Gewährung einer Subvention an die Initiator*innen des Crossing Europe Filmfestivals (Durchführung des Filmfestivals 2025); maximal 123.000 Euro sowie maximal 10.346,92 Euro in Form einer Natualförderung

F 1 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur und Tourismus

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Dem Crossing Europe Filmfestival wird für die Durchführung 2025 eine Gesamtförderung von maximal 123.000 Euro sowie eine Naturalsubvention von maximal 10.346,92 Euro gewährt. Das Festival findet von 29. April bis 4. Mai zum 22. Mal statt und gilt als wichtiger Bestandteil der Linzer Kulturveranstaltungen mit Schwerpunkt auf innovativen, unkonventionellen und kontroversiellen europäischen Filmen sowie jungen Künstlerinnen. Die Naturalsubvention umfasst die gebührenfreie Nutzung öffentlichen Guts durch den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau und die Zurverfügungstellung von Werbekästen durch den Geschäftsbereich Kommunikation und Marketing. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Beschlossen wurde die Mittelvergabe einstimmig.

Schlagwörter (9):filmfestivalkulturförderungnaturalsubventionveranstaltungsförderungeuropäisches kinojunge kunstwerbungöffentliches gutlinzer kultur
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, im folgenden Antrag geht es um die Gewährung einer Subvention für das Crossing Europe Filmfestival, das von 29. April bis 4. Mai zum 22. Mal durchgeführt wird. Dafür wird um eine Förderung von Kulturmitteln in Höhe von 123.000 Euro angesucht. Es ist ein sehr erfolgreiches europäisches Filmfestival und zählt mit Sicherheit auch zu den Höhepunkten der Linzer Kulturveranstaltungen. Es ist innovativ, unkonventionell, kontroversiell und legt auch auf junge Künstler*innen einen Schwerpunkt. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung. (Beifall)
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem Crossing Europe Filmfestival, vertreten durch Frau Sabine Gebetsroither, Graben 30, 4020 Linz wird eine Gesamtförderung in Höhe von maximal 123.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 10.346,92 Euro zur Durchführung des Filmfestivals 2025 gewährt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: - Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 346,92 Euro (Gesamtkosten: 693,84 Euro). - Naturalsubvention des Geschäftsbereichs Kommunikation und Marketing (KOMM) in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.000 Euro. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen beziehungsweise speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 123.000 Euro für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderung). Die Verrechnung des Selbstbehaltes in Höhe von 346,92 Euro für das Rechnungsjahr 2025 erfolgt auf Finanzposition 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 245 (Naturalsubventionen) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut).¹

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.