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Änderungsplan Nr. 264 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Linz (Kapuzinerstraße 11a)
D 2 · Ausschussantrag · 34. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Umwidmung des Grundstücks Kapuzinerstraße 11a von Verkehrsfläche zu Bauland/Kerngebiet mit 0 % Wohnanteil. Der Änderungsplan Nr. 264 zum Flächenwidmungsplan schafft damit die planungsrechtliche Grundlage für die künftige Nutzung des Objekts als Bürogebäude. Begründet wird die Änderung damit, dass die bisherige Widmung eine solche Nutzung nicht zulässt. Die Verordnung zum Änderungsplan wurde erlassen und einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanumwidmungbaulandkerngebietbürogebäudestadtplanungbebauungsplangrundstückkapuzinerstraße
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, ich werde die Anträge D 2 und D 3 gemeinsam behandeln. Es geht im Konkreten in D 2 um einen Änderungsplan zum Flächenwidmungsplan betreffend das Grundstück Kapuzinerstraße 11a, 2530/1. Hier soll die aktuelle Widmung Verkehrsfläche auf Bauland / Kerngebiet - Wohnanteil 0 % umgewidmet werden.
Das steht damit im Zusammenhang, dass dieses Objekt - das Sie sicher auch kennen - in Zukunft als Bürogebäude genutzt werden soll. Das ist nicht möglich, wenn im Flächenwidmungsplan eine Widmung als Verkehrsfläche besteht.
Der Antrag D 3 betrifft dasselbe Grundstück. Er sieht dort eine Bebauungsplanänderung vor, denn das angesprochene Gebäude steht aktuell unter Abbruch. Um die Nutzung zu ermöglichen, soll wieder der angesprochene Teilbereich des Bebauungsplans aufgehoben werden. Ich bitte um Zustimmung zu beiden Anträgen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe:
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 264 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, „Kapuzinerstraße 11a“, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.