mit dem immens teuren Straßenbauprojekt gemacht wurden. Du hast es schon gesagt. Es geht darum, zugesagte Entlastungsmaßnahmen nun auch tatsächlich umzusetzen. Wir hatten diese Diskussion bereits im Zusammenhang mit dem Bahnschranken und dem Ausweichverkehr über die obere Donaustraße. Hier warten wir noch auf eine Entscheidung des Bürgermeisters. Möglicherweise liegt diese inzwischen vor. Nun kommt also das sehr berechtigte und von Kollege Brandstetter sachlich gut begründete LKW-Fahrverbot in Teilen der Rudolfstraße hinzu. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch eine kleine Kritik an den Stadtverantwortlichen anbringen. Hätten diese sich in der Causa ‚Radweg Nibelungenbrücke‘ mehr begleitende Maßnahmen dieser Art überlegt und umgesetzt, wäre es vermutlich nicht zu der später teilweisen Rücknahme gekommen. Wir haben jetzt wieder die Chance, zumindest für eine Entlastungsmaßnahme zu sorgen. Das liegt in den Händen der Stadt. Ich bitte um Zustimmung.

Ich darf mich als Adressat dieses Antrags zu Wort melden. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, indem ich sage, dass die Prüfung dieses Antrags und die inhaltliche Bearbeitung uns wirklich vor Schwierigkeiten gestellt und uns auch Kopfzerbrechen bereitet hat. Auch mir – und ich sage auch, warum. Ich stimme mit den Analysen und dem Ansinnen der Verkehrsberuhigung und der Verkehrsverlagerung, die mit dem Bau und der Eröffnung der Donautalbrücke auch immer intendiert war, überein. Das sehe ich genauso. Das hätte man machen müssen und sollte man auch jetzt noch machen. Wenn man das nicht tut, kommt es zu keiner Verkehrsumlegung, damit würde auch der Sinn der Donautalbrücke und des weiteren Projekts infrage gestellt. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ich teile den Vorschlag der Umsetzung, die in diesem Antrag steht, nicht. Ich kann das auch ausführen. Der Vorschlag ist wirklich sehr detailliert dargestellt, ich habe das intensiv durchgelesen. Es sind aber doch einige Fehlannahmen oder Falschformulierungen drinnen, über die kann man noch reden. Genauso hat Kollege Brandstätter auch den Antragstext falsch formuliert, da dieser lautet, dass ich prüfen und gegebenenfalls verordnen soll. Man könnte es sich leicht machen und sagen, es ist schon geprüft worden. Die Abteilung Verkehrsrecht hat gesagt, ich soll den Antrag ablehnen, weil er nicht umsetzbar ist. Es gibt da einige Punkte, wieso die Empfehlung der Abteilungen des Magistrats gelautet hat, diesem Antrag nicht näherzutreten. Ich möchte noch auf weitere inhaltliche Punkte eingehen, nicht auf alle. Dieser Antrag behandelt den übertragenen Wirkungsbereich. Damit sind wir dem Weisungsrecht des Landes Oberösterreich unterworfen, auch ich als Bürgermeister. Wir müssen vorher beim Land Oberösterreich sagen, welche Maßnahmen wir vorhaben, und fragen, was sie dazu sagen. Dann gibt es eine Stellungnahme und wenn diese negativ ist, machen wir es nicht. Damit ersparen wir uns Arbeit, denn wenn wir es verordnen würden, würde das Land das im Nachhinein aufheben. Das lief auch bei viel kleineren Maßnahmen entlang der Rudolfstraße so. Es hat schon negative Stellungnahmen gegeben. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die Ablehnung des Landes bei einer viel umfassenderen Maßnahme wie einem LKW-Fahrverbot noch viel massiver und klarer wäre. Die Umsetzungswahrscheinlichkeit ist also sehr, sehr vage. Du hast auch den Quell- und Zielverkehr angesprochen. Ich habe mir das wirklich intensiv durchgelesen und gedacht, ich hätte es vielleicht falsch verstanden oder ich hätte die Stellungnahme unserer Magistratsabteilung falsch verstanden. Aber ihr habt ganz klar dargelegt, dass ihr den Quell- und Zielverkehr nach Gramastetten und zu anderen Gemeinden aufrechterhalten wollt. Ihr schreibt von einem Fahrverbot zwischen Rudolfstraße 1 und 37, ausgenommen Quell- und Zielverkehr. Ihr habt damit den Quell- und Zielverkehr explizit nur für diese Adressen ausgenommen. Du hast es zwar anders angesprochen, aber so ist es formuliert. Damit wäre ein Quell- und Zielverkehr in Alturfahr nicht möglich. Mir ist zum Beispiel eingefallen, dass die Gastronomiebetriebe von der Brau-Union mit LKW bedient werden, das wäre dann nicht mehr möglich. Auch Pramer Baustoffe über die Rudolfstraße anzufahren, wäre nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass auch bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) das eine oder andere Produkt mit einem LKW über 7,5 Tonnen geliefert wird. Das wäre auch nicht mehr möglich, auch Anlieferungen auf den Auberg wären nur mehr über die Hagenstraße möglich, nicht mehr über die Rudolfstraße. Das ist ein inhaltlicher Punkt, der nicht gut durchdacht ist, was ich sehr schade finde. Jetzt könnte man es sich einfach machen und den Antrag wegen der Fehler ablehnen, aber ich finde das Ansinnen dennoch gut. Wir sollten, denke ich, schon noch intensiver darüber diskutieren. Vielleicht kann man aus dem Antrag noch etwas herausholen. Ich möchte trotzdem noch einmal darauf hinweisen: Außer politisches Geplänkel und Show, würde bei einem Beschluss nichts herauskommen, weil wir genau wissen, dass vom Land Oberösterreich eine negative Stellungnahme und im Extremfall auch eine negative Weisung kommen würde. Aber wir können darüber diskutieren. Das Thema würde eigentlich in den Ausschuss des Mobilitätsreferenten Martin Hajart gehören. Aber wenn ihr glaubt, dass es bei mir besser aufgehoben ist, habe ich auch kein Problem damit, dass wir das in meinem Ausschuss Planung, Integration und Verfassung diskutieren. Deshalb stelle ich den Antrag, das in meinem Ausschuss zu behandeln. Dann können wir das intensiver diskutieren. Vielleicht gibt es eine Lösung, die auch praktikabel und politisch realistisch ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Wortmeldungen. Ich freue mich über die Zuweisung - ohne Vorbehalte. Zur Thematik des Ziel- und Quellverkehrs: Das ist, glaube ich, missverständlich formuliert gewesen, das ist möglich. Intendiert war, dass der Ziel- und Quellverkehr natürlich weiterhin in den westlichen Urfahrnaner Bereich hineinfahren darf und nicht nur zwischen Rudolfstraße 1 und 37. Aber das können wir ja dann im Ausschuss weiter diskutieren. Ich möchte noch eines sagen: Wann immer wir Dinge zur Chefsache erklären oder Dinge versprechen und dann wenig umgesetzt wird und gleichzeitig auch nicht signalisiert wird, dass die Stadt Linz bereit ist, in einen Konflikt mit dem Land zu treten, entwertet das das Vertrauen in den Gemeinderat der Stadt Linz. Das ist, glaube ich, sehr klar so zu formulieren. Auch die Thematik rund um den Radweg auf der Nibelungenbrücke ist meines Erachtens ein warnendes Beispiel. Insofern hoffe ich, dass die Stadt sich hier klar dazu bekennt, alles daran zu setzen, dass die Versprechungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Donautalbrücke und den damit einhergehenden Investments gemacht wurden, umgesetzt werden. Denn die Anrainer*innen sollten tatsächlich vom Schwerverkehr entlastet werden. In diesem Sinn freue ich mich auf die Zuweisung. Ich bin mir sicher, wir werden noch weiter darüber diskutieren und dann eine gute Lösung finden. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9).