Grundverkauf in der KG Rapperswinkel (Salzburger Straße 28, 4053 Ansfelden) um den Verkaufspreis in Höhe von insgesamt 440.000 Euro

K 4 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde der Verkauf eines städtischen Grundstücks in der KG Rapperswinkel an den Oberösterreichischen Tennisverband um 440.000 Euro. Das Areal an der Salzburger Straße 28 umfasst 15.712 Quadratmeter und ist für die Anlage des Tennisvereins mit Tennishalle sowie den Ausbau eines Tenniszentrums vorgesehen. Der Kaufpreis wurde unter Beiziehung eines Sachverständigen festgelegt; als Grünland beziehungsweise sportlich gewidmete Fläche wurde der Preis im Verhältnis zur Nutzbarkeit begründet. Diskutiert wurde vor allem das Fehlen einer zusätzlichen Wertsicherungsklausel für spätere Widmungsgewinne, wobei auf die bereits bestehende raumordnungsrechtliche Regelung verwiesen wurde. Der Verkauf wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, bei Stimmenthaltung von Grünen, FPÖ und KPÖ sowie Gegenstimmen von MFG, LinzPlus und Gemeinderat Brandstetter.

Schlagwörter (10):grundverkaufrapperswinkeltennisanlagesportwidmungflächenwidmungimmobilienverkaufwertsicherungsklauselraumordnungstadtgrundstückfinanzen
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Gemeinderat Koppler berichtet über K 4 Grundverkauf in der KG Rapperswinkel (Salzburger Straße 28, 4053 Ansfelden) um den Verkaufspreis in Höhe von insgesamt 440.000 Euro und führt aus: „Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Tagesordnungspunkt K 4 geht es um einen Grundverkauf im Rapperswinkel, dort ist die Anlage des Tennisvereins ATC Fussl Ansfelden. Der Oberösterreichische Tennisverband übernimmt nun diese Anlage mit Tennishalle und will dort ein Tenniszentrum errichten beziehungsweise den Standort ausbauen. Diese Liegenschaft bzw. dieses Grundstück ist im Besitz der Stadt Linz und wird vom Oberösterreichischen Tennisverband erworben, der Preis von 440.000 Euro ist mit Zuziehung eines Sachverständigen festgestellt worden. Ich ersuche um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Stadt Linz verkauft an den Oberösterreichischen Tennisverband 498 (Zentrales Vereinsregister 321046347), Bockgasse 26, 4020 Linz, das Grundstück Nr. 1216/69, EZ 665, KG 45328 Rapperswinkel, mit einem Katasterausmaß von insgesamt 15.712 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 440.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäfts entstehen trägt, mit Ausnahme der Immobilienertragsteuer, die der Stadt Linz zufällt, der Oberösterreichische Tennisverband. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 440.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) mit dem Haushaltsprogramm 90003 (Vermögensveräußerungen) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 14.784 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichsgesetz) im Fonds 840000 (Grundbesitz). Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: ## Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, der Käufer dieses Grundstückes ist ASKÖ Oberösterreich. Der ASKÖ ist ein Verein, der der SPÖ nahe ist, der Präsident ist Hermann Krist, ein ehemaliger SPÖ-Mandatar. Das Grundstück kostet 440.000 Euro bei einer Größe von 15.712 Quadratmetern, das entspricht einem Preis von 28 Euro pro Quadratmeter. Wenn man googelt, wie hoch der Quadratmeterpreis in Linz ist – es mag jetzt sein, dass das in Ansfelden anders ist – wird dort ein durchschnittlicher Preis von 367,66 Euro pro Quadratmeter angeführt. Ich kann nicht ganz verstehen, wie man einen Grund zum Preis von 28 Euro pro Quadratmeter kaufen oder verkaufen kann, wenn der reguläre Preis das Achtfache ausmacht. Moment einmal, beim Antrag K 8 wird ein Quadratmeterpreis von 276 Euro angeführt, beziehungsweise bekommt man einen Quadratmeterpreis von 221 Euro. Das entspricht durchschnittlich dem Achtfachen von diesem Preis. Ich kann nicht verstehen, wie man ein Grundstück um diesen Preis verkaufen kann, ich vermute da eine verdeckte Finanzierung parteinaher Organisationen. Danke." ## Stadtrat Prammer: „Ich versuche das aufzuklären, ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück und es wundert mich eigentlich, dass ein Akademiker, wie Sie es sind, Herr Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, so von Unwissenheit in diesem Bereich strotzt. Jetzt sind Sie schon seit zwei Jahren im Gemeinderat und haben in Wirklichkeit keine 499 Ahnung, wovon wir da sprechen. Da geht es um eine Flächenwidmung und der Grundstückspreis bezieht sich immer auf die Nutzbarkeit dieser Fläche. Hier handelt es sich um ein Grünland, ich glaube sogar um eine Sonderwidmung für Sport. Das ist kein Wohngebiet oder keine Kerngebietszone in der Innenstadt. Noch dazu befindet sich das Areal neben der Autobahn und nicht so wie beim Franckviertel in einer Wohngegend. Diese 28 Euro wurden auch geprüft, es gibt auch ein Gutachten, Ihre Kollegin von der MFG hätte Ihnen das erklären können. Diese Frage, ob es hier ein Gutachten gibt, wurde auch im Ausschuss gestellt. Natürlich gibt es ein Gutachten, wir machen immer Gutachten für derartige Verkäufe." ## Gemeinderat Mag. Rabengruber: „Danke, wir werden uns bei diesem Antrag aus einem ganz einfachen Grund enthalten: Wir haben beim Planungsausschuss darüber gesprochen, dass eine Wertsicherungsklausel für mögliche zukünftige Widmungsgewinne eingebaut wird. Das habe ich jetzt nicht im Vertrag gefunden. Da wir nicht wissen, ob das noch in den Vertrag hineinkommt oder nicht, werden wir uns auch enthalten. Das sollte eigentlich üblich sein, wenn der zukünftige Käufer das Grundstück weiterverkauft oder umwidmen lässt. Danke." ## Stadtrat Prammer: „Diesen Punkt habe ich mir jetzt auch nicht angeschaut, wir haben das zugesagt und ich stehe auch dafür, dass wir das machen werden. Es wurde jetzt nicht geändert, aber es wird hineinkommen, dafür werden wir Sorge tragen, das haben wir auch im Ausschuss zugesichert und ist auch von der ASKÖ so erklärt worden. (Zwischenruf) Wir schauen uns das an, mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen." ## Gemeinderat Potočnik: „Da hat sich jetzt schon etwas aufgeklärt, wir stimmen aus demselben Grund dagegen. Wir haben grundsätzlich etwas dagegen, dass ständig etwas verkauft wird. Auch das Fehlen der Klausel, die sicherstellt, dass Preissteigerungen durch Widmungsänderungen, auch in zwanzig oder dreißig Jahren, der Stadt zugutekommen würden, gefällt uns nicht. Herr Ilchmann hat im Ausschuss wortwörtlich gesagt, die Klausel ist uns aus dem Vertrag gerutscht und sie ist bis heute, eine Woche später, nicht hineingerutscht. Wir finden das bedenklich und stimmen dagegen." ## Gemeinderat Mag. Schmida: „Danke Frau Vizebürgermeisterin, die KPÖ ist grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichem Eigentum, deswegen werden wir hier nicht zustimmen. Danke." ## Stadträtin Mag.ª Schobesberger: „Jetzt noch einmal bitte, wenn man das so beschließt wie es jetzt vorliegt, dann ist es ohne diese Klausel beschlossen, man müsste es dann noch einmal einbringen. Man könnte jetzt einen Zusatzantrag stellen, wenn einem das ernst ist, das würde wahrscheinlich gehen, nehme ich an?" 500 501 # Stadtrat Prammer: „Ich kann es nur insoweit berichtigen, dass es natürlich auch nach dem OÖ. Raumordnungsgesetz eine Klausel gibt, die besagt, dass wenn innerhalb von zehn Jahren umgewidmet wird - und das ist rechtlich so, dass brauche ich nicht privatrechtlich klären - und es dadurch zu einem Gewinn kommt, der Verkäufer den Anspruch auf Nachzahlung hat. Wir nehmen das deswegen meistens mit einer eigenen Klausel hinein, weil wir diese zehn Jahre auf fünfzehn Jahre erstrecken, das ist üblich, das wollte ich sagen. Es gibt da grundsätzlich schon nach dem Raumordnungsgesetz eine Beschränkung dieses zusätzlichen Gewinns durch eine mögliche, weitere Umwidmung. Mehr kann ich als Berichtigung nicht sagen." # Gemeinderat Potočnik: „Ich möchte ergänzen, dass bei einem ähnlichen Verkauf an Younion 2018, einige werden sich erinnern, fünfundzwanzig Jahre in dieser Klausel angeführt waren." Die Vorsitzende erteilt dem Berichterstatter das Schlusswort. # Gemeinderat Koppler: „Ich möchte noch einmal klar und unmissverständlich sagen, dass der Käufer der Oberösterreichische Tennisverband ist, das steht auch ganz klar im Antrag. Danke." Die Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), FPÖ (9), KPÖ (2), sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), LinzPlus (2), und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz.
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Der Gemeinderat beschließe: ,1. Die Stadt Linz verkauft an den Oberösterreichischen Tennisverband 498 (Zentrales Vereinsregister 321046347), Bockgasse 26, 4020 Linz, das Grundstück Nr. 1216/69, EZ 665, KG 45328 Rapperswinkel, mit einem Katasterausmaß von insgesamt 15.712 Quadratmeter, um den Kaufpreis von 440.000 Euro. 2. Sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren, die aus Anlass der Realisierung dieses Rechtsgeschäfts entstehen trägt, mit Ausnahme der Immobilienertragsteuer, die der Stadt Linz zufällt, der Oberösterreichische Tennisverband. 3. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 440.000 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) mit dem Haushaltsprogramm 90003 (Vermögensveräußerungen) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 14.784 Euro für das Rechnungsjahr 2023 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß Finanzausgleichsgesetz) im Fonds 840000 (Grundbesitz).
Wortmeldungen (10)EinblendenAusblenden

Danke Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, der Käufer dieses Grundstückes ist ASKÖ Oberösterreich. Der ASKÖ ist ein Verein, der der SPÖ nahe ist, der Präsident ist Hermann Krist, ein ehemaliger SPÖ-Mandatar. Das Grundstück kostet 440.000 Euro bei einer Größe von 15.712 Quadratmetern, das entspricht einem Preis von 28 Euro pro Quadratmeter. Wenn man googelt, wie hoch der Quadratmeterpreis in Linz ist – es mag jetzt sein, dass das in Ansfelden anders ist – wird dort ein durchschnittlicher Preis von 367,66 Euro pro Quadratmeter angeführt. Ich kann nicht ganz verstehen, wie man einen Grund zum Preis von 28 Euro pro Quadratmeter kaufen oder verkaufen kann, wenn der reguläre Preis das Achtfache ausmacht. Moment einmal, beim Antrag K 8 wird ein Quadratmeterpreis von 276 Euro angeführt, beziehungsweise bekommt man einen Quadratmeterpreis von 221 Euro. Das entspricht durchschnittlich dem Achtfachen von diesem Preis. Ich kann nicht verstehen, wie man ein Grundstück um diesen Preis verkaufen kann, ich vermute da eine verdeckte Finanzierung parteinaher Organisationen. Danke.

Ich versuche das aufzuklären, ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück und es wundert mich eigentlich, dass ein Akademiker, wie Sie es sind, Herr Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, so von Unwissenheit in diesem Bereich strotzt. Jetzt sind Sie schon seit zwei Jahren im Gemeinderat und haben in Wirklichkeit keine 499 Ahnung, wovon wir da sprechen. Da geht es um eine Flächenwidmung und der Grundstückspreis bezieht sich immer auf die Nutzbarkeit dieser Fläche. Hier handelt es sich um ein Grünland, ich glaube sogar um eine Sonderwidmung für Sport. Das ist kein Wohngebiet oder keine Kerngebietszone in der Innenstadt. Noch dazu befindet sich das Areal neben der Autobahn und nicht so wie beim Franckviertel in einer Wohngegend. Diese 28 Euro wurden auch geprüft, es gibt auch ein Gutachten, Ihre Kollegin von der MFG hätte Ihnen das erklären können. Diese Frage, ob es hier ein Gutachten gibt, wurde auch im Ausschuss gestellt. Natürlich gibt es ein Gutachten, wir machen immer Gutachten für derartige Verkäufe.

Danke, wir werden uns bei diesem Antrag aus einem ganz einfachen Grund enthalten: Wir haben beim Planungsausschuss darüber gesprochen, dass eine Wertsicherungsklausel für mögliche zukünftige Widmungsgewinne eingebaut wird. Das habe ich jetzt nicht im Vertrag gefunden. Da wir nicht wissen, ob das noch in den Vertrag hineinkommt oder nicht, werden wir uns auch enthalten. Das sollte eigentlich üblich sein, wenn der zukünftige Käufer das Grundstück weiterverkauft oder umwidmen lässt. Danke.

Diesen Punkt habe ich mir jetzt auch nicht angeschaut, wir haben das zugesagt und ich stehe auch dafür, dass wir das machen werden. Es wurde jetzt nicht geändert, aber es wird hineinkommen, dafür werden wir Sorge tragen, das haben wir auch im Ausschuss zugesichert und ist auch von der ASKÖ so erklärt worden. (Zwischenruf) Wir schauen uns das an, mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen.

Da hat sich jetzt schon etwas aufgeklärt, wir stimmen aus demselben Grund dagegen. Wir haben grundsätzlich etwas dagegen, dass ständig etwas verkauft wird. Auch das Fehlen der Klausel, die sicherstellt, dass Preissteigerungen durch Widmungsänderungen, auch in zwanzig oder dreißig Jahren, der Stadt zugutekommen würden, gefällt uns nicht. Herr Ilchmann hat im Ausschuss wortwörtlich gesagt, die Klausel ist uns aus dem Vertrag gerutscht und sie ist bis heute, eine Woche später, nicht hineingerutscht. Wir finden das bedenklich und stimmen dagegen.

Danke Frau Vizebürgermeisterin, die KPÖ ist grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichem Eigentum, deswegen werden wir hier nicht zustimmen. Danke.

Jetzt noch einmal bitte, wenn man das so beschließt wie es jetzt vorliegt, dann ist es ohne diese Klausel beschlossen, man müsste es dann noch einmal einbringen. Man könnte jetzt einen Zusatzantrag stellen, wenn einem das ernst ist, das würde wahrscheinlich gehen, nehme ich an?

Ich kann es nur insoweit berichtigen, dass es natürlich auch nach dem OÖ. Raumordnungsgesetz eine Klausel gibt, die besagt, dass wenn innerhalb von zehn Jahren umgewidmet wird - und das ist rechtlich so, dass brauche ich nicht privatrechtlich klären - und es dadurch zu einem Gewinn kommt, der Verkäufer den Anspruch auf Nachzahlung hat. Wir nehmen das deswegen meistens mit einer eigenen Klausel hinein, weil wir diese zehn Jahre auf fünfzehn Jahre erstrecken, das ist üblich, das wollte ich sagen. Es gibt da grundsätzlich schon nach dem Raumordnungsgesetz eine Beschränkung dieses zusätzlichen Gewinns durch eine mögliche, weitere Umwidmung. Mehr kann ich als Berichtigung nicht sagen.

Ich möchte ergänzen, dass bei einem ähnlichen Verkauf an Younion 2018, einige werden sich erinnern, fünfundzwanzig Jahre in dieser Klausel angeführt waren.

Ich möchte noch einmal klar und unmissverständlich sagen, dass der Käufer der Oberösterreichische Tennisverband ist, das steht auch ganz klar im Antrag. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (8), FPÖ (9), KPÖ (2), sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), LinzPlus (2), und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mit Stimmenmehrheit angenommen.